19561221_GVE021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:33
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1956-12-21
Erscheinungsdatum 1956-12-21
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift über die am Freitag den 21. Dezember 56 um 20.00 Uhr in der Reserveklasse des Schulhauses in Vandans stattgefundenen 21. öffentl. Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter Entschuldigt waren die Gemeindevertreter Lorünser Hermann und Tschabrun Karl Tagesordnung 1. Protokollgenehmigung der letzten Gemeindevertretungssitzung 2. Berichte a) Szt. Gemeindevertretungsbeschluß vom 18.9.51 über den Verkauf eines Bauplatzes an Stemer Ferdinand 80 b) Dankschreiben der Gem. St. Gallenkirch u. Lehrlingsh. Bldz. c) Beitrag der VIW zu Gunsten des Ortshilfswerkes Vandans 3. Freie Lehrerwohnung - Neuvergabe 4. Erweiterung des Hausnummernverzeichnisses von Vandans 5. Bericht des Almeinkomitees und Beschlußfassung über den Verkauf von 120 m2 Almeingrund an Zimmermann Hermann 80 6. Ansuchen des Lorünser Hermann 89 um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht 7. Bericht und Beschlußfassung über die Grundtrennung Fussenegger Johann 8. Beschlußfassung über Eingabe der Montafoner Gemeinden an den Verwaltungsgerichtshof betreffend der Schreibweise MONTAFON 9. Ansuchen der Ski-Sektion-Vandans um Unterstützung 10. Beschlußfassung über die Kostenübernahme der Zuchtstierhaltung 11. Wohnbauförderung im Wege des Wohnbaufonds im Jahre 1957 12. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages für 1957 sowie Festsetzung der Hebesätze für: a) b) c) d) e) f) g) Grundsteuer A (bisher 200 v.H.) Grundsteuer B (bisher 200 v.H.) Gewerbesteuer (bisher 250 v.H.) Lohnsummensteuer (bisher 2 v.H.) Vergnügungssteuer (bisher 10 v.H.) Getränkesteuer (bisher 10 v.H. ohne Frühstückskaffee) Hundesteuer (bisher 30 S männl. und 40 S weiblich) h) Kurtaxen (bisher 1.- S pro Nacht) i) Feuerwehrdienstersatzsteuer (bisher 25.- S) k) Sprunggeld (bisher 40 für Ortsansäßige und 80 S für Auswärtige) l) Verwaltungsabgabe bei öffentl. Tanzunterhaltungen für örtliche, statutenmäßig geführte Vereine (bisher niedrigste Sätze der Verw.Abg.VO m) Weidegeld 1. Frühjahrsauftrieb 2. Sommerauftrieb Kühe, Zeitrinder, Schafe Kühe, Rinder, Kälber und Ziegen S 5.Schafe und Ziegen 20.Rinder 4.Pferde 30.Kälber 3.- n) Verpachtete Grundstücke (bisher -.20 für unbebaute und -.50 für bebaute) o) Genehmigung des Stellenplanes 13. Beschlußfassung betreffend einer Eingabe über Staubfreimachung der Dorfstraße 14. vertraulich -2- Vorsitzender: BITSCHNAU Alfons, Bürgermeister zur Tagesordnung zu 1.) Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung und stellte deren Beschlußfähigkeit fest. Der Inhalt der verlautbarten 20. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt und ist die Niederschrift den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Berichte a) Zum szt. Gemeindevertretungsbeschluß vom 18.9.51 betreff Verkauf eines Bauplatzes an Stemer Ferdinand wurde von den Anwesenden die Bestätigung gegeben. b) Die Dankschreiben der Gemeinde St. Gallenkirch und des Lehrlingsheimes Bludenz wurden vorgelesen. c) Die Spende der Vorarlberger Illwerke AG zugunsten des Ortshilfswerkes Vandans wurde dankbar zur Kenntnis genommen. zu 3.) Auf Antrag wurde beschlossen eine Wohnungseinheit an die Lehrerfamilie Bürkle zu vermieten. Für die Wohnung im Neubau ist ab 1.1.57 ein Mietzins in der Höhe von 150.- S, für die Wohnungseinheit im Altbau 200.- S zu entrichten. zu 4.) Für die Erweiterung des Hausnummernverzeichnisses wurde ein Komitee bestehend aus den Herren Bgm. Bitschnau, Neher Oskar, Wachter Meinrad und Maier Josef gebildet. zu 5.) vertagt zu 6.) Die Bauabstandsnachsicht zugunsten des Lorünser Hermann gegenüber der Gp.Nr. 110/9 von 4.- auf 3, 90 m wurde erteilt. zu 7.) Die Unterteilung der Gp. 1863 im Eigentum des Fussenegger Johann mit 1323 m2 in 1863/2 mit 803 m2 und 1863/1 mit 520 m2 wurde die Zustimmung erteilt. Die Marksteine an der Grenze des Gemeindegutes sollen deutlich sichtbar gemacht werden. zu 8.) In Anlehnung an die Gemeindevertretungsbeschlüsse der übrigen Talgemeinden wurde betreffend der Schreibweise Montafon im Sinne des Schreibens des Standes Montafon beschlossen Herrn Dr. R. Beitl zu beauftragen die Interessenvertretung auch für Vandans zu übernehmen. zu 9. Der Ski-Sektion-Vandans wurde ein Förderungsbeitrag für das Jahr 1956 in Höhe von 2.000.- bewilligt. zu 10. Die Gemeindevertretung hat beschlossen die Stierhaltung dh. die gesamte Kassagebarung zu übernehmen. zu 11.) Dem Amte der Vrlbg. Landesregierung ist gem. § 114 der GO der von der Gemeindevertretung Vandans bewilligte Förderungsbeitrag von Schilling 142.500.- als Dotierung beim Landeswohnbaufond für 1957 zu melden. zu 12.) Der Voranschlag für das Jahr 1957 wurde von Gemeindekassier Gebh. Schoder Punkt um Punkt verlesen. In schriftlicher Abstimmung wurde mit 10 Stimmen bei 3 Lehrstimmen beschlossen für die Haushaltsstelle 37 (Kirchenbau) 300.000.- S unter der Bedingung zu bewilligen, daß das Kirchenbaukomitee seinerseits die lt. Eingabe des Pfarramtes Vandans vom 21.12.56 erbrachten Voraussetzung erfüllt. Nach eingehender Beratung wurden dann im Einzelnen folgende Hebesätze der Steuern und Abgaben festgesetzt: - 3 a) Grundsteuer A - 200 v.H. b) Grundsteuer B - 200 v.H. c) Gewerbesteuer - 250 v.H. d) Lohnsummensteuer - 2 v.H. e) Vergnügungssteuer - 10 v.H. f) Getränkesteuer - 10 v.H. ohne Frühstückskaffee g) Die Hundesteuer beträgt für alle über 3 Monate alten Hunde weiblich 40.- S, männlich 30.- S und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 100.- S. h) Die Kurtaxen wurden mit S 1.- pro Gast und Nacht festgesetzt. i) Die Feuerwehrdienstersatzsteuer wurde mit jährlich S 25.- festgesetzt, soferne die Wahrfähigkeit, das Lebensalter zwischen 18 und 50 Jahren gegeben ist und nicht bereits schon einer Werks- oder freiw. Feuerwehr angehört bzw. 25 Jahre einer solchen angehört hat. k) Das Sprunggeld für 1956 wurde mit 40.- S für Ortsansäßige und mit 80.S für auswärtige Tierbesitzer festgesetzt. l) die Verwaltungsabgaben bei öffentl. Tanzunterhaltungen der örtlichen, statutenmäßig geführten Vereine wurden mit den niederigsten Sätzen der Verwaltungsabgabenordnung 1954 festgesetzt. Außerdem wurde beschlossen, o.a. Vereinen jährlich einmal die Verwaltungsabgaben für evtl. Veranstaltungen nachzulassen. m) Das Weidegeld für 1957 wurde wie folgt festgesetzt: 1. Frühjahrsauftrieb 2. Sommerauftrieb Kühe, Zeitrinder, Schafe Kühe, Rinder, und Ziegen S 5.Kälber, Schafe Rinder 4.und Ziegen 20.Kälber 3.Pferde 30.- n) die Pachtpreise für das Jahr 1957 wurden mit -.20 gr für unbebaute und -.50 gr. für bebaute Grundstücke festgesetzt. o) Der vorgelegte Stellenplan für 2 Dienstposten wurde für das Jahr 1957 einstimmig genehmigt. Feststellung des Voranschlages 1957 Die Gemeindevertretung hat gem. § 83 Abs. (2) der Gemeindeordnung 1935 den Gemeindevoranschlag wie folgt festgelegt: Summe der erfolgsmäßigen Einnahmen .......S 1, 508.800.Summe der erfolgsmäßigen Ausgaben .......S 1, 527.300.Mithin verbleibt ein Abgang von ........ S 18.500.- Hiezu kommen Ausgaben der Vermögensgebarung ... S 301.500.Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von S 320.000.Zur Deckung des Fehlbetrages sind Einnahmen der Vermögensgebarung vorgesehen S 320.000.Der Voranschlag schließt daher ausgeglichen ab. zu 13.) Wurde zur Vorberatung an das Straßenbaukomitee abgetreten. zu 14.) vertraulich -4Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim gef. Gemeindeamte in Vandans während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. - Schluss der Sitzung um 1.15 Uhr F.d.R.d.A. [Unterschrift:] Vonier Der Bürgermeister Bitschnau