19590202_GVE049

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 19:45
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1959-02-02
Erscheinungsdatum 1959-02-02
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Montag, den 2. Februar 1959 um 20.00 Uhr im Schulhaus Vandans stattgefundenen 49. öffentl. Sitzung der Gemeindevertretung. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 48. öffentl. Gem.Vertr.Sitzung 2. Berichte 3. Grundtrennungsansuchen des Alfons Bitschnau, Vandans 3 4. Grundtrennungsansuchen des Fidel Bitschnau, Vandans 131 5. Unterstützungsansuchen des Harmonie-Musik-Vereines Vandans 6. Offert der Montafoner-Bahn zur Beleuchtung Vens-St.Anton i.M. 7. Beschlußfassung wegen Instandsetzung der Lendistraße 8. Aufruf des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Bekämpfung der Zahnfäule in den Schulen 9. Kostenübernahme für die Ordnung des Archivs der Gemeinde 10. Beschlußfassung über den Vorvertrag mit den Illwerken bezüglich der Rellstalstraße 11. Vorlage und Beschlußfassung des Jahresvoranschlages 1959. Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gem.Vertr. Ersatzmann für Tschabrun Karl war Moosbrugger Rudolf. Vorsitzender : Bürgermeister BITSCHNAU Alfons zur Tagesordnung: zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 48. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. Irrtümlich wurde der in der Sitzung vom 13.1.59 unter Allfälligem gefaßte Beschluß in der Niederschrift nicht aufgenommen, wonach dem Kindergarten Bartholomäberg-Gantschier als Unkostenbeitrag 500.- Schilling bewilligt wurden. zu 2.) Berichte a) Der Bürgermeister brachte je ein Dankschreiben vom Bundeskanzleramt, Bundeskanzler Ing. Raab für die Spende an die Hochwassergeschädigten und Weihbischof Dr. Wechner für die Spende zum Bau des Studentenkonvikts zur Verlesung. b) Es wurde über eine weitere Fühlungnahme mit der Postdirektion bezüglich Gemeindehausneubau berichtet. -2zu 3.) Unter Vorsitz des Gemeinderates Schoder bei Abwesenheit von Bgm. Bitschnau wurde dem Ansuchen um Unterteilung der Gp. 72/1 mit 36.48 ar stattgegeben. Die Gp. hat sodann ein Ausmaß von 2505 m2; die Gp. 65/2 mit 2.81 ar wird mit dem Reststück vereinigt und hat sodann ein Ausmaß von 14.24 ar unter Beibehalt der Parzellenbezeichnung zu 4.) Dem Ansuchen des Bitschnau Fidel 131 um Unterteilung der Gp 1500 mit 3657 m2 wurde zugestimmt. Eine Teilfläche mit 388 m2 erhält die Parzellenbezeichnung 1500/2; das restliche Teilstück von 54 m2 wird mit der Parzelle 1498 vereinigt, die sodann ein Ausmaß von 312 m2 hat. zu 5.) Auf Grund eines Ansuchens des Harmonie-Musik-Vereines Vandans wurde die Entlohnung des Kapellmeisters mit 5.000.- S jährlich von der Gemeinde übernommen; die Zuwendungen zur Instandhaltung des Inventars sollen wie im Voranschlag 1959 vorgesehen getätigt werden. zu 6.) Die im Voranschlag 1959 vorgesehenen 25.000.- Schilling sollen vornehmlich für die Neuanlage einer guten und zweckmäßigen Straßenbeleuchtung von Vens über den Steeg nach St. Anton i.M. verwendet werden. zu 7.) Eine Partei die die Lendistraße und -Brücke beschädigt hat ist aufzufordern die Brücke innerhalb G Tagen und die Straße in angemessener Frist, bevor Schaden entsteht instandzusetzen, ansonsten der Schaden durch die Gemeinde auf Kosten der Partei behoben wird. zu 8.) Die anteiligen Kosten zur Bekämpfung der Zahnfäule im Kindergarten und in den ersten zwei Schulklassen werden von der Gemeinde übernommen. zu 9.) Zur Ordnung des Archivs, vornehmlich der alten, wertvollen Schriftstücke sollen die beiden Herren Altbürgermeister, Ökonomierat Chr. Schapler und Schriftsteller Schoder Alois herangezogen werden und ortsüblich entlohnt werden. zu 10.) Dieser Punkt wurde einstimmig wegen der Wichtigkeit und Beratung des Voranschlages von der Tagesordnung abgesetzt. zu 11.) Einleitend gab Bürgermeister Bitschnau einen Überblick zu den Verhandlungen auf Bundesebene bezüglich des neuen Finanzausgleichsgesetzes, das rückwirkend auf 1.1.1959 in Kraft treten wird. Danach muß erwartet werden, daß bundeseinheitlich die Gewerbesteuer auf 300 % erhöht und sodann 40:60 mit dem Bund zu teilen ist. Der Spitzenausgleich, das Bundespräzipium und die Beiträge zur Selbständigenpensionsversicherung nach dem ASVG werden in Wegfall kommen. Gemeindekassier Schoder erläuterte den Voranschlag 1959 im Einzelnen. Es wurden sodann folgende Hebesätze der Steuern und Abgaben einstimmig festgesetzt: a) Grundsteuer A - 300 v.H. b) c) d) e) f) Grundsteuer B - 200 Gewerbesteuer - 275 Vergnügungssteuer Lohnsummensteuer Getränkesteuer v.H. v.H. - 10 v.H. - 2 v.H. - 10 v.H. ohne Frühstückskaffee g) Die Hundesteuer beträgt für alle über 3 Monate alten Hunde weiblich 40.- S, männlich 30.- S und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 100.- Schilling. -3h) Die Kurtaxen werden mit S 1.- pro Gast und Nacht festgesetzt. i) Das Sprunggeld beträgt wie in der Sitzung vom 28.12.58 beschlossen für den Stier JUX 40.- S und für die beiden andere Stiere 60.- S. Auswärtige bezahlen 80.- bzw. 120.- Schilling k) Die Wassergebühren wurden wie in der Wassergebührenordnung, Stzg. 29/1957 festgesetzt, belassen. l) Die Verwaltungsabgaben bei öffentl. Tanzveranstaltungen der örtlichen, statutenmäßig geführten Vereine wurden mit den niedrigsten Sätzen der Verwaltungsabgabenverordnung 1954 festgesetzt. Außerdem wurde beschlossen o.a. Vereinen jährlich einmal die Verwaltungsabgaben für evtl. Veranstaltungen nachzulassen. m) Das Weidegeld für 1959 wurde wie folgt festgesetzt: 1. Frühjahrsauftrieb 2. Sommerauftrieb Kühe, Zeitrinder, Schafe Kühe, Rinder, Kälber und Ziegen S 5.Schafe und Ziegen Rinder 4.Pferde Kälber 3.n) Die Pachtpreise für das Jahr 1959 wurden mit 20 gr für unbebaute und 50 gr für bebaute Grundstücke per m2 festgesetzt. o) Der vorgelegte Stellenplan für je einen Dienstposten der Verwendungsgruppe c, Dienstpostengruppe 1 und Verwendungsgruppe C, Dienstpostengruppe VI wurde für das Jahr 1959 einstimmig genehmigt. Gem. § 83 Abs. 2 VGO wurde der Voranschlag 1959 in den einzelner Gruppen wie folgt einstimmig festgesetzt: Einnahmen Gruppe 0 Verwaltung 3.500.1 Polizei 7.000.2 Schulwesen 5.600.3 Kulturwesen 4 Fürsorge und Jugendh. 5 Gesundheitswesen 900.6 Bauwesen 7 öffentl. Einricht. 35.000.8 Wirtschaftl. Untern. 23.000.9 Finanz und Vermögen 2, 329.000.2, 404.000.- Ausgaben 536.300.16.600.82.300.112.500.56.200.59.100.670.000.227.700.26.000.741.700.2.528.400.- Mithin verbleibt ein Abgang im ord. Haushalt von Hiezu kommen Ausgaben der Vermögensgebarung Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von Zur Deckung des Fehlbetrages sind Einnahmen aus Kassabeständen vorgesehen 124.400.220.000.344.400.-344.400.-- Der Voranschlag 1959 schließt daher mit Gesamtein- und Ausgaben von 2, 748.400.- S ausgeglichen ab. -4- Gem. § 34 der VGO wurde nachstehenden Punkten die Dringlichkeit zuerkannt: 12.) Zur Regelung der Grundbuchsordnung wurde die Bewilligung erteilt von der Gp. 1344/1 mit 54 ar 328 m2 abzutrennen und mit der Parzelle 1344/6 im Eigentum von Franz und Maria KÖCK zu vereinigen, die sodann ein Ausmaß von 841 m2 hat. 13.) Auf Grund eines Ansuchens von Fidel Fleisch 120, wurde die lastenfreie Abschreibung der Gp. 197/3 KG Vandans (Bauplatz Eheleute Morre) bewilligt. Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf Grund solcher Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 2 Gde.Ordg. 1935 offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 2.00 Uhr F.d.R.d.A. [Samt Unterschriften.] gez. Bürgermeister