19570511_GVE026

Dateigröße 45.72 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 20:45
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1957-05-11
Erscheinungsdatum 1957-05-11
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Niederschrift über die am Samstag, den 11. Mai um 20.00 Uhr im Schulhaus in Vandans stattgefundenen 26. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 9 Gemeindevertreter. Die Herren Lorünser Hermann, Tschabrun Gotthard und Maier Franz waren entschuldigt. Ersatzmann für Kasper Ernst war Moosbrugger Rudolf. TAGESORDNUNG 1. Protokollgenehmigung 2. Berichte a) Bangbekämpfung b) Erklärung einer Partei betreffend Eigentum an einem Almeinstall. c) Illwerke - Dienstbarkeitsvertrag d) 220 kV-Leitung, Überspannung von Gemeindegrund e) Kostenrechnung der Illwerke für Straßenbeleuchtung f) Güterwegbau-Kollaudierung 3. Ansuchen um Grundtausch für den Kirchenbau 4. Beschlußfassung über die Maikäferbekämpfung 5. Rotkreuzsammlung - Beauftragung von Organen 6. Siedlungsbau-Förderungsbeitrag 7. Ansuchen des Familienbundes um Unterstützung 8. Abänderungsvorschlag zum Straßenbau Tschabrun-Gemsle 9. Allfälliges --- o --Vorsitzender: Bürgermeister BITSCHNAU Alfons zur Tagesordnung: zu 1.) Der Vorsitzende eröffnete mit Verspätung um 20.30 Uhr die Sitzung und stellte deren Beschlußfähigkeit fest. Der Inhalt der verlautbarten 25. öffentl. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt und ist die Niederschrift den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Berichte: a) Lt. Schreiben der Vrlbg. Landesregierung vom 12.4.57 kann die Gemeinde Vandans in die Bangbekämpfungsaktion 1957 noch nicht - 2 - eingereiht werden. Die Miteinbeziehung wird jedoch in Vormerk genommen. Die Gemeindevertretung faßt neuerlich den einstimmigen Beharrungsbeschluß, daß die Bestimmungen hinsichtlich Weidesperre auf der Almein und den Alpen des Gemeindegebietes, sowie der Ausschluß von einer Deckmöglichkeit und die Vorlage von ärztl. Zeugnissen für zugekaufte Tiere strickte einzuhalten sind. Die Abschaffungszuschüsse für Bangtiere sollen nur bis zum 1.7.57 ausbezahlt werden. b) Die Erklärung einer Partei betreffend Eigentum an einem Almeinstall wird zur Kenntnis gebracht c) Die Fertigung des Dienstbarkeitsvertrages betreffend der Überspannung der Gp. 12/1 wurde vorläufig vertagt weil ... d) eine Klärung der Ansprüche des BCM-Vandans hinsichtlich der Entschädigung für die Spielbehinderung nicht abgeschlossen ist. e) Ein Bericht des Bürgermeisters, wonach die Erstellungskosten der Straßenbeleuchtung von den Illwerken in Höhe von S 24.000.- jetzt in Rechnung gestellt wurde führt dazu, daß die Gemeindevertretung einstimmig beschließt, die Verlängerung der Straßenbeleuchtung vom Relsbach bis Rodund aus Ersparungsgründen abzulehnen. f) Es wurde der Güterweg von HNr. 148 bis 140 durch einen Beamten der Agrarbezirksbehörde vermessen. Für allfällig notwendig werdende Bereinigung von Rechtsverbindlichkeiten wird die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes beschlossen. zu 3.) Unter dem Vorsitz des Gemeinderates Neher wird dem Ansuchen des Pfarrkirchenrates auf Grundtausch grundsätzlich entsprochen. Die Gemeindevertreter werden ersucht am Sonntag nach der Messe über die Möglichkeit der Grundabtretung, beim Gemeindeamte sich zu einem Lokalaugenschein einzufinden zu 4.) Die Maikäferbekämpfungsaktion kann zufolge des eingetretenen Temperaturrückganges als hinfällig betrachtet werden. zu 5.) Die Rotkreuzsammlung soll, da die Feuerwehr dieselbe versagt, von der 5. Schulklasse durchgeführt werden. zu 6.) An Förderung für den Siedlungsbau wurden nebst der mit Gemeindevertretungsbeschluß vom 1.2.57 bewilligten 20.000.- Schilling für Geländeaufschließung, die Kostenübernahme vom Baugrubenaushub mit S 12.000.-, sowie die Zuwendung von S 10.000.- für Wasserzuleitung von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Desgleichen soll die Dotierung des Beitrages zum Landeswohnbaufond für die 12 Siedlungswerber von S 64.500 (s. Jahresvoranschlag) auf S 75.000.- erhöht werden, sodaß mit der Aufstockung des Landes eine Zuwendung von S 10.000.- pro Siedler erreicht wird. zu 7.) Das Unterstützungsansuchen des Familienbundes wurde einstimmig abgelehnt. zu 8.) Die Beschlußfassung mußte in Ermangelung des noch nicht eingetroffenen Kostenvoranschlages vertagt werden. zu 9.) Allfälliges Die Gemeindevertretung ist grundsätzlich bereit über Ersuchen der Geschädigten die Verbreiterung des Weges von HNr. 74 bis zum Auenlatschtobel mit S 5.- pro m2 im Kaufwege zu entschädigen. -3- - Schluß der Sitzung um 23.10 Uhr. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. F.d.R.d.A. [Unterschrift:] Vonier Bitschnau