19620518_GVE000_Schwimmbad

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 21:28
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1962-05-18
Erscheinungsdatum 1962-05-18
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Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift über die am Freitag, den 18.5.1962 um 20 Uhr 30 im Schulhause Vandans stattgefundene gemeinsame Sitzung des Gemeindehausbau- und Schwimmbadbaukomitees mit folgender Tagesordnung: 1.) Stellungnahme zur Wohnung Niederkofler. 2.) Präzisierung des Pachtvertrages mit Bademeister Giesinger. 3.) Allfälliges. Erledigung: 1.) Im Beisein des Gesuchstellers Niederkofler wurde einheitlich der Standpunkt vertreten, der Gemeindevertretung vorzuschlagen, dem Vorgenannten nach Auflassung der Diensträume im Hause Nr.10 die provisorische Belegung zu bewilligen. Niederkofler erklärte sich damit einverstanden, erst in 1 bis 1 1/2 Jahren eine definitive Unterkunft zu bekommen, wenn zwischenzeitlich die Küche und entsprechende sanitäre Anlagen den heutigen Erfordernissen anpassend eingebaut werden. 2.) Zum vorgelegten Vertragsentwurf wurden noch nachstehende Ergänzungen vorgeschlagen: a) Während des Pachtjahres kann der Vertrag von keinem der Partner gekündigt werden. b) Als Pachtschilling wird ein 10%iger Gewinnanteil von der finanzamtlichen Steuerbilanz festgesetzt. c) Es dürfen nur gemeindliche Eintrittskartenblöcke verwendet werden. d) Die Eintrittspreise werden von der Gemeinde Vandans nach ortsübliche Tarifen festgesetzt. e) Der Pächter ist verpflichtet, alle erforderlichen Versicherungen in jener Höhe abzuschließen, daß die Gemeinde zu keiner Regreßleistung herangezogen werden kann. f) Der Pächter darf bauliche Änderungen nur mit Zustimmung der Gemeinde und nur auf eigene Kosten durchführen. g) Grundsätzlich herrscht die Ansicht vor, es könne dem Pächter keine Wasserbezugsgebühr angelastet werden. h) Der stillschweigende Fortbestand des Pachtverhältnisses soll dann angenommen werden, wenn von keinem der Vertragspartner eine Kündigung bis 31.12.eines jeden Jahres erfolgt. Diese Ergänzungen sollen im Grundkonzept des Pachtvertrages präzisiert werden. Des weiteren wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, zu beschließen, a) Im Sinne des Anbotes von Fa. Kasper St.Gallenkirch die Unterböden im Kassaraum, der Küche und den Kloräumen von diesem zum Preise von S.46.pro 1 m2 einbringen zu lassen. b) Alle vorbezeichneten Räume entweder durch die Fa. Neher Vandans, oder durch die Fa. Vonbank Schruns verputzen zu lassen. 3.) Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wurde auf den kommenden Freitag, den 25.5.1962 festgesetzt. Schluß der Sitzung um 11 Uhr 15. Gez. Bürgermeister: [Unterschrift:] Bitschnau