20131017_GVE035

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:40
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2013-10-17
Erscheinungsdatum 2013-10-17
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 17. Oktober 2013 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 35. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Oktober 2013 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele (ab 20.30 Uhr, Punkt 4.), Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Werner Vergut, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rita Zint und Leo Brugger sowie die Ersatzleute Renate Neve, Manfred Blenke, Marko Schoder, Johann Bleiner und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Peter Scheider, Rupert Platzer und Martin Tschabrun GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. September 2013 2. Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2013 3. Übernahme den von den Gebrüder Neher im Bereich des Grundstückes Nr. 1278/2 errichteten Ortskanales in das „öffentliche Gut“ 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 10. Oktober 2013 5. Zustimmung zur Errichtung der Löschwasserversorgung „Ganeu“ 6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. September 2013 Die Verhandlungsschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. September 2013, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Ulrike Bitschnau, Leo Brugger, Rita Zint und Paul Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 19. September 2013 nicht anwesend waren. 2. Maßnahmenkonzept für die Standeswaldungen: Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2013 Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 04. Oktober 2013 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000“ alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von insgesamt 109.010, 00 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung dieses Maßnahmenkonzeptes, so nochmals der Vorsitzende, werde im Übrigen auch von der Vorarlberger Illwerke AG und dem Land Vorarlberg massiv unterstützt. Leider sei im Augenblick nach wie vor ungewiss, ob es nochmals eine geschlossene finanzielle Unterstützung durch die Montafoner Bergbahnen geben werde. Im Augenblick werde ein solcher nur von den Gargellner Bergbahnen und der Illwerke Seilbahnen GesmbH bezahlt. Die Aufteilung des auf die Gemeinden der Talschaft entfallenden Betrages erfolge unter Anwendung des Volkszählungsergebnisses – Stichtag 31.10.2011. Diesem zufolge entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Betrag von 17.678, 08 Euro. Bgm. Burkhard Wachter verweist in weiterer Folge auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Stand Montafon und plädiert dafür, dem vorliegenden Ansuchen, und zwar wie in den vergangenen Jahren, wieder zu entsprechen. Leo Brugger bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Verweigerung der Silvretta Montafon AG, nämlich ebenfalls einen anteiligen Beitrag zu leisten, nicht akzeptabel sei. Gerade die Silvretta Montafon AG nehme – und zwar wie kein anderes Seilbahnunternehmen - für den Seilbahnbau bzw. den Bau von Schiabfahrten Flächen des Standes Montafon – Forstfonds in Anspruch. Seiner Meinung nach sollte daher überlegt werden, diesen in Zukunft höhere Dienstbarkeitsentgelte zu verrechnen, um so einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Stefan Jochum ersucht um Vorlage einer „Leistungsbilanz“, der entnommen werden könne, was alles vom Stand Montafon – Forstfonds in den letzten Jahren in der Gemeinde Vandans investiert bzw. getätigt worden sei. In seiner Antwort informiert der Vorsitzende, dass es vom Standesrepräsentanten, dem Betriebsleiter und dem Standessekretär „Informationstouren“ durch alle Standesgemeinden gebe. Im Rahmen dieser „Informationstouren“ gebe es genau solche Informationen für jede einzelne Gemeinden bzw. zum Stand Montafon insgesamt. Auch biete sich die Möglichkeit, die Repräsentanten des Standes Montafon – Forstfonds bei dieser Gelegenheit zu anderen Projekten, Anregungen und Überlegungen, zu befragen. Sodann sprechen sich alle Anwesenden für eine Annahme des vorliegenden Antrages aus und genehmigen die Übernahme eines Mitfinanzierungsbeitrages durch die Gemeinde Vandans für das Jahr 2013 in Höhe von 17.678, 08 Euro. 2 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 3. Übernahme den von den Gebrüder Neher im Bereich des Grundstückes Nr. 1278/2 errichteten Ortskanales in das „öffentliche Gut“ Auf dem Grundstück Nr. 1328, so einleitend der Vorsitzende, errichte Herr Ferdinand Marent ein Eigenheim. Im Zusammenhang mit der Erlassung eines Kanalanschlussbescheides für das besagte Bauvorhaben habe die Baubehörde feststellen müssen, dass es bei der seinerzeit in der „Unteren Bündtastraße“ verlegten Kanalleitung keine Anschlussmöglichkeiten für die Grundstücke Nr. 1329, Nr. 1328, Nr. 1326/1 und Nr. 1278/1 gebe. Dieses Manko lasse sich, so neuerlich der Bürgermeister, den Prüfungsergebnissen des Bauamtes zufolge mit der Errichtung eines neuen Kanalstranges, ausgehend vom Grundstück Nr. 1278/1 bis hin zur „Unteren Bündtastraße“, beseitigen. Die Kosten dafür seien aber recht beträchtlich. Eine alternative Lösung würde sich anbieten, wenn die auf den genannten Grundstücken anfallenden Abwässer in die von den Gebrüder Johannes und Christoph Neher privat erstellte Kanalleitung, die über das Grundstück Nr. 1278/2 verlaufe, eingeleitet werden könnten. Von den Gebrüder Johannes und Christoph Neher sei in mehreren Vorgesprächen signalisiert worden, dass man sich einen Verkauf dieser privaten Kanalleitung, die im Übrigen eine ausreichende Dimensio-nierung aufweise, an die Gemeinde Vandans vorstellen könne. Im Gegenzug werde allerdings erwartet, dass die Gemeinde Vandans dem Verkauf einer zirka 70 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2187 (Dorfstraße) an die Brüder Johannes und Christoph Neher zustimme. Mehrere Damen und Herren der Gemeindevertretung erinnern in der Folge, dass dem Wunsch der Brüder Johannes und Christoph Neher, nämlich um Verkauf einer solchen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2187, schon einmal, und zwar in der Sitzung am 20. Oktober 2005, zugestimmt worden sei. Das Angebot der Gemeinde sei damals aber von den Antragstellern nicht angenommen worden. Es dürfe daher am heutigen Tage kein Problem sein, dem Wunsche der Neher-Brüder zu entsprechen, wenn diese im Gegenzuge bereit seien, die über das Grundstück Nr. 1278/2 bestehende Kanalleitung der Gemeinde Vandans zu verkaufen und der Gemeinde in weiterer Folge gestattet werde, diese bereits bestehende Kanalleitung bis zum Grundstück Nr. 1328 zu verlängern. Einstimmig sprechen sich in der Folge alle Anwesenden für folgendes Angebot an die Brüder Johannes und Christoph Neher aus: a) Die Gebrüder Johannes und Christoph Neher überlassen die über das Grundstück Nr. 1278/2 verlaufende Kanalleitung im Tauschwege, also unentgeltlich und unwiderruflich, der Gemeinde Vandans. b) Die Kosten für die beabsichtigte Erweiterung dieser Kanalleitung bis hin zum Grundstück Nr. 1328 übernimmt zur Gänze die Gemeinde Vandans. Die Kosten für die allfällige Aufbringung eines neuen Deckbelages vor dem Wohnhaus „Dorfstraße 20“ ist hingegen von den Brüder Johannes und Christoph Neher zu tragen. c) Die Gemeinde Vandans überlässt im Gegenzug den Brüder Johannes und Christoph Neher eine zirka 70 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2187 (Dorfstraße) zur Einbeziehung in das Grundstück Nr. .805, und zwar ebenfalls unentgeltlich und unwiderruflich. d) Die aus der Überlassung dieser vorgenannten Teilfläche resultierenden Vermessungskosten haben die Brüder Johannes und Christoph Neher alleinig zu tragen. e) Die Kosten des gegenständlichen Tauschvertrages tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Das bedeutet, dass 50 % der Vertragskosten von den Gebrüder Johannes und Christoph Neher und 50 % von der Gemeinde Vandans getragen werden. Die Kosten für die Verbücherung dieses Tauschvertrages tragen die 3 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 Vertragsparteien ebenfalls je zur Hälfte. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 10. Oktober 2013 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 10. Oktober 2013 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Antrag von Herrn Dr. Peter Pfeifer, 6773 Vandans, Hans-Barbisch-Weg 10 – Nr. 2/2013 Antrag vom 11. Juli 2013: Umwidmung einer zirka 2.210 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1492 und Nr. 1494 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bauwohngebiet Erwartungsland. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1492 und Nr. 1494 sind im alleinigen Eigentum des Antragstellers. Die beiden genannten Grundstücke sind zwischenzeitlich vereint worden und zwar in das Grundstück Nr. 1492, wobei dieses eine Gesamtfläche von 3.921 m² aufweist. Von dieser Fläche soll dem vorliegenden Antrag zufolge eine Teilfläche mit zirka 2.210 m² in „Bauwohngebiet Erwartungsland“ umgewidmet werden. Eine konkrete Begründung des Antragstellers gibt es nicht. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das gesamte Grundstück Nr. 1492 als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das genannte Grundstück weist eine Breite von zirka 24 m auf. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt sowohl an der Westseite wie auch an der Nordseite an bestehendes „Bauland“ an. Sowohl das westseitig angrenzende Grundstück, das sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet, als auch die nordseitig angrenzenden Grundstücke sind im Flächenwidmungsplan allesamt als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet. Die an der Südseite angrenzende Liegenschaft Nr. 1489/1 ist derzeit noch als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Vom Eigentümer dieses Grundstückes (Ernst Moosbrugger sen.) liegt bereits ein Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche in „Bauwohngebiet Erwartungsland“ vor. Die verkehrsmäßige Erschließung dieser zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll - dem vorliegenden Antrag zufolge – und zwar ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ - an der Nordseite des Grundstückes Nr. 1492, also zu den Grundstücken Nr. 1496/2, Nr. 1500/2, Nr. 1499/2 und Nr. 1499/3 hin, erfolgen. Die Errichtung einer gemeinsamen Zufahrtsstraße an der Südseite, also zusammen mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 1489/1, wird vom Antragsteller abgelehnt, weil eine solche die Qualität seines antragsgegenständlichen Grundstückes beeinträchtigen würde. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von den Nachbarn Elmar Rudigier, Birgit Erhard, Anton Bitschnau, Beatrix und Heinz Bitschnau sowie von Karin und Andreas Walch ist am 05. August 2013 eine schriftliche Stellungnahme eingelangt, mit welcher die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes abgelehnt wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Vom Antragsteller ist de facto keine Begründung für den gegenständlichen Antrag geäußert worden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass es keinen konkreten Bedarf für diese „Bauerwartungsfläche“ gibt und diese in absehbarer Zeit auch nicht zur Umwidmung in „Bau4 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 land“ bzw. in weiterer Folge zu einer Bebauung dieser Fläche kommen wird. Im Übrigen wird die vom Antragsteller geplante Erschließungsstraße, die an der Nordseite des Grundstückes angelegt werden soll, als äußerst unbefriedigende Lösung angesehen. Geleitet vom Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden soll der Antragsteller deshalb angehalten werden, gemeinsam mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 1489/1 (Ernst Moosbrugger sen.) eine Erschließung seines Grundstückes Nr. 1492 vorzunehmen. In diesem Zusammenhang könnte sich eventuell auch ein Wunsch des Antragstellers, nämlich im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 einen Grundstreifen zur Verbreiterung seines eigenen Grundstückes zu kaufen, realisieren lassen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses für eine Abweisung des gegenständlichen Antrages zum jetzigen Zeitpunkt aus. Stefan Jochum hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. b) Antrag des Ernst Moosbrugger sen., 6773 Vandans, Haldaweg 6 – Nr. 3/2013 Antrag vom 18. Juli 2013: Umwidmung einer zirka 5.200 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1489/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bauwohngebiet Erwartungsland“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1489/1 weist eine Gesamtfläche von 13.136 m² auf und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Von dieser Fläche soll dem vorliegenden Antrag zufolge eine zirka 5.200 m² große Teilfläche in „Bauwohngebiet Erwartungsland“ umgewidmet werden. Den Ausführungen des Antragstellers zufolge, soll die besagte Teilfläche nach erfolgter Umwidmung in „(BW)“ in 7 Grundstücke parzelliert werden. Die einzelnen Grundstücke sollen dann im Rahmen einer Erbteilung den Kindern des Antragstellers überschrieben werden. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt an der Westseite zum Teil an bestehendes „Bauland“, im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/6 an eine „Freifläche“ an. Sowohl an der Nordseite wie auch an der Ostseite grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an eine „Freifläche“ an. An der Südseite grenzt die antragsgegenständliche Teilfläche an eine Zufahrtsstraße an. Über diese bereits bestehende Zufahrtsstraße (Grundstück Nr. 1489/8) soll auch die zur Umwidmung beantragte Teilfläche, später vermutlich auch die einzelnen Grundstücke in diesem Bereich, erschlossen werden. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind vorhanden. Im Gefahrenzonenplan ist die besagte Teilfläche zur Gänze als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist ist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass kein Einwand gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Angesichts der Tatsache, dass das Grundstück Nr. 1489/7 in Kürze ebenfalls eine „Bauflächenwidmung“ erhalten soll, stellen die Grundstücke Nr. 1489/1 des Antragstellers, Nr. 1489/6 von Herrn 5 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 Markus Burtscher sowie Nr. 1492 von Herrn Dr. Peter Pfeifer klassische „Widmungslücken“ dar, deren Schließung sowohl in raumplanungsrechtlicher als auch in städtebaulicher Hinsicht durchaus vertretbar erscheint. Außerdem würde sich nach Osten hin eine klare und nachvollziehbare Widmungsgrenze ergeben, die durchaus Sinn macht. Im Übrigen erscheint das vom Antragsteller ins Treffen geführte Argument einer Erbteilung in jeder Hinsicht glaubhaft, zumal der Ehe mit Frau Waltraud Moosbrugger insgesamt 8 noch lebende Kinder entstammen, die mehr oder weniger alle über keine eigenen Baugrundstücke verfügen. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die vorhandene Zufahrtsstraße, Gst. Nr. 1489/8, im Flächenwidmungsplan unbedingt als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen werden sollte. Persönlich könne er diesem Antrag außerdem nur dann zustimmen, wenn auch gleichzeitig das Grundstück Nr. 1484 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ rückgewidmet werde. Florian Küng spricht sich gegen eine Umwidmung, wie vom Antragsteller beantragt, aus. Seiner Meinung nach gebe es im Augenblick für die Ausweisung einer derart großen „Bauerwartungsfläche“ keine Notwendigkeit. Wenn der Antragsteller seinen Kindern im Zusammenhang mit einer anstehenden Erbteilung je eine Teilfläche überschreiben wolle, sei dies jederzeit möglich. Dafür brauche es keine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Aus der Sicht der örtlichen Landwirtschaft müsse er diese vom Antragsteller beantragte Umwidmung als klassische „Vorratswidmung“ betrachten, so dass er diesem Antrag nicht zustimmen könne. Außerdem gebe es in der Gemeinde Vandans eine Fülle von bereits gewidmeten Baugrundstücken, die nicht bebaut seien. Seiner Meinung nach sollte ganz generell nur umgewidmet werden, wenn es einen ganz konkreten Wunsch nach Bebauung einer Liegenschaft gebe. Bgm. Burkhard Wachter hält dem Vorredner entgegen, dass der Antragsteller bereits im Frühjahr 2013 eine Genehmigung zur Teilung des Grundstückes Nr. 1489/1 beantragt habe. Bevor der Gemeindevorstand eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag habe treffen können, habe sich die Grundverkehrs-Ortskommission gegen die Genehmigung der beantragten Grundteilung ausgesprochen. Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses sprechen sich in der Folge die Anwesenden mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme von Florian Küng) für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages – und zwar wie vom Antragsteller beantragt - aus. Außerdem, so die Anwesendem mit Ausnahme von Florian Küng, soll ein Verfahren von „Amts wegen“ bezüglich der Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/8 in „Verkehrsfläche“ sowie der Umwidmung der Grundstücke Nr. 1484 und Nr. 1489/5 von „Baufläche Mischgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ eingeleitet werden. c) Antrag von Herrn Markus Burtscher, 6773 Vandans, Untere Venserstraße 72 Nr. 4/2013 Antrag vom 18. Juli 2013: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/6 mit einer Fläche von 1.045 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bauwohngebiet Erwartungsland“. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1489/6 als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Sowohl an der Nordseite wie auch an der Ostseite grenzt das antragsgegenständliche Grundstück an das Grundstück Nr. 1489/1 an, das sich derzeit noch im Eigentum des Großvaters befindet. Wie vom Antragsteller in seinem Antrag bereits erwähnt worden ist, 6 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 ist vom Großvater (Ernst Moosbrugger sen.) bereits die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1489/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bauwohngebiet Erwartungsland“ beantragt worden. An der Westseite grenzt das antragsgegenständliche Grundstück an eine „Baufläche“, im Süden an eine bestehende Zufahrtsstraße. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 1489/6 erfolgt – und zwar ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ - über das Grundstück Nr. 1489/8. Dem Antragsteller ist eigenen Angaben zufolge ein Geh- und Fahrrecht über das Grundstück Nr. 1489/8 zugunsten des Grundstückes Nr. 1489/6 eingeräumt worden. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1489/6 als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1489/6 verfügt sowohl über eine Anschlussmöglichkeit an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Da innert der vorgesehenen Frist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt ist kann davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung der Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im Kontext mit dem vom Nachbarn, nämlich Herrn Ernst Moosbrugger sen., eingebrachten Umwidmungsantrag (Umwidmung einer zirka 5.200 m² großen Teilfläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1) stellt der vorliegende Antrag des Markus Burtscher in raumplanungsrechtlicher Hinsicht kein wirkliches Problem dar. Vielmehr drängt sich eine solche im Sinne von „gebietsweisen“ Widmungen geradezu auf. Das Grundstück Nr. 1489/6 erfüllt für eine spätere Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“ alle Voraussetzungen. Florian Küng spricht sich gegen die Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Seiner Meinung nach müssen die Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von Ernst Moosbrugger sen., Markus Burtscher und Dr. Peter Pfeifer im Gesamten betrachtet werden. Mit einer Genehmigung dieser Anträge würden die letzten großen landwirtschaftlichen Flächen verkleinert werden. Außerdem könne auch von Markus Burtscher kein konkreter Bedarf nachgewiesen werden. Mit 22:1 Stimmen (Gegenstimme Florian Küng) sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung angesichts der vom Raumplanungsausschuss geäußerten Empfehlung für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. d) Antrag von Herrn Ernst Moosbrugger jun., 6773 Vandans, Haldaweg 6 - Nr. 5/2013 Antrag vom 06. Juni 2013: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/7 mit einer Fläche von 2.461 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1489/7 derzeit als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet, obwohl dieses seit Jahrzehnten eine Bebauung, bestehend aus Wohnobjekt und Wirtschaftsgebäude, aufweist. Lediglich an der Westseite grenzt das antragsgegenständliche Grundstück an eine bereits gewidmete „Baufläche“ an. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 1489/7 erfolgt – und zwar ausgehend von der „Unteren Venserstraße“ - über das Grundstück Nr. 1489/8. Dem Antragsteller ist eigenen Angaben zufolge ein Geh- und Fahrrecht über das Grundstück Nr. 1489/8 7 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 zugunsten des Grundstückes Nr. 1489/7 eingeräumt worden. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1489/7 als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1489/7 verfügt sowohl über eine Anschlussmöglichkeit an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Da innert der vorgesehenen Frist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt ist kann davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung der Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Das antragsgegenständliche Grundstück ist seit Jahrzehnten sowohl mit einem Wohnhaus als auch einem Wirtschaftsgebäude bebaut. Trotz dieser Tatsache ist das besagte Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan bis dato als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Unter der Voraussetzung, dass dem von Herrn Ernst Moosbrugger sen. eingebrachten Antrag auf Umwidmung einer zirka 5.200 m² großen Teilfläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1489/1 stattgegeben wird, kann auch eine Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/7, wie vom Antragsteller beantragt, befürwortet werden. Die nach Osten hin verlaufende Widmungsgrenze wird mit der Ausweisung des Grundstückes Nr. 1489/7 als „Baufläche Wohngebiet“ noch zusätzlich verstärkt bzw. unterstrichen. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich angesichts der mehrheitlichen Empfehlung des Raumplanungsausschusses für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages – und zwar wie vom Antragsteller beantragt – aus. e) Antrag von Herrn Christian Schapler, 6780 Schruns, Prof.-Tschohl-Weg 1 - Nr. 6/2013 Antrag vom 11. September 2013: Umwidmung einer zirka 1.300 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1381 und Nr. 1384/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die beiden Grundstücke derzeit zum Teil als „Freifläche Freihaltegebiet“, zum Teil als „Wald“ gewidmet. Sowohl an der Westseite wie auch an der Südseite grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche an bereits gewidmete „Bauflächen“ an. Die Erschließung der beiden Baugrundstücke, die letztlich aus dieser zur Umwidmung beantragten Teilfläche geschaffen werden sollen, erfolgt – und zwar ausgehend von der „Dorfstraße“ - über die Grundstücke Nr. 1379 und Nr. 1378. Dem Antragsteller ist eigenen Angaben zufolge ein Geh- und Fahrrecht über diese Grundstücke eingeräumt worden. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans sind die beiden Grundstücke Nr. 1381 und Nr. 1384/1 als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1381 und Nr. 1384/1 verfügen sowohl über eine Anschlussmöglichkeit an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 16. September 2013 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Da innert der vorgesehenen Frist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt ist, kann davon ausgegangen werden, dass von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung der 8 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 Flächenwidmungsplanes erhoben werden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Die vom Antragsteller beantragte Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 1.300 m² im Bereich der Grundstücke Nr. 1381 und Nr. 1384/1 stellt bei objektiver Betrachtung eine klassische Anschlusswidmung dar, die in jeder Hinsicht vertreten werden kann. Nach Süden hin schließt die beantragte Umwidmung lückenlos an die im Bereich des Grundstückes Nr. 1378 bestehende „Bauland-Widmung“ an. Nach Osten hin ergibt sich mit dem bestehenden Wald eine klare und nachvollziehbare Widmungsgrenze. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche kann über eine bereits bestehende Zufahrtsstraße erschlossen werden, so dass für die Erschließung keine weiteren Grundflächen in Anspruch genommen werden müssen. Mit großer Mehrheit vertreten die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung die Auffassung – und zwar unter der Voraussetzung der tatsächlichen Weitergabe dieser neuen „Baufläche“ an seine beiden Patenkinder – dass der vorliegende Antrag guten Gewissens genehmigt werden kann. Eine reine „Vorratswidmung“ könnte aus ganz grundsätzlichen Überlegungen hingegen nicht befürwortet werden. Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Josef Maier, Florian Küng, Wilfried Dönz, Werner Vergut und Markus Pfefferkorn plädieren dafür, die antragsgegenständliche Teilfläche vorerst nur in „Bauwohngebiet Erwartungsland“ umzuwidmen. Eine Umwidmung dieser Teilfläche in „Baufläche Wohngebiet“ soll erst dann erfolgen, wenn es eine Vermessung dieser Grundstücke gebe, wenn eine Überschreibung dieser Grundstücke an die beiden Patenkinder erfolgt sei und wenn es von diesen auch den ausdrücklichen Wunsch bzw. konkreten Bedarf auf „Bauland“ gebe. Manfred Schapler hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 5. Zustimmung zur Errichtung der Löschwasserversorgung „Ganeu“ Seit dem Jahre 2007, so der Vorsitzende am Anfang seiner Ausführungen, dränge die Ortsfeuerwehr für eine so genannte „Erstmaßnahme“ auf die Errichtung einer Löschwasserversorgungseinrichtung im Gebiet „Ganeu“. Den Vorstellungen der Ortsfeuerwehr zufolge, hätte diese Löschwasserversorgungseinrichtung ursprünglich aus der Schaffung einer „Saugstelle“ bei der „Bachfassung Rells“ der Vorarlberger Illwerke AG und der Errichtung zweier Löschwasserreservoirs bestehen sollen. Während die Saugstelle bei der Bachfassung Rells auf Grund der Zustimmung der Vorarlberger Illwerke AG sehr rasch realisiert worden sei, sei die Errichtung der beiden Löschwasserreservoirs immer wieder „auf die lange Bank“ geschoben worden, weil man sich auch hinsichtlich der Standorte nicht eindeutig festlegen habe können. Irgendwann habe man sich dann mit dem neuen Kommandanten der Ortsfeuerwehr darauf einigen können, in einem zweiten Schritt lediglich 1 Löschwasserreservoir (Erdtank) zu schaffen und zwar im Bereich des Grundstückes Nr. 946 der Agrargemeinschaft Vandans. Eine Zustimmung zur diesbezüglichen Grundinanspruchnahme habe es von der Agrargemeinschaft Vandans schon gegeben und zwar mit Schreiben vom 11. Dezember 2007. Nach vielen Detailgesprächen mit der Ortsfeuerwehr, Grenzrekonstruierungen und anderem mehr, habe man mit Schreiben vom 20. August 2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Hochbehälters auf dem Grundstück Nr. 947, das sich ebenfalls im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans befinde, mit zirka 20.000 Liter Fassungsvermögen beantragt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz 9 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 der Gemeinde Vandans mitgeteilt, dass dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ein von einem Fachunternehmen ausgearbeitetes Projekt samt Planund Beschreibungsunterlagen beizulegen sei. Dieses habe insbesondere detaillierte Pläne was die Wasserfassung im Gerinne, den Schlammfang, den Absperrschacht, die Wasserableitung in den Hochbehälter, die Wasserableitung wieder zurück in das Gerinne, die Restwassermenge etc. zu enthalten. Weil der finanzielle Aufwand alleine für die Ausarbeitung eines solchen Projektes viel zu groß ausgefallen wäre, habe er den seinerzeit eingebrachten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung wieder zurück gezogen und alternative Überlegungen angestellt. Dies alles, so der Vorsitzende resümierend, habe er bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juli 2013 dargelegt. In dieser zuletzt genannten Sitzung, so nochmals der Bürgermeister, habe sich die Gemeindevertretung dann dafür ausgesprochen, jedenfalls eine alternative Lösung zu realisieren, zum Beispiel eine auf dem Grundstück Nr. 928/1 von Paul Tagwercher entspringende Quelle, die eine ganzjährige und respektable Schüttung aufweise, zu fassen und dieses Wasser in den bereits angekauften Erdtank einzuleiten. Eine endgültige Entscheidung sei aber zum gegenständlichen Vorhaben nicht getroffen worden. Eine solche – so der damalige Tenor – wolle man erst fassen, wenn es ein konkretes Projekt gebe, die Herstellungskosten bekannt seien und abgeklärt sei, mit welchen Förderbeiträgen gerechnet werden könne. In weiterer Folge begrüßt der Vorsitzende den heute anwesenden Kommandanten der Ortsfeuerwehr Vandans, nämlich Christoph Schapler, und dankt diesem für sein Kommen. Sodann ersucht er diesen um eine kurze Begründung, warum es außerhalb des Dauersiedlungsraumes solche „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ geben müsse. Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Kommandant Christoph Schapler sodann die diesbezüglichen Bestimmungen der Feuerpolizeiordnung und informiert, dass sich die Ortsfeuerwehr recht intensiv mit der Notwendigkeit von „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ außerhalb des Dauersiedlungsraumes auseinander gesetzt habe. Als eine besondere Herausforderung habe sich die Schaffung von solchen „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ in den Gebieten Rellstal sowie Ganeu/Schandang dargestellt. Anhand konkreter Maßnahmenpläne für die Gebiete „Rellstal“ sowie „Ganeu/ Schandang“ verdeutlicht der Kommandant sodann die Notwendigkeit, an zentralen Punkten solche „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ zu schaffen. Für eine so genannte „Erstmaßnahme“ müsse es so viel wie möglich „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ geben und zwar auch außerhalb des Dauersiedlungsraumes. Dass mit einer solchen „Löschwasser-Versorgungseinrichtung“ alleine kein wirklich großer Brand bekämpft werden könne, verstehe sich von selbst. Ziel einer solchen „Löschwasser-Versorgungseinrichtung“ sei einzig und alleine, ausreichend Wasser für eine „Erstmaßnahme“, also bis weiteres Wasser zugeführt werden könne, bereit zu stellen. Als Kommandant der Ortsfeuerwehr habe er sich verpflichtet gefühlt, die Gemeinde auf das Fehlen einer solchen konkreten „Löschwasser-Versorgungseinrichtung“ im Gebiet Ganeu/Schandang und auch in anderen Randgebieten aufmerksam zu machen. Mit der Realisierung einer solchen „Löschwasser-Versorgungseinrichtung“ in der Parzelle „Ganeu“ setze man jetzt einen ersten Schritt, zumal es in diesem Gebiet nicht nur eine Vielzahl von Wohnobjekten gebe sondern auch einen enorm hohen Bestand an Schutzund Bannwald. Der Bürgermeister bedankt sich in der Folge beim Kommandanten der Ortsfeuerwehr für dessen Ausführungen und gibt zu verstehen, dass sich die direkten Kosten für die Errichtung dieser „Löschwasser-Versorgungseinrichtung Ganeu“ bei rund 11.500, 00 Euro bewegen werden. Vom Land Vorarlberg erwarte man sich einen Förderbeitrag in Höhe von 30%. Die noch ausstehenden Baukosten könne man also mit rund 8.000, 00 10 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 Euro beziffern, zumal der Tank selber ja bereits im Jahr 2011 angekauft worden sei und zwar zum Preis von rund 6.100, 00 Euro. Darüber hinaus, so der Vorsitzende abschließend, gelte es, mit der „Wasserinteressentschaft Ganeu - Hinter da Berg“ ein entsprechendes Übereinkommen abzuschließen. In der Folge bringt der Bürgermeister den vorliegenden Entwurf einer solchen Vereinbarung mit der „Wasserinteressentschaft Ganeu - Hinter da Berg“ zur Verlesung. Werner Vergut bringt in seiner Wortmeldung nochmals die Bedeutung solcher „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ zum Ausdruck. Sowohl als Gemeindevertreter als auch als Feuerwehrmann könne er die Schaffung solcher „Löschwasser-Versorgungseinrichtungen“ nur begrüßen. Im Übrigen wolle er darauf verweisen, dass im Voranschlag für das Jahr 2013 für die Schaffung dieser „Löschwasser-Versorgungseinrichtung Ganeu“ ein entsprechender Ansatz enthalten sei. Vbgm. Michael Zimmermann äußert sein Unverständnis zur teils negativen Einstellung einiger Anwesenden. Das Gebiet „Ganeu/Schandang“ müsse als erweiteter Siedlungsraum mit einer Vielzahl an Wohnobjekten angesehen werden. Die zur Diskussion stehende „Löschwasser-Versorgungseinrichtung“ soll nicht nur dem Objektschutz, sondern auch dem dortigen Schutz- und Bannwald dienen. Er könne der Realisierung dieser Errichtung deshalb gut zustimmen. Der Bürgermeister gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass er selber Mitglied der „Wasserinteressentschaft Ganeu“ angehöre und auch selber ein Wohnobjekt in der Parzelle Ganeu habe. Er wolle sich deshalb für befangen erklären und werde an der Abstimmung nicht teilnehmen Nach der Beantwortung einiger wenigen Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für die Errichtung dieser „Löschwasser-Versorgungseinrichtung Ganeu“ aus. Die Gemeindevertreter Bgm. Burkhard Wachter, Mag. Christian Egele und Josef Maier, die alle Eigentümer oder Mitbenützer eines Wohnobjektes in der Parzelle „Ganeu“ sind, nehmen wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 6. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  am Sonntag, dem 03. November 2013, das diesjährige Gedenken an die Gefallenen beider Weltkriege erfolge und zwar im Anschluss an den um 09.30 Uhr stattfindenden Hauptgottesdienst. Schon heute wolle er alle Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Teilnahme an diesem Gedenken einladen.  am Samstag, dem 09. November 2013, die diesjährige Finanzklausur der Gemeindevertretung stattfinde. Er bitte schon heute, sich diesen Termin vorzumerken. Eine gesonderte Einladung werde zirka 10 Tage vorher an alle Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. an alle Ersatzmitglieder ergehen.  die Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Lün – Lünersee ihr Ansuchen vom 12. Dezember 2012, mit welchem eine finanzielle Förderung des Projektes „Eindeckung der Dachflächen mit Holzschindeln“ erbeten worden sei, zwischenzeitlich zurückgezogen worden sei. Sowohl vom Land Vorarlberg als auch vom Stand Montafon gebe es nämlich zwischenzeitlich Zusagen, die Eindeckung mit Holzschindeln mit einem Kostenbeitrag in Höhe von 70 % der Bemessungsgrundlage zu fördern.  beim diesjährigen Golm-Golf-Charity-Turnier von den zirka 130 Teilnehmern die stolze Summe von 101.255, 00 Euro eingespielt worden sei. Den Veranstaltern 11 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 gebühre nicht nur ob der Summe sondern auch ob der Klasse dieser Veranstaltung öffentliches Lob und Anerkennung.  der Dienstnehmer Martin Burtscher sein Dienstverhältnis bei der Gemeinde gekündigt habe und in den nächsten Wochen in die Privatwirtschaft wechseln werde. Als neuen Mitarbeiter im Gemeindebauhof habe er mit Wirkung vom 04. November 2013 Herrn Alexander Schuler, wohnhaft in Vandans, bestellt. Dieser habe eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner, sei in Vandans wohnhaft, verfüge über die Führerscheine der Klassen B, C, E und F und sei Mitglied bei der Ortsfeuerwehr Vandans. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Michael Zimmermann: Dem Vernehmen nach fehlen dem Betrieb „Naturwärme Montafon“ noch immer eine beachtlich hohe Zahl an Anschlussnehmern. Stimmt es, dass sich die finanzielle Situation dieses Betriebes äußerst prekär darstelle? Antwort des Bürgermeisters: Das Unternehmen „Naturwärme Montafon“ steht zu je 20 % im Eigentum des Standes Montafon-Forstfonds, der Montafonerbahn AG, sowie der Gemeinden Schruns, Tschagguns und Bartholomäberg. Der derzeitige Anschlussgrad liegt angeblich bei zirka 72 %. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage ist bei diesem Anschlussgrad nicht möglich. Wenn meine Informationen stimmen, schlagen sich die Verbindlichkeiten des Betriebes derzeit mit einem zweistelligen Millionenbetrag nieder. Leo Brugger gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Errichtung dieses Fernwärmeheizkraftwerkes für ihn nie verständlich gewesen sei. Er habe es von Anfang an als einen Wahnsinn betrachtet, nämlich in diesem zerstreuten Siedlungsraum ein Fernwärmeheizkraftwerk zu errichten. Werner Vergut erinnert, dass das beim Alpenbad Montafon geplante Wellness-Hotel auch an diese Heizanlage angeschlossen hätte werden sollen. Ein solches Hotel hätte vermutlich einen entsprechenden Energiebedarf aufgewiesen und das Maß der Anschlussgrade entschieden verbessert. Ulrike Bitschnau: Die monatlichen „Informations-Sitzungen“ des Bürgermeisters werden meiner Meinung nach sehr spärlich besucht. Gemeinsam sollten wir Überlegungen anstellen, wie der Besuch dieser Sitzungen wieder verbessert werden könnte. Antwort des Bürgermeisters: Diese Sitzungen werden von mir angeboten, um die Damen und Herren der Gemeindevertretung bzw. der Ersatzleute mit den neuesten Informationen zu versorgen. Mir bieten diese Sitzungen die Möglichkeit, mit den Entscheidungsträgern der Gemeinde diverse Projekte vor zu beraten, Sachprobleme zu diskutieren und eine Meinungsbildung auf breiter Ebene zu bekommen. Wenn die Sitzungen in Zukunft wieder besser besucht würden, würde mich das freuen. Werner Vergut: Ich persönlich empfinde diese „Informationssitzungen“ des Bürgermeisters äußert wichtig und interessant. Ich hoffe, dass es solche jedenfalls auch in Zukunft geben wird. Josef Maier: Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, sind diese äußerst wichtig und informativ. Meiner Meinung nach sollte diese „Informationssitzungen“ von jedem Mandatar bzw. jeder Mandatarin als Pflichttermin wahrgenommen werde. Auch mich würde es freuen, wenn diese besser besucht würden. Luzia Klinger und DI Alois Kegele sprechen sich in der Folge ebenfalls für die Beibehaltung dieser „Informationssitzungen“ aus. Vbgm. Michael Zimmermann: Wenn ich richtig informiert bin, ist die Neugründung der Montafon Tourismus GmbH bereits über die Bühne gegangen. Gibt es auch hinsichtlich 12 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 der künftigen Finanzierung dieser Einrichtung schon praktikable Vorschläge? Antwort des Bürgermeisters: Während die Neugründung dieses Unternehmens bereits hinter uns liegt, gibt es zur künftigen Struktur, den Geschäftsstellen und der Finanzierung des Betriebes noch keine brauchbaren Vorschläge der Gesellschafter. Große Uneinigkeit herrscht insbesondere zur Frage, wo und wie viele so genannte Hauptstellen, Nebenstellen und saisonale Einrichtungen geschaffen werden sollen und wer den Betrieb derselben zu finanzieren hat. In der kommenden Woche wird es eine weitere Verhandlungsrunde geben, wo diese und andere Fragen, wie z.B. der künftigen Mittelaufbringung, diskutiert werden sollen. Vbgm. Michael Zimmermann: Gibt es in der Causa „Sozialzentrum Bartholomäberg“ etwas Neues zu berichten? Antwort des Bürgermeisters: Anfang dieses Monats hat es eine erste Diskussion des „Vandanser Vorschlages“ in der Gemeinde Bartholomäberg gegeben, an der auch Vertreter der Pfarre Bartholomäberg teilgenommen haben. Die Begeisterung für unseren Vorschlag hat sich bei den Vertretern der Pfarre Bartholomäberg bzw. der Gemeinde Bartholomäberg aber in Grenzen gehalten. Unter anderem ist vereinbart worden, dass es in absehbarer Zeit eine Diskussion zwischen Vertretern der Pfarre Bartholomäberg und Vertretern der Diözese zum „Vandanser Vorschlag“ geben soll. Ob es ein solches Gespräch schon gegeben hat oder nicht, ist mir nicht bekannt. In der nächsten Woche soll es jedenfalls ein weiteres Gespräch zwischen allen Beteiligten im Stand Montafon geben. Wilfried Dönz: Die Abfallsammelstelle „Gafadura“ wird meiner Meinung nach hervorragend betrieben. Das dort tätige Personal verdient uneingeschränktes Lob. Zu wünschen übrig lässt meiner Meinung nach lediglich der Platz, wo die „Grünabfälle“ gesammelt werden. Hier hat man machmal das Gefühl, als würde man im Morast versinken. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn dieser Lagerplatz eine Planie (z.B. mit Material aus dem Mustergielbach) erhalten würde, die dann auch sauber gehalten werden kann. Antwort des Bürgermeisters: Diese Anregung ist von dir bereits einmal vor einigen Monaten geäußert worden. Mich wundert es, dass diese Anregung noch nicht umgesetzt worden ist. Ich werde veranlassen, dass dies in absehbarer Zeit geschehen wird. Der gegenständlichen Anregung kann jedenfalls nur beigepflichtet werden. Wilfried Dönz: Über einen notwendigen Ausbau der Zwischenbachstraße ist schon oftmals diskutiert worden. Die Schäden an der Straße selber und auch die Qualität der beidseitigen Banketts lassen immer mehr zu wünschen übrig. Meiner Meinung nach wäre es höchst an der Zeit, einen angemessenen Ausbau dieser Weganlage in Angriff zu nehmen. Antwort des Bürgermeisters: Bei der diesjährigen Finanzklausur am 09. November wird auch dieses Thema zur Sprache kommen. Einen Ausbau dieser Weganlage, wie ursprünglich von der Gemeinde geplant, wird es vermutlich nicht geben, weil es die dafür notwendigen Grundabtretungen nicht gibt. Es wird daher eine Grundsatzentscheidung zu treffen sein, wie das künftige Ausbauprojekt ausschauen soll bzw. welche Breite die Fahrbahn bzw. ein allfälliger Gehsteig haben soll. Vbgm. Michael Zimmermann: Den Ausführungen des Vorredners kann ich mich nur anschließen. Die besagte Weganlage macht vielfach einen wirklich jämmerlichen Eindruck. Die fehlende Bereitschaft einiger Anrainer, nämlich den für einen Ausbau „mit Augenmaß“ erforderlichen Grund an die Gemeinde abzutreten, verstehe ich nicht. Weil das Verkehrsaufkommen die nächsten Jahre auch auf dieser öffentlichen Gemeindestraße ohne Zweifel zunehmen wird, kann ich einen baldigen Ausbau dieser öffentlichen Gemeindestraße nur befürworten. Meiner Meinung nach sollte bei der Ausarbeitung dieses Straßenprojektes jedenfalls auch die Miterrichtung eines Gehsteiges berücksichtigt werden. 13 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013 DI Alois Kegele: Gibt es – was den Ausbau der Zwischenbachstraße betrifft – bereits konkrete Planunterlagen? Antwort des Bürgermeisters: Die Überlegungen zum Ausbau der Zwischenbachstraße gehen schon einige Jahre zurück. Es gibt auch bereits mehrere Planungsvarianten. Wie bereits erwähnt, werde ich diese bei der diesjährigen Finanzklausur der Gemeindevertretung nochmals präsentieren. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 14 / 14 35. Sitzung Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2013