19601227_GVE009

Dateigröße 52.85 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:34
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1960-12-27
Erscheinungsdatum 1960-12-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am Dienstag, den 27. Dezember 1960 im Schulhaus Vandans über die stattgefundene 9. Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der Niederschrift von der 8. Gemeindevertretungssitzung 2. Vorlage und Beschlußfassung über das Präliminar 1961 3. Vorschlag der Agrargemeinschaft über Hauptteilung und Beschlußfassung hierüber 4. Grundtrennungsbewilligung von a) Otto Bitschnau, Vandans 406 - Daleu b) Vrlbg. Siedlungsgesellschaft Dornbirn c) Pfarrpfründe - Weg zur neuen Kirche 5. Ansuchen des Schivereins um zusätzliche Unterstützung 6. Beschlußfassung über einen nicht dringlichen Landtagsbeschluß zur Abänderung des BFV-Umlage Gesetzes 7. Wasserversorgung Rodund - Festsetzung der Anschlußgebühr 8. Ansuchen des Bergiselbundes um Unterstützung 9. Ansuchen des Vermessungsamtes um Kostenübernahme zur Anschaffung eines Fahrzeuges 10. Berichte: a) der Ärztekammer bezüglich Arztwohnung b) Vorlage des Projektes über den Neubau der Mustrigilbachbrücke ---------Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter Vorsitzender: Bürgermeister BITSCHNAU Alfons ---------Zur Tagesordnung: zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 8. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Nach erschöpfender Debatte und Erläuterung wurde der Voranschlag 1961 wie erstellt angenommen. Sämtliche Beschlüsse im Rahmen der Voranschlagsberatungen wurden einstimmig gefaßt. Es wurden sodann folgende Hebesätze der Steuern und Abgaben festgesetzt: a) Grundsteuer A - 300 v.H. b) Grundsteuer B - 200 v.H. c) Gewerbesteuer (120:180) - 300 v.H. d) Lohnsummensteuer - 2 v.H. e) Getränkesteuer - 10 v.H.(ohne Frühstückskaffee) f) Vergnügungssteuer - 10 v.H. In diesem Zusammenhange wurde beschlossen, den örtlichen, statutenmäßig geführten Vereinen jährlich einmal für evtl. Veranstaltungen die Vergnügungssteuer zu erlassen. Dies entbindet die Vereine nicht von der Anmeldepflicht und Entrichtung der -2Kriegsopferabgaben und Stempelgebühren. g) Die Hundesteuer beträgt für alle über 3 Monate alten Hunde weiblich 40.- S, männlich 30.- S und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 100.- Schilling. h) Die Kurtaxen werden mit S 1.- pro Gast und Nacht festgesetzt. i) Das Sprunggeld kostet beim Stier GERT 100.- Schilling. Bei diesem Stier sind nur herdebuchfähige Tiere zugelassen. Bei den übrigen zwei Stieren wurde das Sprunggeld mit 50.- S festgesetzt. Auswärtige bezahlen bei allen drei Stieren das Doppelte. K) Die Wassergebühren wurden wie in der Wassergebührenordnung 1957 (Stzg. Nr. 29/1957) belassen. l) Die Verwaltungsabgaben bei öffentlichen Tanzveranstaltungen der örtlichen, statutenmäßig geführten Vereine wurde mit den niedrigsten Sätzen der Verwaltungsabgabenverordnung 1954 festgesetzt m) Die Pachtpreise für das Jahr 1961 wurden mit 20 gr für unbebaute und mit 50 gr für bebaute Grundstücke per m2 festgesetzt. n) Für das Jahr 1961 soll erstmals eine Fremdenverkehrsförderungsabgabe eingeführt werden. Die Bewilligung von der Landesregierung ist unverzüglich zu erwirken. o) Der vorgelegte Stellenplan für je einen Dienstposten der Verwendungsgruppe c, Dienstpostengruppe 1 und Verwendungsgruppe C, Verwendungsgruppe VI wurde für das Jahr 1961 einstimmig genehmigt. Gem. § 83 Abs. 2 VGO wurde der Voranschlag 1960 in den einzelnen Gruppen wie folgt festgestellt: Gruppe 0 Verwaltung Einnahmen Ausgaben 203.500 1, 665.600 1 Polizei 8.000 14.700 2 Schulen 5.600 158.700 3 Kulturwesen 17.000 4 Fürsorge 83.000 5 Gesundheitswesen 63.200 6 Straßen- und Wildbachverb 105.000 372.500 7 öffentl. Einrichtungen 60.000 1, 166.500 8 wirtschafl. Unternehmg. 18.000 28.500 9. Finanz- und Vermögen 2, 344.900 560.300 Summen des ordentl. Haushaltes 2, 745.000 4.130.000 Landeswohnbaufond, Siedlungsges. 115.000 Abzahlung HNr. 105 GESAMT Einnahmen-Ausgaben 2, 745.000 4.245.000 Somit Abgang 1, 500.000 Zur Deckung dieses Fehlbetrages sind Entnahmen aus Kassabeständen in Höhe von 500.000.- S und eine Darlehensaufnahme bei der Landeshypothekenbank in Höhe von 1, 000.000.- vorgesehen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen einen Kredit auf lfd. Rechg. von 500.000.- S (zu 8 %) und einen langfristigen Kredit von 500.000.- S (7 %) bei oa. Anstalt zu beanspruchen. zu 3.) Auf Vorschlag der Agrargemeinschaft über eine Hauptteilung mit der Gemeinde Vandans wurde nun endgültig beschlossen dem vorliegenden Übereinkommen vom 16.12.60 und zu den Nutzungsansprüchen im Hinblick auf die Standeswaldungen wie in den Verwaltungssatzungen festgelegt, zuzustimmen. Dieser Beschluß wurde mit 12 Ja und 3 LEER Stimmen gefaßt. -3zu 4.) Folgende Grundtrennungsansuchen wurden im Sinne der einzelnen Teilungspläne genehmigt: a) Bitschnau Otto zu Gp. 1332/1, Teilungsplan von Ing. f. VW Dipl. Ing. Dr. Günther Schelling vom 23.5.60 GZ 308 b) Vrlbg. Siedlungsgesellschaft im Siedlungsgelände lt. Teilungspläne von Ing. Cons. f. VW Elmar Geiger vom 2.9.60 GZ 1616, Ing. Dr. Günther Schelling vom 29.11.60 GZ 378 und vom 11.12.60 GZ 383 c) Pfarrpfründe Vandans zu Gp. 2175 lt. Teilungsplan von Ing. Vons. f.VW Dr. Günther Schelling vom 21.6.60 GZ. 319. zu 5.) Aus der Gebarung 1960 sind 5.000.- S für den Schieverein bewilligt worden, da im laufenden Jahr die Abfahrtsstrecke noch nicht hergerichtet wurde, aber trotzdem im lfd. Winter die Montafoner-Meisterschaft dort ausgetragen werden soll. zu 6.) Zu einem nicht dringlichen Landtagsbeschluß über die Abänderung des BFV-Umlage Gesetzes wurde keine Volksabstimmung verlangt. zu 7.) Nach wiederholter Beratung in der Gemeindevertretung wurde beschlossen die gültige Wassergebührenordnung vom 9.7.55 bzw. 23.8.57 zugunsten der Rodunder-Wasserinteressenten nicht abzuändern. Danach haben alle Anschlußwerber, die ein Wasserrecht an der Landschisott-Quelle hatten, für den Anschluß eine Gebühr von 1.000.- S zu entrichten und auf das bestehende Wasserrecht an der Landschisott-Quelle zugunsten der Gemeinde Vandans zu verzichten. Neuanschlußwerber bezahlen eine Anschlußgebühr in Höhe von 1.600.- Schilling. zu 8.) Für den Bergiselbund (Südtirolangelegenheit) wurde eine Spende von 400.- Schilling bewilligt. zu 9.) Das Ansuchen des Vermessungsamtes Bludenz wurde vertagt zu 10.) a) Nach einem Schreiben der Vrlbg. Ärztekammer wird es der Gemeinde freigestellt ein Inserat in der Ärztezeitung bezüglich Ausschreibung einer Arztstelle mit Ordination und Wohnung in Vandans aufzugeben. Die Kammer und die Gebietskrankenkasse können jedoch keine Zusage zu einer Kassenarztstelle machen. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Einschaltung in der Ärztezeitung zu veranlassen. b) Das ausgearbeitete Projekt zur Erstellung einer neuen Betonbrücke über den Mustrigil wurde der Gemeindevertretung vorgelegt; der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 300.000.- Schilling c) Ein Steuerschuldner soll aufgefordert werden bis 31.1.61 die Fatierung zu erbringen, widrigenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten wäre. d) Zum Gebarungsabgang des Verkehrsvereines soll aus der Rechnung 1960 ein Beitrag von 2.500.- Schilling geleistet werden; außerdem ist für das Verkehrsamt eine gebrauchte Schreibmaschine vom Gemeindeamt abzutreten. --- o --Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 2 Gde.Ordg.1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 1.30 Uhr F.d.R.d.A. [Unterschrift:] Vonier gez. Bürgermeister: Bitschnau