19570523_GVE027

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:18
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1957-05-23
Erscheinungsdatum 1957-05-23
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Inhalt des Dokuments

-1- [Viereckiger Stempel: „angeschlagen am: 24.5.57 abgenommen am: 7.6.57 Bürgermeister.] Niederschrift über die am Donnerstag, den 23 Mai 57 um 21.00 Uhr im Schulhaus in Vandans stattgefundenen 27. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: der Bürgermeister, 1 Gemeinderat und 12 Gemeindevertreter. Gemeinderat Schoder Eugen war entschuldigt. Ersatzmann für Kasper Ernst war Moosbrugger Rudolf. TAGESORDNUNG 1. Protokollgenehmigung der letzten Gemeindevertretungssitzung. 2. Berichte 3. Bericht und endgültige Beschlußfassung betreffend des Grundtausches r.k. Pfarrkirche-Bitschnau Alfons-Gemeinde Vandans zum Beschluß der Gemeindevertretung vom 11.5.57 Pkt. 3. 4. Beschlußfassung betreffend Mullablage und Festsetzung der Ablagestellen. 5. Ansuchen des Gföllner Hubert um käufl. Überlassung von 400 m2 Baugrund (bisheriges Barackengrundstück). 6. Ansuchen um Unterstützung des Kirchenneubaues Brederis 7. Unterstützungsansuchen des kath. Universitätsvereines Salzburg. --- o --Vorsitzender: Bürgermeister BITSCHNAU Alfons zur Tagesordnung: zu 1.) Der Vorsitzende eröffnete um 21.00 Uhr die Sitzung und stellte deren Beschlußfähigkeit fest. Der Inhalt der verlautbarten 26. öffentl. Gemeindevertretungssitzung wurde vollinhaltlich genehmigt und ist die Niederschrift den Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen. zu 2.) Berichte a.) Stundung des laufenden Überbrückungskredites bis 1.7.58 b.) Zur Wahrung der steuerhoheitlichen Interessen der Gemeinde wird das Gemeindeamt angewiesen einen Steuerschuldner zur Zahlung oder Sicherstellung des Ausfallbetrages zu veranlassen. c.) Gewährung von Totomittel an den SCM-Vandans. -2- zu 3.) Die Gemeindevertretung beschließt über Antrag der Pfarrkirche Vandans im Sinne des Beschlusses vom 11.5.57 Pkt. 3 die durch den Kirchenbau notwendige Grundbeistellung wie folgt zu regeln: Die über die mögliche Grundbeistellung der Pfarrpfründe noch erforderliche Grundfläche von 9 ar zum Kirchenbau und der Friedhofvergrößerung wird mittels kostenloser Abtretung von 7.50 ar aus Gp. Nr. 67/1 und 2 an den Anrainer Bitschnau Alfons im Tauschwege in schriftlicher Abstimmung (11 ja - 1 nein - 1 leer) beschlossen. zu 4.) Über Aufforderung der Wildbachverbauung soll die Mullabfuhr einer Neuregelung zugeführt werden. Es wird daher einstimmig beschlossen daß an allen öffentlichen Plätzen insbesondere in den Wasserläufen jedwede Ablage von Abfällen aller Art bei Strafe von S 100.- verboten ist. Die Markierung der zur Mullabführ bestimmten Plätze wird bis zum Tage des Inkrafttreten dieses Beschlusses d.i. 15. Juni 1957 erfolgen. zu 5.) Das Ansuchen von Gföllner Hubert um käufl. Überlassung von 400 m2 Baugrund wurde mit 12 zu einer Stimme bei einer ungültigen abgelehnt. zu 6.) Das Unterstützungsansuchen des Kirchenbauvereines Brederis wurde einstimmig abgelehnt. zu 7.) Das Unterstützungsansuchen des kath. Universitätsvereines Salzburg wurde einstimmig abgelehnt. Gem. § 34 der Gemeindeordnung wurde nachstehenden Beschlüssen die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt: a) Das Gemeindeamt wird angewiesen, bei entsprechender Böschung der im Bau befindlichen Venserstraße, wenn nötig, die Anbringung von Randsteinen anzuschaffen. b) Eine von der Innung der Rauchfangkehrer beantragte Tariferhöhung wird einstimmig abgelehnt. c) Die von den Gebr. Dietrich mit Zustimmung des Anrainers Wehinger Gebhard beantragte Bauabstandsnachsicht auf 1.- m gegenüber der Gp. 386 zur Erstellung einer Trockenanlage wird einhellig zugestimmt. d) Das Ansuchen der Fa. Rich. Schoder's Erben um Bauabstandsnachsicht auf 0, 0 m gegenüber dem Gp. 1342 und 1341 im Besitze der Anrainerin Wwe. Bischof 196 wird zur Überprüfung und Realisierung vertagt. e) Über die am Samstag den 18.5.57 erfolgte Begehung der geplanten Skiabfahrt wurde berichtet, daß in der Ausfahrt derselben eine Neusituierung notwendig ist. Zum Zwecke der Kostenberechnung wolle die Abfassung von Vorverträgen mit den betroffenen Grundeigentümern angestrebt werden. - - o - Schluß der Sitzung um 0.30 Uhr.Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim Gemeindeamte Vandans während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. F.d.R.d.A. [Unterschrift:] Vonier Bitschnau