19600126_GVE061

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:19
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1960-01-26
Erscheinungsdatum 1960-01-26
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 26. Jänner 1960 um 20 Uhr im Schulhaus Vandans stattgefundenen 61. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift von der 60. Gemeindevertretungssitzung 2. Berichte a) Dankschreiben "Jugend am Werk" b) ERP-Mittel für den Schwimmbadbau c) Wohnungsverbesserungen im Hause Nr. 94 d) Schreiben der VIW zu den Rodunder Wassergebühren e) Kostenvoranschlag für Materialseilbahn Ganeu f) Stierankauf g) Äußerung der VIW zu einem Versorgungsheimbau h) Räumliche Verlegung der Mustrigilsicherungsbauten und Bauplatz für das Schwimmbad 3. Unterstützungsansuchen des Lehrlingsheimes Bludenz 4. Übernahme eines Kostenbeitrages für den Winterwerbefilm Montafons 5. Festsetzung der Dotierung zum Landeswohnbaufond 6. Ansuchen der Harmoniemusik um außerordentliche Unterstützung 7. Beschlußfassung über Agrargemeinschaftsbildung 8. Baugrundangebot an die Vrlbg. Siedlungsgesellschaft 9. Ansuchen um Baugrund von a) Weber Adolf, Vandans 100 b) Decker Harald, Lorüns c) Vogt Ernst, Vandans 323 10. Grundtrennungsansuchen des Salzgeber Gebhard, HNr. 63 11. Stellungnahme zu einem nicht dringlichen Landtagsbeschluß über die 1. Landesumlagegesetznovelle 12. Beschlußfassung wegen Duldung einer Garage auf Gemeindegrund 13. Offert über eine Vorsortierung zum Steinbrecher 14. Klärung der rechtlichen Verhältnisse der Rodunder Wasseranschlußwerber --- o --Anwesend waren: der Bürgermeister, 1 Gemeinderat und 13 Gemeindevertreter Entschuldigt war: Gemeinderat Neher; Ersatzmann war Schoder Josef 127; zur Tagesordnung: 1.) Der Bürgermeister eröffnete um 20 Uhr die Sitzung und begrüßte die erschienenen Gemeindevertreter und Zuhörer. Die Niederschrift der -2- 60. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. 2. Berichte: a) Das Dankschreiben von "Jugend am Werk" wurde verlesen. b) Einem Schreiben vom Landesverband für Fremdenverkehr zufolge ist es nicht möglich über diese Institution einen ERP-Kredit für das Schwimmbadbauvorhaben zu erhalten. c) Die Wohnungsverbesserungen im Hause 94 wurden nachträglich gutgeheißen; das ausgebaute Wohnzimmer von Tschofen soll noch gemalt werden. d) Der Vorsitzende berichtete, daß in Rodund für 20 Monate 1200 m3 Wasser d.i. 716.- S von den Illwerken geliefert wurde. e) Von der Agrarbezirksbehörde liegt ein Kostenvoranschlag für eine einspurige Zweiseilbahn mit geschlossenem Zugseil zum Materialtransport auf Ganeu vor; die Gesamtbaukosten würden 190.000.- S betragen. f) Der Bürgermeister berichtete, daß ein weiterer Stier um 10.000.- S angekauft wurde, da ein Tier vorläufig zur Deckung ausgefallen ist. g) Nach einer Äußerung der VIW (Dir. Dr. Amann) wären diese evtl. bereit bei einem Versorgungsheimbau die anteiligen Kosten für 5 bis 10 Wohnungseinheiten für ihre Bediensteten kostenmäßig zu übernehmen. h) Der Bürgermeister berichtete, daß eine Abordnung der Gemeinde Vandans bei der Gebietsbauleitung der Wildbachverbauung vorgesprochen hat, um zu erwirken, daß die Verbauung des rechten Mustrigilbachufers nordwärts verlegt würde. Bei dieser Verbauung wäre es dann möglich hinter dem Gesle ein weiterer Grund zur Schwimmbaderstellung auszuscheiden. i) Dem Bedürfnis und Anregung des Ortsschulrates entsprechend wird für das zweite Semester der nicht im Schulhaus untergebrachten Lehrerin eine Mietzinsbeihilfe von 100.- S pro Monat gewährt. 3. Dem Lehrlingsheim Bludenz wird ein Unterstützungsbeitrag von 300.- S bewilligt. 4. Für den Winterwerbefilm wird der anteilige Kostenbeitrag von 2.000.- S übernommen. Es wird erwartet, daß Vandans dementsprechend im Film miteingebaut ist. 5. Die Festsetzung der Dotierung zum Landeswohnbaufond wurde vertagt, da z.Zt. die Ansuchen der Bauwerber beim Gemeindeamte einlaufen. 6. Dem Harmoniemusikverein wurde eine außerordentliche Unterstützung von 20.000.- S zur Anschaffung von Trachten bewilligt. 7. Entsprechend dem Ergebnis der Bürgerversammlung vom 12.12.1959 und in Respektierung der unterschriftlichen Forderung von Zweidrittelmehrheit der Berechtigten auf Agrargemeinschaftsbildung, stimmte die Gemeindevertretung mit 12 JA und 3 NEIN-Stimmen ebenfalls der Überleitung des Gemeindegutes im Sinne des Flurverfassungsgesetzes zu. Die rechtliche Auseinandersetzung soll keine überspitzten Forderungen für abverkauften Grund beinhalten. Die Möglichkeit der Ausscheidung von Baugrundflächen für Siedlung und Schwimmbad soll offen gelassen werden. Die Agrarbezirksbehörde ist zu ersuchen, das Regulierungsverfahren einzuleiten. Pkt. 8 und 9 der Tagesordnung wurde zur Einholung weiterer Informationen vertagt 10.) Die Unterteilung der Gp. 360 des Salzgeber Gebhard, Vandans 63 wird bewilligt. 11.) Zu einem nicht dringlichen Landtagsbeschluß über die 1. Landesumlagegesetznovelle wird gem. Art. 26 der Landesverfassung keine Volksabstimmung verlangt. - 3 - zu 12.) Auf Gemeindegrund wurde von einer Partei eine Garage errichtet. Der Besitzer bei der Gemeindevertretung anzusuchen, die dann entscheiden wird, ob die Baulichkeit abzutragen ist. zu 13.) wird zur weiteren Information vertagt zu 14.) wird zur weiteren Information vertagt Gem. § 34 der VGO wurde nachstehenden Punkten die Dringlichkeit zugesprochen: zu 15.) Wolf August wird für das Haus Nr. 55 der Wasseranschluß unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung 1957 bewilligt. zu 16.) Unter Berücksichtigung der großen Zaunerhaltung wird Wwe. Bischof Theresia der Preis für den Tauschgrund aus der Straßenverbreiterung von 5.- auf 2.-- Schilling ermäßigt. zu 17.) Der SKI-SEKTION-VANDANS wird für das Jahr 1960 ein weiterer Unterstützungsbeitrag in Höhe von 2.000.- Schilling bewilligt. zu 18.) Zur endgültigen Bereinigung der Schadensansprüche des Bargehr Leo aus der Kanalisation wird die Schätzung über ca. 3.000.- Schilling anerkannt. zu 19.) Einer Wegverlegung infolge der Verbauungen des linksseitigen Rellsbachufers ob der neuen Siedlung wird zugestimmt. --- o --Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 3 VGO offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 0.15 Uhr Für die Richtigkeit der Ausfertigung : [Samt Unterschriften.] gez. Bürgermeister