19580815_GVE041

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:03
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1958-08-15
Erscheinungsdatum 1958-08-15
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS NIEDERSCHRIFT über die am Freitag, den 15. August um 14 Uhr im Schulhaus in Vandans stattgefundenen 41. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. TAGESORDNUNG: 1. Protokollgenehmigung 2. Berichte: a) Mitteilung der Vrlbg. Landesregierung über die Genehmigung der Jahresrechnung 1957 b) über die Wohnbauförderung 1958 c) Kommissionierung der Illbrücke und Straßenverbreiterung. 3. Stellungnahme und Beschlussfassung zum Vorvertrag der Vorarlberger Illwerke AG betreffend Grundkauf für die Relsstraße. 4. Festsetzung der Hebeseätze für Grundsteuer A 5. Kostenübernahme der Zufahrtsstraße zur neuen Kirche 6. Ansuchen des Kirchenchores um Unterstützung 7. Beschlussfassung über das Kaufangebot des Laferdas von Geschw. Neururer 8. Stellungnahme zum Gesetzesbeschluß betreffend Novellierung der Landarbeiterordnung. 9. Beschlußfassung über eine allfällige Verbreiterung der Mustrigilbrücke 10. Namhaftmachung von 5 Schöffen und 3 Ersatzschöffen 11. Abänderungsvorschlag zur Verstärkung der Relsbachbrücke zu Nr. 71 12. Grundtrennungsansuchen der Vrlbg. Illwerke A.G. 13. Ansuchen des Maier Erich Nr. 84 um Zuweisung eines Bauplatzes 14. Beschlußfassung wegen Erklärung des Lünerseebereiches zum Naturschutzgebiet. 15. Bekanntgabe des ungef. Kostenaufwandes für die Asphaltierung der Straße von der Abzweigung Landstr.II.O. bis Hnr. 84 16. Allfälliges --- o --Anwesend waren: der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte und 10 Gemeindevertreter. GV Tschabrun Karl und Maier Franz waren entschuldigt. Vorsitzender: Bürgermeister BITSCHNAU Alfons Zur TAGESORDNUNG: zu 1.) Der Inhalt der verlautbarten 40. öffentl. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt. Die Niederschrift ist den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. -2- zu 2.) a) Die durch die Vrlbg. Landesregierung erfolgte Genehmigung der Jahresrechnung 1957 wurde mit Befriedigung aufgenommen. b) Der Bericht über die Wohnbauförderung 1958 wurde zur Kenntnis genommen. c) Die erfolgte Kommissionierung der Illbrücke mit Straßenverbreiterung, sowie die finanzielle Ermöglichung des Baubeginnes durch das Land Vorarlberg, wird zur Kenntnis genommen. Die Grundablöseverhandlungen sind als Voraussetzung der Bauauftragserteilung ehestens abzuschließen. zu 3.) Der Vertragsentwurf betreffend Übernahme der Relstalstraße in das Eigentum der Vorarlberger Illwerke A.G. wurde zur Kenntnis genommen. Einstimmig wurde beschlossen, dem ertrage die Zustimmung unter der Voraussetzung zu erteilen, wenn für die kostenlose Grundabtretung, die Relstalstraße für Jedermann ohne Beschränkung der Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Grußomnibussen zur Benützung offen steht. Desgleichen wird die Erhaltungspflicht der bestehenden Straßenbreite für notwendig erachtet. Die vorgelegte Textierung der Stellungnahme zum Vertragsentwurf wurde einstimmig gutgeheißen. Allenfalls aufgehendes Holz im Schutzstreifen, der von den Vrlbg. Illwerken erworben wird, müßte zur kostenlosen Nutzung der Gemeinde überlassen bleiben. zu 4.) Die Hebesätze für die Grundsteuer A wurden in der bisherigen Höhe von 200 % für 1958 belassen. zu 5.) Die Kosten der Zufahrtsstraße zur neuen Kirche wurden von der Gemeinde übernommen. Die Grundablöse beträgt gemeindeeinheitlich S 5.pro m2, sodaß diese Straße in das Eigentum und die Erhaltung der Gemeinde übergeht. zu 6.) Dem Ansuchen des Kirchenchores um Unterstützung zur Anschaffung von 6 Männertrachten wird nach Maßgabe des Erfordernisses üblicherweise entsprochen. zu 7.) Es wurde einstimmig beschlossen den Laferdas von den Geschw. Neururer um den ermittelten Schätzungswert von S 14.080.- käufl. zu erwerben. zu 8.) Zum Gesetzesbeschluß betreffend Novellierung der LandarbeiterOrdnung wird keine Volksabstimmung verlangt. zu 9.) Es wurde einstimmig beschlossen die Mustrigilbrücke bei 11 zu verbreitern. Die Ausführung soll mögl. in Stahlbeton erfolgen. Die Mehrkosten bei evetl. Beseitigung des Mittelpfeilers wären zu ermitteln. Ebenso ist die Offerteinholung versch. Firmen notwendig. zu 10.) Die Wiederwahl von den im Jahre 1957 gewählten 5 Schöffen und 3 Ersatzschöffen wurde einstimmig beschlossen. zu 11.) Herr Dipl. Ing. Ehrle ist zu beauftragen, an Hand statischer Berechnungen festzustellen, ob durch Verstärkung von zusätzlichen Eisentraversen bei der Relsbachbrücke zu Hrn. 71 die nötige Tragfähigkeit erreicht wird. zu 12.) Dem Grundtrennungsansuchen der VIW wurde entsprochen. zu 13.) Das Ansuchen des Maier Erich um Zuweisung eines Bauplatzes wurde dem Almeinkomitee zur Bearbeitung und Vorschlagserstattung übertragen -3- zu 14.) Im Sinne des Empfehlungsschreibens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23.6.58 wird einstimmig beschlossen, das vorgeschlagene Gebiet im Bereiche des Lünersee, als Naturschutzgebiet für Alpenpflanzen zu erklären. Ausgenommen wird jede Einschränkung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen sowie jagdlichen Nutzung aus den Bestimmungen der Naturschutzverordnung. Der Alpausschuß von Lün - Lünersee soll seine Stellungnahme zu obigem Beschlusse ehestens schriftl. bekanntgeben. zu 15.) Es wurde einstimmig beschlossen das Straßenstück von der Abzweigung der Landstraße II.O.Nr. 189 bis zur Kreuzung Innerbach zu asphaltieren. Zur Vergabe der Arbeiten sind Offerte einzuholen. Gemaß § 34 der Vrlbg. Gemeindeordnung wurde nachstehenden Beschlüssen die Dringlichkeit zuerkannt. a) Es wird einstimmig beschlossen die Überführung beim Venser-Tobel durch ein Bauwerk zu regulieren. Vor der Arbeitsvergabe an die Fa. Neher ist Bautechniker Bitschnau Fidel mit der Anfertigung einer Planskizze zu beauftragen. b) Für Moosbrugger Rudolf wird der Stundenlohn für die geleisteten Arbeiten bei der Gemeinde geregelt. c) Der für Verbauungszwecke des Auenlatschbaches bereitzustellende Maiensäß Schandang des Moosbrugger Rudolf wurde einstimmig um S 43.000.(Schätzwert 47.000.-) käuflich zu erwerben beschlossen. Inbegriffen sind alle mit der Liegenschaft verbundenen Rechte einschl. der Weiderechte in der Voralpe Schandang d) Den Gemeindebediensteten wird unter denselben Voraussetzungen wie den Feuerwehrmitglieder die Teilnahme an der Fahrt nach Südtirol, durch die Gemeinde ermöglicht. --- o --Gegen diese Beschlüsse steht die als Aufsichtsbeschwerde geltende Berufung offen, die binnen 2 Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans schriftlich einzubringen wäre. - Schluß der Sitzung um 19.00 Uhr. gez. Bürgermeister [Unterschrift:] Bitschnau