19570927_GVE030

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:24
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1957-09-27
Erscheinungsdatum 1957-09-27
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Inhalt des Dokuments

-1[Viereckiger Stempel: „angeschlagen am: 1.10.57 abgenommen am: 15.10.57 Bürgermeister.] NIEDERSCHRIFT Der die am Freitag, des 27. September 1957 um 20.30 Uhr im Schulhaus in Vandans stattgefundenen 30. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Tagesordnung Berichte über: a) die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1956 durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung b) eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung gegen den Gemeindevertretungsbeschluß vom 23.8.57 Pkt. 8 c) die vorliegenden Grundtauschpläne für den Kirchenneubau und die beim Grundbuch noch nicht eingebrachten Grundteilungen für den szt. Schulhausbau d) das Freiwerden einer Wohnung im Hause Nr. 94 e) ein vorliegendes Schreiben von Dr. Vonbank zum Güterweg Obervens f) einen beabsichtigten Ankauf eines landw. Anwesens g) ein vorliegendes Offert für einen neuen Schreibtisch Beschlüsse: 1. Protokollgenehmigung der letzten Gemeindevertretungssitzung 2. Beschlussfassung über das neue Hausnummernverzeichnis 3. Unterstützungsansuchen a) vom Kinderdorf Vorarlberg b) der Hilfsgemeinschaft der Späterblindeten 4. Beschlussfassung betreffend Einbeziehung des Gemeindegebietes in die Bangbekämpfungszone 5. Ansuchen des Zimmermann Heinrich, 80 um Zuweisung eines Bauplatzes auf Daleu 6. Bildung der Jahresschöffenliste 1958 für Jugendsachen 7. Ansuchen um Wasseranschluß von Wehinger Gebhard, 54 8. Festsetzung der Wasseranschlußgebühr für: a) Violand August b) Schoder Reinhard c) Köck Franz d) Fitz Alfred e) Neher Emanuel 9. Ansuchen der Geschw. Bargehr um Belassung des Laufbrunnens --- o --Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 11 Gemeindevertreter Entschuldigt waren: Gemeindevertreter Tschabrun Karl und Netzer Bernhard; Ersatzmann für Tschabrun war Moosbrugger Rudolf. -2- Vorsitzender: Bürgermeister Bitschnau A. zur TAGESORDNUNG: a) Ein Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1956 wurde zur Verlesung gebracht. b) Der Gemeindevertretung wurde mitgeteilt, daß gegen den Gemeindevertretungsbeschluß vom 23.8.57 Pkt. 8 (pachtweise Überlassung eines Parkplatzes an Maier Viktor) eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung eingebracht wurde. c) In die Grundtauschpläne für den szt. Schulhausbau und den geplanten Kirchenneubau haben die einzelnen Gemeindevertreter Einsicht genommen; das Gemeindeamt wurde beauftragt die grundbücherliche Durchführung zu veranlassen. d) Der Vorsitzende brachte die bautechn. Gutachten der versch. Gemeindeobjekte den Anwesenden zur Kenntnis. Die Wohnungsvergabe im Hause Nr. 94 wird in der kommenden Gemeindevertretungssitzung vorgenommen werden. e) Das vorliegende Schreiben von Dr. Vonbank zum Güterweg Obervens wurde verlesen. Die Gemeindevertretung ist einstimmig der Auffassung, daß die Gemeinde Vandans ihre Verpflichtungen bezügl. der Herstellungs- und Erhaltungskosten lt. Gemeindevertretungsbeschluss vom 31.8.56 Pkt. 3 erfüllt hat. f) Um einem weiteren Interessenten den Ankauf der sogen. Fritsches-Wiese zu ermöglichen soll nach Ansicht der Gemeindevertretung mit dem Abschluß des Rechtsgeschäftes bis 1. Oktober d.J. zugewartet werden. g) Die Fa. Lorünser & Vallaster wurde beauftragt einen neuen Schreibtisch für das Gemeindeamt anzufertigen. Beschlüsse: zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 29. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde einstimmig und vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Es wurde beschlossen die Hausnummern nach dem vorliegenden Verzeichnis zu vergeben. Die Hausbesitzer werden aufgefordert die Hausnummern gut sichtbar und leserlich an den Objekten anzubringen. zu 3.) Dem Bittsteller a) Kinderdorf Vorarlberg wurde eine Unterstützung von S 1.000. b) den Hilfsgemeinschaft der Späterblindeten eine Spende von S 50. und bewilligt. zu 4.) Als Voraussetzung zur Einbeziehung in das Bangbekämpfungsgebiet beschließt die Gemeindevertretung einstimmig das Bangseuchengesetz, BGBl. 147/1957 zur Bekämpfung der Rinderbrucellose im Gemeindegebiet Vandans zur Anwendung zu bringen. zu 5.) Auf Grund des Ansuchens vom 16.9.57 wird Zimmermann Heinrich, 80 die Möglichkeit gegeben einen Bauplatz auf Daleu (Gp.Nr. 1344/8 -3- oder 1344/10) zum Preise von S 5.- pro m2 unter den Bedingungen des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 3.2.56 Pkt. 9 zu erwerben. zu 6.) In die Jahresschöffenliste 1958 für Jugendsachen wurden folgende Personen aufgenommen: 1. 2. 3. 4. 5. Flatz Ernst, Vandans 185 Ersatzschöffen: Gall Johann, Vandans 191 Holzer Resi, Vandans 124 1. Bargehr Fidel, Vandans 12 Schapler Resi, Vandans 199 2. Maier Viktor, Vandans 14 Schoder Reinhard, 132 3. Schoder Rosina, Vandans 127 zu 7.) Das Ansuchen um Wasseranschluß von Wehinger Gebhard 54 wurde bewilligt; das Einvernehmen mit Dietrich Josef (Haus Nr. 56) ist herzustellen. zu 8.) Die Wasseranschlußgebühren für Violand August, Schoder Reinhard, Köck Franz, Fitz Alfred und Neher Emanuel wurden so festgesetzt, daß von der Anschlußgebühr (1.600.- S) vermindert um den Bruchteil des erworbenen Anteiles die von der Partei bezahlten Kosten für das Graben und das Material bis Innenkante Objekt abgezogen werden. zu 9.) Den Geschw. Bargehr wurde die Weiterbenützung des Laufbrunnens bis auf Weiteres unter den Bedingungen der Gemeindewasserleitungsordnung 1957und der jeweils geltenden Wassergebührenordnung bewilligt. Gem. § 34 der Gemeindeordnung wurde nachstehenden Beschlüssen die Dringlichkeit zuerkannt: zu 10.) Allfälliges a) Zum Ankauf eines HB-Stieres wurden ca. 30 bis 35.000.- S freigegeben. b) Die Projektaufnahme für eine Kanalisation in der Ortsmitte soll vom Gemeindeamte veranlaßt werden. c) Der Ankauf eines Schertlerhauses in Salonien um den Preis von 100.000.- S wurde einstimmig abgelehnt. d) Wegen Nichtbeachtung der Mullablagevorschrift soll eine Partei bestraft werden. --- o --Schluß der Sitzung um 1.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die als Aufsichtsbeschwerde geltende Berufung offen, welche binnen 2 Wochen nach deren Verlautbarung schriftlich beim Gemeindeamte Vandans einzubringen wäre. F.d.R.d.A. [Unterschrift:] Vonier gez. Bürgermeister Bitschnau