19590922_GVE058

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:16
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1959-09-22
Erscheinungsdatum 1959-09-22
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Dienstag, den 22. September 1959 um 20.30 Uhr im Schulhaus stattgefundenen 58. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift von der 57. öffentl. Gemeindevertretungssitzung 2. Berichte a) Genehmigung des Gemeinderechnungsabschlusses 1958 b) Eingang eines Einspruches wegen Schwimmbadbauvorhaben 3. Antrag des Baukomitees für das Schwimmbadbauvorhaben auf Beschlußfassung: a) Flüssigmachung der Geldmittel für die Bauinangriffnahme b) Bereitstellung des benötigten Baugrundes c) Zuschlag zu dem von Ing. Lebeda vorgelegten Projekt 4. Vergabe der Mustrigilbachbrückenverbreiterung 5. Neuerliche Beschlußfassung wegen der Straßenbeleuchtung Bahnhof 6. Ansuchen des Sturm Hubert HNr. 332 um käufl. Überlassung des Bauplatzes Gp.Nr. 353/10 (planierter Wildbachgrund) 7. Bauplatzregelung des Mair Erich 8. Bauplatzansuchen des Lorünser Hermann senj. für dessen Enkelin 9. Grundtrennungsbewilligung zugunsten Mathies Anton 10. Grundtrennungsbewilligung für Neher Emanuel, Vens 11. Grundtrennungsbewilligung für Lorünser Hermann, Vens 11. Pragmatisierung (Vertraulich) --- o --Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter; Ersatzmann für Tschabrun Karl war Moosbrugger Rudolf und Ersatzmann für Maier Josef war Lorünser Egon. zur Tagesordnung: 1.) Der Bürgermeister eröffnete um 20.30 Uhr die Sitzung und begrüßte die erschienen Gemeindevertreter und zahlreichen Zuhörer. Der Inhalt der verlautbarten 57. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. -2zu 2.) Berichte a) Der Bürgermeister brachte der Gemeindevertretung ein Schreiben der Landesregierung zur Kenntnis, wonach der Rechnungsabschluß 1958 genehmigt wurde. b) Ebenfalls wurde den Anwesenden zur Kenntnis gebracht, daß gegen das Schwimmbadbauvorhaben ein Einspruch mit div. Unterschriften eingelangt. Dieser Einspruch ist als Aufsichtsbeschwerde zu werten und wird in den nächsten Tagen im Wege über die Bezirkshauptmannschaft Bludenz an das Amt der Vorarlberger Landesregierung weitergeleitet werden. zu 3.) Der Obmann des Schwimmbadkomitees GV Lorünser Hermann wiederholt in Ermangelung einer schriftlichen Eingabe mündlich die Vorschläge des Baukomitees die mit der detailierten Behandlung wie in der Tagesordnung vorgesehen, identisch sind, und beantragte deren Beschlußfassung. GV Netzer Bernhard stellt den Antrag auf Vertagung des Verhandlungsgegenstandes bis zur Erledigung des bezügl. Einspruches gegen das Schwimmbadbauvorhaben durch die Landesregierung. Nach erschöpfender Debatte ersuchten die SPÖ- und FPÖ-Fraktionen um Unterbrechung der Sitzung, die gem. § 41, Abs. 1 zum Zwecke der internen Beratung gewährt wurde. Bei Wiederaufnahme der Beratungen stellten diese den Antrag neben der Finanzierung des Schwimmbades auch gleichzeitig die Anschaffung einer Straßenwalze mit einem Kostenaufwande von 72.000.- S zu beschließen. Der Vorsitzende erklärt die Beschlußfassung über die Anschaffung dieser Maschine in einem separaten Punkte vornehmen zu wollen. Sodann wurde zu Pkt. 3a der Antrag gestellt, für das laufende Jahr ca. 100.000.- S flüssig zu machen und zur weiteren Baubetreibung 300.000.- bis 500.000.Schilling in das Präliminar 1960 aufzunehmen. Gem. § 43 Abs. 1 mußte zuerst über den Antrag des GV Netzer Bernhard (Vertagung) abgestimmt werden. Dieser wurde in schriftlicher Abstimmung mit 8 zu 7 Stimmen abgelehnt. Das zweite Abstimmungsergebnis über die vorgeschlagene Flüssigmachung von Eigenkapital zum Schwimmbadbau wurde im gleichen Stimmenverhältnis in schriftlicher Abstimmung mit 8 zu 7 angenommen und zum Beschlusse erhoben.- Zum Antrage 3b das Schwimmbad auf einer Liegenschaft des Gemeindegutes zu errichten, machte Bgm. Bitschnau auf den § 107 der VGO aufmerksam, der eine 2/3 Mehrheit und außerdem die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Rechtsmäßigkeit eines derartigen Beschlusses vorschreibt. Desgleichen wurden die Gemeindevertreter mit versch. Bestimmungen des Flurverfassungsgesetzes, LGBl. 3/1951 vertraut gemacht. Die Stimmenzahler Gemeinderäte Schoder und Neher konstatierten wieder dasselbe Stimmenverhältnis 8 zu 7, welches die geheime Abstimmung zeitigte. Somit ist dieser Antrag in Anwendung der oa. Bestimmungen als abgelehnt zu betrachten. Zur Überprüfung der Richtigkeit über die festgestellte Ablehnung des Antrages wird das Amt der Vlbg. Landesregierung gem. § 56, Abs. 2 VGO vom Beschlusse in Kenntnis gesetzt.- Der Antrag zu 3 c der Tagesordnung auf Zuschlagserteilung zum vorliegenden Projekt des Ing. Lebeda, Schruns wurde per Akklamation angenommen. zu 4.) Vorbehaltlich der gleichen Preisbildung wie beim vorliegenden Offert der Fa. Jäger, Schruns werden die Bauarbeiten zur Verbreiterung der Mustrigilbachbrücke an die Fa. Neher, Vandans vergeben. zu 5.) Es wurde einstimmig beschlossen die Straßenbeleuchtung zum Bahnhof von der Sennerei bis zur Montafonerstraße mit 6 Leuchten und einem Kostenaufwand von ca. 32.000.- zu erstellen. -3- zu 6.) Herrn Sturm Hubert, Vandans 332 wurde einstimmig der Bauplatz Gp. 353/10 zum Preise von 5.- S zuzüglich Planierungs-, Vermessungs- und Vertragskosten käuflich überlassen. zu 7.) Es wurde grundsätzlich beschlossen Maier Erich, Vandans 84 einen Bauplatz auf der Gp. 111/1 zum Preise von 5.- S p/m2 zuzügl. Vermessungsund Vertragskosten käufl. zu überlassen. Die genaue Situierung und Größe wird das Almeinkomitee bestimmen. zu 8.) Unter Abwesenheit der GV Lorünser Hermann und Egon wurde beschlossen Lorünser Hermann senj. für dessen Enkelin die Gp. 353/11 im Tauschwege 1:1 zu überlassen. Soferne es möglich ist westl. des geradlinigen Grenzverlaufes Vallaster Alois noch ein Bauplatz ohne Inanspruchnahme von Abstandsnachsichten auszuparzellieren kann gegenständliche Gp. bis zu diesem Ausmaß ausgedehnt werden. Dasselbe Grundausmaß ist im südl. Teil der Gp. 1515 in Vens zu Lasten von Lorünser auszuparzellieren. zu 9.) Die Grundtrennungsbewilligung zugunsten Mathies Anton (Gp. 1344/9) wurde erteilt. zu 10.) Einstimmig wurde der Grundtrennung von Neher Emanuel, Vens (Gp. 1797/2) stattgegeben. zu 11.) Ebenfalls wurde einstimmig die Grundtrennungsbewilligung zugunsten Lorünser Hermann senj. (Gp. 1579) erteilt. zu 12.) Würde in einem vertraulichen Protokoll festgehalten und zur weiteren Überprüfung vertagt. Gem. § 34 der VGO wurde nachstehendem Punkte die Dringlichkeit zuerkannt: zu 13.) Wie in Pkt. 3 der Tagesordnung angeführt wurde einstimmig beschlossen eine Vibrationswalze Marke BOMAG BW 75 zum Preise von 72.000.- Schilling anzuschaffen. --- o --Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung und gegen die auf solchen Beschlüsse ergangenen Bescheide steht, sofern gesetzl. nichts anderes bestimmt ist, die Berufung gem. § 109 Abs. 3 VGO offen. Diese ist schriftlich oder telegrafisch binnen zwei Wochen vom Zeitpunkte dieser Verlautbarung an oder erfolgter Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides, im Falle mündlicher Verkündigung mit dieser, beim Gemeindeamte Vandans einzubringen. - Schluß der Sitzung um 2.30 Uhr gez. Bürgermeister [Samt Unterschriften.]