20120920_GVE025

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:30
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2012-09-20
Erscheinungsdatum 2012-09-20
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. September 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 13. September 2012 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele (ab 20.40 Uhr/Punkt 3/e), Josef Maier, Florian Küng, DI Alois Kegele (ab 20.35 Uhr/Pukt 3/e), Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Manfred Schapler, Thomas Amann, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Martin Tschabrun, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Manfred Blenke, Inge Dobler, Marko Schoder und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Wilfried Dönz, Mag. Klaus Neyer, Ernst Stejskal, Rupert Platzer, Rita Zint und Stefan Jochum GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Juli 2012 2. Erlassung einer Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Bludenz 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 30. Mai 2012 sowie 11. September 2012 4. Ergänzende Stellungnahme zum internen Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2012 5. Neuerliche Entscheidung zur Berufung von Stefan Lampacher, 6773 Vandans, Daunerstraße 15, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Schruns, gegen des Bescheid des Bürgermeisters vom 25. Juli 2011, Zl. 131-9/4/2011 6. Mitfinanzierung der Feuerwehrdrehleiter für das Montafon bzw. der anteiligen Baukosten für die Unterbringung 7. Angebot an die Pfarre Vandans betreffend den Erwerb der Grundstücke Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. .3, Nr. 75/1 und Nr. 75/2 8. Berichte und Allfälliges Bevor in die Tagesordnung eingegangen wird, ersucht Bürgermeister Burkhard Wachter um ein stilles Gedenken an den ehemaligen Gemeindevertreter Franz Bitschnau, der am 09. August 2012 verstorben ist. „Franz Bitschnau war von 1985 bis 1995, also 10 Jahre, Mitglied der Gemeindevertretung Vandans. Für Furore sorgte Franz Bitschnau mit der Gründung der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans, mit der Organisation zweier Handwerksausstellungen, mit der Aktivierung des Obst- und Gartenbauvereines im Jahr 1985. Auch sein Einsatz in den örtlichen und landesweiten Blumenschmuckwettbewerben bleiben unvergesslich. Sein enormes Fachwissen, seine Energie, seine Menschlichkeit und sein Engagement für die Allgemeinheit haben ihm innerhalb der Gemeindevertretung, aber auch innerhalb der Harmoniemusik und den anderen Ortsvereinen, uneingeschränkte Achtung und Anerkennung eingebracht. Nie hatte Franz nur das eigene Interesse im Auge, sondern stets auch das Wohl des Ganzen. Es war ihm selbstverständlich, seine Mittel, seine Kenntnisse und seine Möglichkeiten für alle, also die Allgemeinheit, einzusetzen. Und die Ergebnisse seines Wirkens waren immer direkt sicht- und greifbar. Seine Initiativen zu den beiden „Montafoner Handwerksausstellungen“, in den vielen „Landesblumenschmuckwettbewerben“, die die Gemeinde Vandans 3 x für sich entscheiden konnte, und im Wettbewerb „Entente Florale“ im Jahre 1988, aus dem die Gemeinde Vandans als Europameister hervorging, seien nur beispielhaft erwähnt. Für seinen unermüdlichen Einsatz wird ihm die Gemeinde Vandans über den Tod hinaus dankbar bleiben und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.“ Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Juli 2012 Die Verhandlungsschrift über die 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Juli 2012, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Korrektur von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Punkt 3. - Seite 9 (Wortmeldung Stefan Jochum): Stefan Jochum gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass, wie von Vbgm. Michael Zimmermann richtig erkannt worden sei, diesem Entscheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein formaler Fehler der Baubehörde zugrunde liege. In der Sache selber habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. November 2011 eine klare Entscheidung getroffen. Für ihn selber stehe daher außer Zweifel, heute in der Sache keine andere Entscheidung zu treffen. Dass dieser von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufgezeigte Verfahrensmangel zu beseitigen sei, sei aber ebenso klar. Im Übrigen müsse er noch in Erinnerung rufen, dass es für das Rellstal zwischenzeitlich einen beschlossenen und aufsichtsbehördlich genehmigten Bebauungsplan gebe, an den sich jeder zu halten habe. Dies müsse auch für die Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren – Ziersch gelten. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Florian Küng, Manfred Schapler, Thomas Amann, Thomas Maier, Werner Vergut und Martin Tschabrun sowie Marco Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 12. Juli 2012 nicht anwesend waren. 2 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 2. Erlassung einer Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Bludenz Vorab bringt der Vorsitzende das Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 28. Juni 2012, Zl. VIIa-80.11, zur Verlesung. Im besagten Schreiben weist die Vorarlberger Landesregierung darauf hin, dass mit der Verwaltungsgerichtbarkeits-Novelle 2012, BGBl.I Nr. 51/2012, das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird. In Art. 1 Z. 9 dieses Bundesgesetzes sei vorgesehen, dass der Art. 15 Abs. 5 B-VG entfalle. Diese Änderung trete am 01. Juli 2012 in Kraft. Übergangsbestimmungen seien diesbezüglich keine vorgesehen. Der § 50 des Baugesetzes müsse daher sofort angepasst werden. Die Regierungsvorlage betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes – Sammelnovelle sehe in Art. IX vor, dass der § 50 Abs. 3 und 4 des Baugesetzes entfalle. Der Landtag beschließe dieses Gesetz in der Landtagssitzung Anfang Juli 2012. Mit einer Kundmachung dieses Gesetzes bzw. mit dem Inkrafttreten der genannten Bestimmung sei im Laufe des Septembers 2012 zu rechnen. Nach Außerkrafttreten des § 50 Abs 3 und 4 des Baugesetzes im September 2012 seien die anhängigen Verfahren zuständigkeitshalber an die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden (Behörde erster Instanz nach § 50 Abs 1 Baugesetz) abgetreten. Es sei daher geplant, die Übertragungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die örtliche Baupolizei hinsichtlich aller Bauwerke des Bundes an die Bezirkshauptmannschaften übertragen werden sollen. Bisher seien jene Bauwerke des Bundes betroffen gewesen, soweit es sich nicht um bundeseigene Gebäude gehandelt habe, die den in Art 15 Abs 5 BVG angegebenen Zwecken dienen. Voraussetzung für eine Änderung der Verordnung, so nochmals der Bürgermeister in seinen Ausführungen, sei ein diesbezüglicher Antrag der Gemeinde an die Vorarlberger Landesregierung. Ohne Wortmeldungen genehmigen die Anwesenden sodann einen Antrag an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, nämlich die Übertragungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei hinsichtlich Bauwerke des Bundes, der Bezirkshauptmannschaft zur Besorgung übertragen werden. Die Wortfolge „soweit es sich nicht um bundeseigene Gebäude handelt, die den in Art 15 Abs 5 B-VG angegebenen öffentlichen Zwecken dienen, “ soll entfallen. Um Erlassung einer entsprechenden Verordnung werde ersucht. 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 30. Mai 2012 sowie vom 11. September 2012 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 30. Mai 2012 sowie am 11. September 2012 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Entscheidung zum Antrag von Alois Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 18 – Nr. 02/2012 Antrag vom 10. November 2011: Umwidmung einer zirka 760 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1945/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1945/1 befindet sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan teils als „Baufläche Wohngebiet“, teils als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Die vom Antragsteller zur 3 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Umwidmung beantragte Teilfläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Sie grenzt, wie vom Antragsteller bereits ausgeführt worden ist, an der Südseite, an der Westseite und zum Teil an der Nordseite an bereits bestehendes „Bauland“. Mit dem gegenständlichen Antrag auf Umwidmung einer zirka 760 m² großen Teilfläche in „Baufläche Wohngebiet“ hat der Antragsteller auch ein Erschließungs- und Parzellierungskonzept (Datum: 28.10.2011) vorgelegt. Das Grundstück Nr. 1945/1 soll diesem zufolge in insgesamt 7 Grundstücke parzelliert werden. Die verkehrsmäßige Erschliessung der zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll dem vorliegenden Konzept zufolge von der Scheibenkopfstraße aus über das Grundstück Nr. 1945/1 erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 02. März 2012 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen kein Einwand gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages erhoben wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der vorliegende Antrag stellt von der beantragten Umwidmung her kein wirkliches Problem dar. Die beantragte Umwidmung dieser zirka 760 m² großen Teilfläche in „Baufläche Wohngebiet“ kann guten Gewissens als „klassische Anschlusswidmung“ gesehen werden, deren Genehmigung vertretbar ist. Bei einer exakten Überprüfung des mit dem Antrag auf Umwidmung vorgelegten Erschließungs- und Parzellierungskonzeptes wurde allerdings festgestellt, dass diesem kein Willen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden zugrunde liegt und die geplanten Erschließungen sachlich nicht nachvollziehbar sind. So ist im Bereich des Grundstückes Nr. 1945/2 nicht ersichtlich, wo genau die neue Abstell- und Rangierfläche geschaffen werden soll bzw. wo in Zukunft der Erschließungsweg zu den Grundstücken Nr. 1945/14 bzw. den Grundstücken mit den Ordnungszahlen „5“ und „6“ verlaufen soll. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, warum das Grundstück mit der Ordnungszahl „6“ von der Talseite her nochmals erschlossen werden soll, wo doch an der Westseite ein Erschließungsweg direkt am genannten Grundstück vorbei führt. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes dürfen Grundstücke nicht ohne triftigen Grund zerstückelt werden bzw. ist ein Antrag auf Genehmigung zur Teilung eines Grundstückes zu versagen, wenn diesem die zweckmäßige Gestaltung von Baugrundstücken nach Form und Größe entgegen steht. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädierten angesichts des mit dem Antrag vorgelegten Erschließungs- und Parzellierungskonzeptes für eine Zurückstellung des vorliegenden Antrages und das Führen klärender Gespräche mit dem Antragsteller. Ein erstes Gespräch in dieser Angelegenheit, so der Bürgermeister ergänzend, habe es dann am 05. Juli 2012 gegeben. Am 11. dieses Monats habe es dann noch einen Ortsaugenschein mit den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses gegeben. Alois Fitsch habe dabei nochmals seine Wünsche formuliert. Mehrere Male habe er dabei zum Ausdruck gebracht, dass er an einer Umwidmung der mit der Ordnungszahl „1“ versehenen Teilfläche derzeit absolut kein Interesse habe. In erster Linie gehe es ihm darum, zum Grundstück Nr. 1945/14 von unten her eine Erschließung zu bekommen. Die „Bank“ wolle dieses Grundstück so schnell wie möglich verkaufen. Er wolle daher nicht, dass dieses Grundstück von oben her erschlossen werde, da es jetzt ja in „fremde Hände“ komme. Damit das genannte Grundstück in seiner jetzigen Form bzw. seinem jetzigen Ausmaß überhaupt verkauft werden könne, müsse zuerst ein Teil einer bestehenden Abstellhalle abgetragen werden. Aus diesem Grunde wolle er auch eine 4 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Baubewilligung für die Errichtung einer neuen Abstellhalle auf dem Grundstück Nr. 1945/2, und zwar oberhalb des Wohnhauses „Masel“, beantragen. Wenn er die Umwidmung von Grundstücken wünsche, dann betreffe sein Wunsch die Grundstücke mit den Ordnungszahlen „2“ und „3“. Eigentlich brauche er im Augenblick überhaupt keine Umwidmung sondern lediglich eine Zustimmung, das Grundstück Nr. 1945/1 so parzellieren zu dürfen, wie dies in der Plankopie vom 28.10.2011 dargestellt sei. Dann habe er die Möglichkeit, dem Grundstück Nr. 1945/14 eine Zufahrt von „unten her“ anbieten zu können und die neuen Grundstücke seinen Kindern zu überschreiben und zwar „parzellengenau“. In der Folge sei von allen anwesenden Mitgliedern des Raumplanungsausschusses an den Antragsteller die Empfehlung ergangen, seinen Antrag vom 23. Februar 2012 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes zurückzuziehen und einen Antrag auf Erteilung einer Grundtrennungsbewilligung beim Gemeindevorstand einzubringen. Angesichts dieser Empfehlung des Raumplanungsausschusses, so der Vorsitzende abschließend, stelle er hiermit den Antrag auf Abweisung des vorliegenden Antrages. Diesem Antrag wird in der Folge einstimmig zugestimmt. b) Entscheidung zum Antrag der Hildegard Behrens, 6773 Vandans, Gaualangaweg 17 - Nr. 08/2012 Antrag vom 18. Juni 2012: Umwidmung einer zirka 233 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 59/5 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 59/5 befindet sich im alleinigen Eigentum der Antragstellerin und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan bis auf die antragsgegenständliche Teilfläche als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet. Die nunmehr zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist im Flächenwidmungsplan als „Freifläche Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt eigenen Angaben zufolge eine Verschmelzung der jetzigen Grundstücke Nr. 59/5, Nr. .427 und Nr. .428 und in weiterer Folge die Teilung dieser Fläche in die Grundstücke Nr. 59/5 mit 722 m², Nr. 59/7 mit 721 m² und Nr. 59/8 mit 721 m². Alle diese genannten Grundstücke sollen zum Verkauf kommen. Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche grenzt sowohl an der Südseite wie auch an der Westseite an bereits bestehendes „Bauland“ an. Die verkehrsmäßige Erschließung dieser aus den Grundstücken Nr. 59/5, Nr. .427 und Nr. .428 bestehenden Fläche ist über den öffentlichen „Gaualangaweg“ gewährleistet. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Sowohl von Bertram Wachter als auch von seinem Bruder Armin Wachter sind am 14. August 2012 negative Stellungnahmen eingelangt und zwar folgenden Inhaltes: „Da Frau Hildegard Behrens schon mehrere Umwidmungen von FF in BW beantragt bzw. durchgeführt hat stellt sich mir die Frage, welchen Grund diese ständigen Erweiterungen der BW-Fläche hat, zumal eine mündliche Anfrage in der Vorsitzung der Gemeindevertretung im Februar, welche sich auf eine Widmung unserer Grundstücke bezog, klar abgewiesen wurde. Damaliger Wortlaut: „Nur wenn ihr ein klares Konzept vorlegen könnt“. Für mich stellt sich der neuerliche Antrag als reine Frisierung der Baunutzungszahl dar. Völlig unklar ist mir, wie es überhaupt zu einer Widmungstiefe von zirka 35 Meter kommen konnte. Denn Anfang der 90er Jahre wurde ein klarer Gemeindevertretungsbeschluss gefasst, wo für den Ortsteil „Diel“ eine Widmungstiefe von max. 25 Meter festgelegt wurde bzw. max. 1 Bautiefe. Auch auf diese Frage haben wir seit der angesprochenen Sitzung im Februar keine Antwort bekommen“. 5 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Ob Widmungsgrenzen und tatsächliche Grundstücksgrenzen identisch sind, ist in raumplanerischer Hinsicht ohne Bedeutung. Tatsache ist, dass die im Bereich der Grundstücke Nr. 59/5, Nr. .427 und Nr. .428 ausgewiesene Widmung schon jetzt eine Tiefe aufweist, die weit über jede absolute Notwendigkeit hinausgeht. Warum bei der Widmung seinerzeit über eine Bautiefe von zirka 25 Meter hinausgegangen worden ist, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Die umwidmungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in einer ökologisch und ortsbildgestalterisch sensiblen Randzone. Es sollte erklärter Wille bleiben, Baulandwidmungen entlang des „Gaualangaweges“ auf 1 Bautiefe zu beschränken. Als Konsequenz daraus müsste eigentlich die bestehende Widmung im Bereich des Grundstückes Nr. 59/5 auf eine Tiefe von zirka 25 Meter reduziert werden. Die Umwidmung einer weiteren Teilfläche, wie von der Antragstellerin beantragt, ist in raumplanerischer Hinsicht jedenfalls nicht vertretbar, zumal keine Notwendigkeit erkennbar ist und auch eine nachvollziehbare Begründung fehlt. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädieren angesichts der vorliegenden Fakten für eine Abweisung des gegenständlichen Antrages. Ergänzend dazu gibt der Bürgermeister den Anwesenden zu verstehen, dass es vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung tatsächlich eine Empfehlung gebe, nämlich die bereits bestehende BW-Fläche auf eine Tiefe von 25 Meter zu reduzieren, also rückzuwidmen. Persönlich könne er sich eine solche Rückwidmung auch vorstellen, zumal eine Bautiefe von 25 Meter für eine ortsübliche Bebauung mehr als ausreiche. Florian Küng und Werner Vergut sprechen sich in ihren Wortmeldungen dagegen aus, die schon jetzt vorhandene BW-Fläche zu reduzieren. Wenn dem heute vorliegenden Antrag auf Ausweitung dieser jetzigen BW-Fläche nicht entsprochen werde, sei das vertretbar. Eine Rückwidmung, die eigentlich von niemanden beantragt worden sei, aber nicht. Josef Maier schließt sich dem Ansinnen des Bürgermeisters an. Auch er könne sich eine Reduzierung des jetzigen BW-Gebietes auf eine Tiefe von 25 Metern vorstellen. Die schon jetzt im Bereich der neu gebildeten Grundstücke Nr. 59/5, Nr. 59/7 und Nr. 59/8 ausgewiesene BW-Fläche sei zirka 1.900 m² groß und weise an der breitesten Stelle eine Tiefe von mehr als 33 Meter auf. Bei einer Baunutzungszahl von 50, wie sie jetzt gegeben sei, und einer maximalen Geschosszahl von 3 könne man sich leicht ausrechnen, welch großes Bauvorhaben in dieser sensiblen Randzone errichtet werden könne. Nachdem ein Antrag des Bürgermeisters, nämlich die schon jetzt bestehende BWFläche auf eine Tiefe von 25 Meter zu reduzieren, deutlich in der Minderheit geblieben ist, sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, der Empfehlung des Raumplanungsausschusses zu folgen und den vorliegenden Antrag auf Umwidmung einer zirka 233 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 59/5 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ abzuweisen. c) Entscheidung zum Antrag des August Montibeller, 6773 Vandans, Gemsleweg 7 – Nr. 10/2012 Antrag vom 30. Juli 2012: Umwidmung einer zirka 277 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 195/4 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 195/4 weist den hier Amts vorliegenden Unterlagen zufolge eine Gesamtfläche von 617 m² auf. Wie vom Antragsteller richtig beschrieben worden ist, ist eine zirka 277 m² große Teilfläche des genannten Grundstückes derzeit als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Umgekehrt bedeutet dies, dass eine zirka 340 6 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 m² große Teilfläche bereits als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet ist. Das genannte Grundstück ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das Wohnhaus „Gemsleweg Nr. 7“ ragt geringfügig in das Grundstück Nr. 195/4 hinein. Das Grundstück Nr. 195/4 grenzt im Norden an die Grundstücke Nr. 59/1 und Nr. 59/3 der Agrargemeinschaft Vandans an, die in der Natur „Waldfläche“ darstellen. Dass seinerzeit nicht das gesamte Grundstück Nr. 195/4 als „Baufläche“ gewidmet worden ist dürfte auf eine Empfehlung der Forstbehörde zurück zu führen sein, die immer wieder dafür plädiert, zwischen Gebäuden und Waldflächen eine „Baumlänge“, sozusagen als Sicherheitspuffer, nicht als „Bauland“ zu widmen. Auch die ost- und westseitig angrenzenden Grundstücke sind nicht zur Gänze als „Bauland“ gewidmet und weisen auch solche „Sicherheitspuffer“ zum angrenzenden Wald hin auf. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 195/4 erfolgt über das Grundstück Nr. 195/2, das sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet. Das genannte Grundstück verfügt über Anschlussmöglichkeiten an die örtliche Abwasserbeseitigungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 28. August 2012 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von keinem der Nachbarn eine solche eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung in der Stellungnahme vom 27. August 2012 zum Ausdruck gebracht worden ist, grenzt die zur Umwidmung beantragte Teilfläche im Norden an eine bestockte Fläche (Wald) an. Dieser Puffer zwischen der bestehenden Waldfläche und der als „Bauland“ ausgewiesenen Fläche ist in jeder Hinsicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Antragsteller beabsichtigt eigenen Angaben zufolge auf der zur Umwidmung beantragten Teilfläche die Erstellung eines Holz- bzw. Geräteschopfes. Die Erstellung eines solchen Gebäudes wäre – so die Auffassung der Anwesenden – schon jetzt und zwar auf jenem Teil des Grundstückes Nr. 195/4, das schon jetzt als „Bauland“ ausgewiesen ist, möglich. Nach Norden hin weisen die Grundstücke Nr. 196/1, Nr. 194, Nr. 195/4 und Nr. 192/2 eine markante und nachvollziehbare Widmungsgrenze auf. Für eine „Aufweichung“ dieser Widmungsgrenze gibt es im Augenblick absolut keine Notwendigkeit. Es erscheint in mehrerlei Hinsicht richtig, an dieser auch weiterhin festzuhalten. Angesichts dieser Fakten haben sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages ausgesprochen. Ohne lange Diskussion sprechen sich in der Folge alle Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, den vorliegenden Antrag, und zwar entsprechend der Empfehlung des Raumplanungsausschusses, abzuweisen. d) Entscheidung zum Antrag von Wolfgang Schapler, 6700 Bludenz, Beim Kreuz 30 - Nr. 09/2012 Antrag vom 16. August 2012: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1720 mit 465 m² von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Das zur Umwidmung beantragte Grundstück grenzt sowohl an der SüdWest- und Nordseite an „Bauerwartungsflächen“ an. Die Erschließung des Grundstückes 7 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 ist durch den Umstand, dass dieses direkt an die „Obere Venserstraße“ angrenzt, gewährleistet. Das Grundstück selber hat eine etwas ungünstige Form. Bebaubar ist nur der nördlich gelegene Teil des Grundstückes, der südlich gelegene weist eine Breite von lediglich zirka 7 Meter auf. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans ist das gegenständliche Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Das besagte Grundstück verfügt sowohl über Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 20. August 2012 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Da innert der vorgegebenen Frist keine Stellungnahmen eingelangt sind, kann davon ausgegangen werden, dass es von diesen keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes gibt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie vom Amtssachverständigen in seiner Stellungnahme vom 27. August 2012 richtig erkannt worden ist, stellt die beantragte Umwidmung des Grundstückes Nr. 1720 von (BW) in BW an sich kein Problem dar. Allerdings sollten in die beantragte Umwidmung auch die süd- und nordseitigen Restflächen des jetzigen (BW)-Gebietes miteinbezogen werden, weil die Umwidmung sonst eine problematische „Inselwidmung“ darstellen würde. Es erscheint daher sinnvoll, dem Antragsteller eine Grenzbereinigung mit dem südseitigen und dem nordseitigen Anrainer zu empfehlen. Ziel dieser Grenzbereinigung sollte die zweckmäßige Gestaltung der Baugrundstücke sein. Die jetzige Form des Grundstückes Nr. 1720 lässt hinsichtlich der Bebauung wenig Möglichkeiten offen. Von einer sinnvollen Grenzbereinigung könnten alle Betroffenen profitieren. Vor einer antragsgemäßen Erledigung sollte dem Antragsteller jedenfalls empfohlen werden, mit den Anrainern eine solche Grenzbereinigung anzustreben. Angesichts der vom Raumplanungsausschuss geäußerten Empfehlung, sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der gegenständlichen Entscheidung aus und befürworten ein gemeinsames Gespräch mit den unmittelbaren Nachbarn, nämlich den Eheleuten Edith und Wilfried Schoder bzw. Monika und Peter Scheider. e) Entscheidung zum Antrag von Ernst Moosbrugger, 6773 Vandans, Haldaweg 6 Nr. 11/2012 Antrag vom 23. August 2012: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/7 mit 2.461 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1489/7 weist eine Fläche von 2.461 m² auf. Auf der Liegenschaft steht bereits ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude. Trotz dieser Tatsache, ist das Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans im Ganzen als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Nach Westen hin grenzt das zur Umwidmung beantragte Grundstück an bestehendes „Bauland“ an. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 1489/7 erfolgt über das Grundstück Nr. 1489/8, das sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet. Im Augenblick sind auf dem antragsgegenständlichen Grundstück 2 Baucontainer abgestellt, für deren Abstellung es keine Baubewilligung gibt. 8 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Das Grundstück Nr. 1489/7 ist im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Weiße Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 28. August 2012 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von diesen keine Stellungnahme eingegangen. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt worden ist, ist das Grundstück Nr. 1489/7 sowohl mit einem Wohnhaus als auch mit einem Stallgebäude bebaut. Im Stallgebäude erfolgt keine Viehhaltung mehr – es wird lediglich noch als Abstellraum genützt. In seiner Stellungnahme vom 27. August 2012 bringt der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung zum Ausdruck, dass sowohl die beabsichtigte Sanierung des Wohnhauses als auch die Aufstellung zweier Baucontainer noch keine Änderung des Flächenwidmdungsplanes rechtfertige. Trotzdem, so die einhellige Meinung des Raumplanungsausschusses, spricht nichts gegen die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1489/7, nämlich jener, auf der das jetzige Wohnhaus steht. Sollte dem (reduzierten) Antrag stattgegeben werden wird empfohlen, das Grundstück Nr. 1489/8 bis ans Ende des BW-Gebietes als „Verkehrsfläche Straßen“ zu widmen. Werner Vergut ersucht um Auskunft, wie groß letztlich jene Fläche wäre, die zur Umwidmung kommen würde, wenn man der Empfehlung des Raumplanungsausschusses folgen würde. Da diese Frage vom Bürgermeister nicht verbindlich beantwortet werden kann, sprechen sich die Anwesenden für eine Vertagung der gegenständlichen Entscheidung aus und plädieren dafür, den Antragsteller hinsichtlich der Empfehlung des Raumplanungsausschusses in Kenntnis zu setzen. f) Stellungnahme zum Antrag des Standes Montafon-Forstfonds, 6780 Schruns, Montafonerstraße 21 - Nr. 12/2012 Antrag vom 24. Mai 2012: Umwidmung einer zirka 500 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2082/1 von „Wald“ in „Freifläche Sondergebiet (Wildfütterung). Sachverhalt: Wie vom Antragsteller bereits ausgeführt worden ist, befindet sich auf der zur Umwidmung beantragten Teilfläche schon seit Jahrzehnten eine Wildfütterungsanlage, bestehend aus einem Stallgebäude, 4 Silos aus Beton-Fertigteilen sowie einer Vielzahl an mobilen Futterkrippen. Die vorerwähnten 4 Silos sollen nun aus Gründen der Arbeitserleichterung durch einen einzigen „Fahrsilo“ ersetzt werden. Dem Vernehmen nach ist für die besagte Reh- und Rotwildfütterung nie eine Bewilligung erteilt worden. Die Antragsteller beabsichtigen nun dies nachzuholen. Bei der mündlichen Verhandlung betreffend die Erteilung der forstrechtlichen Bewilligung haben sich alle Beteiligten für die Erteilung der beantragten Bewilligung ausgesprochen. Eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung ist noch ausstehend. Da die Wildfütterungsanlage über keinen Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans verfügt, fällt auch kein Abwasser an. Das Vorhandensein einer Möglichkeit zum Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans 9 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 stellt daher keine unbedingte Notwendigkeit dar. Stellungnahme der Anrainer: Da alle Liegenschaften im großen Umkreis um die jetzige Wildfütterungsanlage im Eigentum des Standes Montafon Forstfonds stehen, wurde auf das Einholen einer Stellungnahme der Nachbarn verzichtet. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: mung einer zirka 500 m² großen Fläche von (Wildfütterung)“ wurde insbesondere eingebracht, gebäude bzw. den neu zu erstellenden „Fahrsilo“ damit einen legalen Zustand herstellen zu können. Der vorliegende Antrag auf Umwid„Wald“ in „Freifläche Sondergebiet um für das bereits bestehende Stalleine Baubewilligung beantragen und Das umwidmungsgegenständliche Gebiet ist vom jetzigen Gefahrenzonenplan nicht erfasst. Eine Genehmigung des vorliegenden Antrages kann insbesondere dann befürwortet werden, wenn vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung eine positive Stellungnahme abgegeben wird. Vor einem Beschluss der Gemeindevertretung ist außerdem beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Antrag auf Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung einzubringen. Im Sinne der Empfehlung des Raumplanungsausschusses sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, zum vorliegenden Antrag erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung eine Entscheidung zu treffen. g) Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Wilfried und Edith Schoder, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73 - Nr. 13/2012 Antrag vom 27. August 2012: Umwidmung einer zirka 25 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1714 von BW in (BW) sowie einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Im Bereich der Grundstücke Nr. 1714, Nr. 1723, Nr. 1725/1, Nr. 1764/2 und Nr. 1765/3 wurden vor nicht all zu langer Zeit mehrere Änderungen des Flächenwidmungsplanes vorgenommen. Erst im Nachhinein wurde festgestellt, dass noch kleine Adaptierungen des Flächenwidmungsplanes notwendig werden, wie die Umwidmung einer Teilfläche des neuen Grundstückes Nr. 1723 von „Baufläche Wohngebiet“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ oder die Umwidmung einer Restfläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Die vorgenannten Umwidmungen sind aufgrund ihrer Kleinheit ausschließlich als „optische Korrekturen“ des Flächenwidmungsplanes zu betrachten. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 05. September 2012 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis dato ist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im Zusammenhang mit dem von den Eheleuten Edith und Wilfried Schoder eingebrachten Antrag vom 24. Mai 2012 ist der gegenständliche Antrag in jeder Hinsicht genehmigungsfähig. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses haben sich daher angesichts der Fakten für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages ausgesprochen. Angesichts der vorliegenden Empfehlung des Raumplanungsausschusses haben sich alle Anwesenden nach kurzer Diskussion für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages ausgesprochen. 10 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 4. Ergänzende Stellungnahme zum internen Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2012 In aller Kürze erinnert der Bürgermeister daran, dass am 14. Juni 2012 eine angemeldete Prüfung der Gemeindekasse stattgefunden habe. Zum diesbezüglichen „internen Bericht“ des Prüfungsausschusses habe er mehr oder weniger bereits bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Juli 2012 Stellung bezogen. Zum Punkt „Kultivierungsmaßnahmen beim Konzett - Wald“ habe er damals noch keine Stellungnahme abgeben können, weil die Kosten noch nicht endgültig abgerechnet gewesen seien. Heute wolle er zu dieser Prüfungsbemerkung aber Stellung nehmen und zwar wie folgt: „Für Baumaßnahmen unterschiedlichster Art, wie zum Beispiel Brückenbauten, Geländer, Anfertigung von Ruhebänken, Zäunen etc. benötigt die Gemeinde Vandans immer wieder große Mengen an Holz. Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Waldflächen befinden sich fast ausschließlich in höheren Lagen. An Holznutzungen in talnahen Lagen zeigte die Gemeinde deshalb seit jeher immer großes Interesse. Nach dem Sturmtief „Andrea“ - Anfang des Jahres - keimte in mir die Überlegung, das auf den Grundstücken Nr. 186 und 187/3 stockende Holz durch die Gemeinde zu kaufen und gleichzeitig das dortige Gelände mit Material aus der Erdaushubdeponie der Gemeinde zu verfüllen, was dann auch geschehen ist. Die Aufwendungen dafür belaufen sich auf rund 32.700, 00 Euro, die Einnahmen liege bei rund 6.300, 00 Euro. Insgesamt konnten in diese ehemalige Waldfläche zirka 4.200 m³ Material eingebaut werden, davon mehr als 3.000 m³ aus der Erdaushubdeponie Gafadura. Es wurde damit also wieder neues Deponievolumen auf der vorerwähnten Erdaushubdeponie geschaffen. Wenn für künftige Materialeinlagerungen nur 10, 00 Euro pro Kubikmeter zur Verrechnung kommen werden (was ja für das Jahr 2013 beschlossen werden soll), können mit diesem zusätzlichen Deponievolumen Einnahmen in der Größenordnung von mehr als 30.000, 00 Euro erzielt werden. In dieser Rechnung nicht berücksichtigt ist die Tatsache, dass  150 m³ Material aus dem Murenabgang (GW Ganeu) entsorgt werden konnten, die sonst auf der Deponie hätten abgelagert werden müssen.  mit dem Schaffen eines neues Deponievolumens Gewähr für den Weiterbestand der Erdaushubdeponie geschaffen werden konnte.  die Holzaufarbeitung „am Land“ weit kostengünstiger erfolgen konnte als dies bei gemeindeeigenen Waldflächen in höheren Lagen der Fall wäre.  eine beachtliche Fläche (vorübergehend) wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt und das Ortsbild verschönert werden konnte.“ Abschließend informiert der Vorsitzende dann noch, dass der seinerzeit mit der Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1211 abgeschlossene Mietvertrag seine Gültigkeit verliere, wenn es keine rechtskräftige Bewilligung zum Betrieb einer Erdaushubdeponie mehr gebe. Schon alleine aus diesem Umstand heraus müsse es ein großes Interesse der Gemeinde geben, das Deponievolumen auf der bewilligten „Erdaushubdeponie“ noch lange nicht auszuschöpfen. Mit der vorerwähnten Materialentnahme, die zwar viel Geld gekostet habe, habe man eine entscheidende Voraussetzung zum weiteren Betrieb dieser „Erdaushubdeponie“ geschaffen. Die Kosten für diese Kultivierungsmaßnahmen, so der Obmann des Prüfungsausschusses, seien enorm. Trotzdem könne man diesem Aufwand, wenn man die Beweggründe des Bürgermeisters höre, ein gewisses Verständnis entgegen bringen. Tatsache sei und bleibe, dass es für diese Aufwendungen keinen Beschluss der Gemeindevertretung 11 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 gebe und auch ein Budgetansatz im Voranschlag für das Jahr 2012 fehle. Florian Küng plädiert in seiner Wortmeldung dafür, dass solche Arbeiten, wie zum Beispiel dem Fällen und Richten der vielen Bäume, an Professionisten vergeben werden sollten, wie zum Beispiel dem Maschinenring. Den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes fehle ganz einfach das dafür notwendige Werkzeug und Können. Bgm. Burkhard Wachter rechtfertigt sich, dass er an den Stand Montafon – Forstfonds eine diesbezügliche Anfrage gerichtet habe. Leider habe es dort keine freien Kapazitäten zum Schlägern und Richten dieses vielen Holzes gegeben. Weitere Unternehmen habe er allerdings nicht kontaktiert. Weil er diese Arbeiten unbedingt vor Vegetationsbeginn erledigt habe wollen, habe er diese mit den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes bzw. einem externen Helfer in Angriff genommen. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er die durchgeführten Maßnahmen nur befürworten könne. Allerdings müsse er seinem Vorredner Florian Küng recht geben. Solche Arbeiten sollen in Zukunft an externe Fachleute vergeben werden. Schon der Optik wegen wäre es besser gewesen, diese Rodungsarbeiten von Fachleuten ausführen zu lassen. Vbgm. Michael Zimmermann befürwortet das diesbezügliche Handeln des Bürgermeisters und erachtet dieses für wichtig und richtig. Das frei gewordene Deponievolumen biete Gewähr dafür, dass die Deponie noch einige Jahre betrieben werden könne. Wenig Verständnis könne er dem Agieren eines Nachbarn entgegen bringen, der keine Gelegenheit ausgelassen habe, dieses Projekt zu verunglimpfen und schlecht zu reden, zumal dieser nebst der Gemeinde und der Familie Konzett ebenfalls zu den großen Gewinnern zähle. Auch Leo Brugger begrüßt in seiner Wortmeldung die getätigten Maßnahmen. Das „Konzett – Areal“ präsentiere sich heute in ortsbildgestalterischer Hinsicht als saubere Lösung. Seiner Meinung nach habe es bei diesem Projekt nur Gewinner gegeben. Manfred Blenke begrüßt die gegenständlichen Maßnahmen ebenfalls. Weil das Deponievolumen auf der bewilligten Deponie irgend wann erschöpft sei, plädiere er dafür, in Zukunft nur noch das Einlagern von Kleinmengen (bis zu max. 5 Kubikmeter) zu gestatten. Auch Josef Maier beurteilt das Vorgehen des Bürgermeisters für grundsätzlich richtig. Sowohl aus dem Aspekt des Ortsbildes als auch der Tatsache, dass es auf der Deponie neues Deponievolumen gebe, sei die Entscheidung richtig gewesen. Ähnlich wie sein Vorredner plädiere auch er dafür, in Zukunft nur noch Kleinmengen einlagern zu lassen. Größere Mengen sollen anderswo, zum Beispiel der Firma Kies- Zech, eingelagert werden. Parallel dazu sollte dem Appell des Bürgermeisters gefolgt werden, nämlich ab dem nächsten Jahr die Gebühr für das Einlagern von Erdaushubmaterial auf mindestens 10, 00 Euro pro Kubikmeter anzuheben. Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben, bedankt sich der Bürgermeister für die vielen positiven Rückmeldungen und gibt gleichzeitig zu verstehen, dass er in Zukunft bemüht werde sein, geplante Maßnahmen in solch einer Größenordnung vorab mit der Gemeindevertretung zu beraten. Die ergänzende Stellungnahme des Bürgermeister zum Prüfbericht vom 17. Juni 2012 wird somit ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 12 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 5. Neuerliche Entscheidung zur Berufung von Stefan Lampacher, 6773 Vandans, Daunerstraße 15, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Schruns, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 25. Juli 2011, Zl. 131-9/4/2011 Mit Eingabe vom 17. Februar 2011, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, habe Stefan Lampacher, wohnhaft in 6773 Vandans, Daunerstraße 15, die baupolizeiliche Bewilligung zum Umbau des bestehenden Werkzeug- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans, in einen Pferdestall beantragt. Mit Bescheid vom 25.07.2011, Zl. 131-9/4/2011, sei die beantragte Baubewilligung gemäß § 28 Abs. 3 des Vorarlberger Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, jedoch versagt worden. Gegen diesen Bescheid sei von Herrn Stefan Lampacher, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Battlogg, Schruns, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden. Die Berufung selber sei insbesondere mit einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung begründet worden. In der Sitzung am 20. Oktober 2011 habe sich die Gemeindevertretung mit der gegenständlichen Berufung auseinander gesetzt. Nach Prüfung aller Fakten bzw. Einwände sei die Gemeindevertretung zur Entscheidung gelangt, der Berufung keine Folge zu geben und den erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters zu bestätigen. Gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 25. Oktober 2011 habe der Berufungswerber, vertreten durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, nämlich Rechtsanwalt Dr. Michael Battlogg, mittels Schreiben vom 02. November 2011 fristgerecht Vorstellung erhoben. Unter anderem habe der Vorstellungswerber dabei vorgebracht, dass die Baubehörde durch Einholung weiterer Gutachten ihr Ermittlungsverfahren hätte ergänzen müssen, so zum Beispiel durch die Einholung eines landwirtschaftlichen sowie eines veterinärmedizinischen Gutachtens. Dies wäre erforderlich gewesen um festzustellen, ob überhaupt eine Geruchsbelästigung bestehe, die das ortsübliche Ausmaß überschreite bzw. ob durch Auflagen die Möglichkeit bestehe, die Geruchsbelästigung zu reduzieren sowie der Tatsache, dass sich auf der Nachbarsliegenschaft, nämlich dem Grundstück Nr. 1846, eine Hühnerfarm befinde, deren Geruchsbelästigung die Pferdehaltung bei weitem übersteige. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26. Jänner 2012, Zl. BHBL-I4102.29-2011/0002, so neuerlich der Vorsitzende, sei der Vorstellung des Berufungswerbers stattgegeben und der Bescheid der Gemeindevertretung vom 25. Oktober 2011, Zl. 131-9/4/2011, aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans zurückverwiesen worden. Die Vorstellungsbehörde habe ihre Entscheidung insbesondere damit begründet, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die belangte Behörde bei Durchführung ergänzender Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Außerdem, so die Aufsichtsbehörde, seien von der Baubehörde im Rahmen des zu ergänzenden Verfahrens aufgrund der beantragten Verwendung auch die Abstandvorschriften gemäß §§ 5 ff Baugesetz zu überprüfen. Bgm. Burkhard Wachter erläutert sodann, dass mit Kundmachung vom 08. Februar 2012, Zl. 131-9/4/2011, über das Ansuchen des Berufungswerbers vom 17. Februar 2011 eine neuerliche Verhandlung gemäß § 18 BauG angeordnet worden sei und zwar auf den 23. Februar 2012 mit der Zusammenkunft der Verhandlungsteile um 09.00 Uhr an Ort und Stelle. Die diesbezügliche Kundmachung sei dem Berufungswerber sowie sämtlichen Nachbarn ordnungsgemäß und rechtzeitig zugestellt worden. Ergänzend zu den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen ergebe sich aufgrund der Bauverhandlung vom 23. Februar 2012 nunmehr, dass der Baubewerber beabsichtige, auf der vorgenannten Liegenschaft den bestehenden Werkzeug- und Geräteschuppen in einen Pferdestall umzubauen. Der Schuppen habe ein Ausmaß von zirka 4, 60 x 4, 60 Meter. Die Zwischenwände werde man abtragen und stattdessen Trennwände für die Pferdeboxen einbauen. 13 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Die Türen in der Nordfassade wolle man vergrößern, zudem soll ein zusätzliches Fenster in einer der Fassaden eingebaut werden. Das für die Fütterung benötigte Futter werde laufend zugekauft oder auch auf den Zwischendecken in kleinen Mengen gelagert. Der aus der Pferdehaltung anfallende Pferdemist soll in luftdichten 60 Liter Fässern mit Deckel zwischengelagert und täglich abgeführt werden. Die vom Grundstück Nr. 1844/2 verbleibende Fläche vor dem bestehenden Schuppen, welche ein Ausmaß von zirka 81 m² habe, soll eingezäunt und als Auslauf für die Tiere benutzt werden. Das Grundstück 1844/2 befinde sich im grundbücherlichen Eigentum von Michaela Kubicki und sei im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Baufläche/Wohngebiet ausgewiesen. Der Abstand des bestehenden Geräteschuppens zum Nachbargrundstück Nr. 1844/1 von Philipp und Katrin Linder betrage an der nordöstlichen Gebäudeecke 0, 00 Meter, an der südöstlichen Gebäudeecke zirka 0, 28 Meter. Eine Abstandnachsicht der Anrainer liege nicht vor. Die Zufahrt zur Bauliegenschaft erfolge von der Daunerstraße her über eine private Zufahrtsstraße. Im Übrigen soll das Bauvorhaben nach den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 08. Februar 2012 zur Ausführung gelangen. Die Baukostensumme betrage zirka 1.500, 00 Euro, die Bauzeit zirka 2 Monate. Im Rahmen der Verhandlung an Ort und Stelle habe der Anrainer Karl Linke erklärt, dass er Bedenken bezüglich der Entsorgung des anfallenden Pferdemistes habe. Er sei der Ansicht, dass trotz der vorgeschlagenen täglichen Entsorgung des Mistes in Fässern, Geruchsbelästigungen bleiben würden. Von den ebenfalls anwesenden Nachbarn Gabriele und Thomas Füllgraf sei im eigenen sowie in Vertretung des Nachbars Peter Filla die Meinung geäußert worden, dass sie sich den Äußerungen von Karl Linke vollinhaltlich anschließen. Im Übrigen sei von diesen ergänzt worden, dass es auch ihrer Ansicht nach neben einer Geruchsbelästigung durch den anfallenden Mist auch durch den täglichen Auslauf der Tiere zusätzlich zu einer Lärmbelästigung und zu einer Fliegenplage komme. Zudem sei durch das Halten von Pferden im dicht besiedelten Wohngebiet in einer viel zu kleinen Pferdekoppel eine Gefährdung der Anrainer zu erwarten. Die Anrainerin Elisabeth Weiss habe sich den vor angeführten Einwendungen und Bedenken vollinhaltlich angeschlossen. Von den Nachbarn Philipp und Kathrin Linder sei ausdrücklich zu verstehen gegeben worden, dass sie einer Abstandnachsicht nicht zustimmen. Zudem sei von diesen mitgeteilt worden, dass aufgrund des Umstandes, dass sich der geplante Pferdestall nur zirka 6 Meter vor ihrer Terrasse befinden würde, mit einer massiven Geruchsbelästigung und Fliegenplage zu rechnen sei. Dies würde auch zu einer erheblichen Wertminderung ihrer Liegenschaft führen. Vom Rechtsvertreter des Berufungswerbers, nämlich Rechtsanwalt Dr. Miller, sei das Verhandlungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Darüber hinaus habe dieser zum Ausdruck gebracht, dass der Bauantrag aufgrund der Verpflichtung des Antragsstellers dahin ergänzt werde, dass der anfallende Mist in luftdichten Fässern täglich abgeführt werde. Außerdem sei von diesem die Auffassung vertreten worden, dass die Abstandsnachsicht gemäß § Abs. 1 lit f BauG von der Gemeinde zu erteilen und eine Zustimmung der Nachbarn nicht erforderlich sei. Die Einwendungen der Nachbarn betreffend eine allfällige Wertminderung der angrenzenden Liegenschaften sowie jene Einwendung, die sich auf das Tierhalteverbot beziehe, seien von der Behörde auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. 14 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 habe der Berufungswerber die seitens der Baubehörde geforderten Deckpläne samt Grundrissänderungen vorgelegt. Weiters sei die Verhandlungsschrift am 02. März 2012 dem Berufungswerber sowie sämtlichen Anrainern zur Kenntnis gebracht worden. In der Folge übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, und nimmt an der weiteren Diskussion nicht mehr teil. Es folgt sodann eine äußerst umfassende Diskussion, bei der sowohl die wesentlichen Aspekte des Ermittlungsverfahrens wie auch die Argumente bzw. Einwände des Berufungswerbers gewürdigt werden. Einstimmig gelangen die Anwesenden letztlich zu folgenden Schlüssen: Aus dem vorliegenden entscheidungsrelevanten Sachverhalt ergibt sich eindeutig, dass eine Änderung der Verwendung des Gebäudes im Sinne des Vorarlberger Baugesetzes vorliegt. Ebenso ergibt sich eindeutig, dass der gemäß § 6 Baugesetz gesetzlich geforderte Mindestabstand des Bauvorhabens zum Nachbargrundstück, nämlich dem Grundstück Nr. 1844/1, nicht eingehalten wird. Gemäß § 7 Abs. 1 BauG kann die Baubehörde Ausnahmen von den Vorschriften des § 5, Abs. 1 – 6, des § 6, Abs. 1 – 3, leg. cit (Abstandsnachsicht) zulassen, wenn die Interessen der Sicherheit, der Gesundheit, sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes nicht beeinträchtigt werden und überdies a) der betroffene Nachbar zustimmt: Diese Zustimmung ist ab ihrem Einlangen bei der Behörde unwiderruflich oder b) bei der Änderung der Verwendung eines Gebäudes der Nachbar nicht stärker beeinträchtigt wird als bisher. Im vorliegenden Fall steht ohne Zweifel fest, dass aufgrund der vorliegenden Änderung der Verwendung des Gebäudes auf dem Grundstück Nr. 1844/2, GB Vandans, die anliegenden Nachbarn stärker beeinträchtigt werden als bisher. Diesbezüglich muss nochmals auf das lufthygienische Gutachten des Amtssachverständigen verwiesen werden, daran ändert auch die nunmehr bekannt gegebene Handhabung mit dem anfallenden Pferdemist nichts. Gemäß Motivenbericht zum Vorarlberger Baugesetz (Das Vorarlberger Baugesetz, Germann-Hämmerle, Seite 55) ist bei einer (bloßen) Änderung bzw. Veränderung eines Gebäudes, falls das Gebäude die Abstandnachsicht oder die Mindestabstände nicht einhält, eine Abstandnachsicht erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung der Abstandnachsicht ist, dass die Interessen der Sicherheit und der Gesundheit nicht beeinträchtigt werden und dass der Nachbar aufgrund der Veränderung nicht stärker beeinträchtigt wird als bisher. Da im gegenständlichen Fall ein Geräteschuppen in einen Pferdestall umgebaut werden soll, ergibt sich eindeutig aufgrund der mit der Pferdehaltung einhergehenden Lärm- sowie Geruchsbelästigung, zweifelsfrei, dass die umliegenden Nachbarn stärker beeinträchtigt als bisher sind. Dass ein Pferdestall mit Freilaufmöglichkeit eine größere Lärm- und Geruchsbelästigung als ein Geräteschuppen mit sich bringt, bedarf keiner weiteren Erklärung - ergibt sich dies doch bereits aus dem Faktischen. Zudem geht mit der Verwendungsänderung auch eine (bautechnische) Änderung des Bauwerkes einher, weshalb gemäß § 7 Abs. 1 lit a Baugesetz auch der direkt betroffene Nachbar, in diesem Fall Philipp und Kathrin Linder, ihre Zustimmung zur Abstandsnachsicht erteilen müssten. Da im vorliegenden Fall das geplante Bauvorhaben nicht den Bestimmungen des § 6 BauG entspricht und in Anwendung des § 7 Abs. 1 lit a und f leg cit keine Abstandsnachsicht erteilt werden kann, sehen die Anwesenden keine Notwendigkeit zur Einholung weiterer Sachverständigengutachten. 15 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Aufgrund der stärkeren Beeinträchtigung der Nachbarn durch die aus dem beantragten Bauvorhaben resultierenden Verwendungsänderung des bisherigen Gebäudes sowie der fehlenden Zustimmung zur Abstandnachsicht durch die direkt betroffenen Nachbarn, nämlich den Eheleuten Philipp und Kathrin Linder, liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 BauG nicht vor. Im Sinne des § 28 Abs. 3 leg cit sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindvertretung einstimmig dafür aus, die Baubewilligung zu versagen. 6. Mitfinanzierung der Feuerwehrdrehleiter für das Montafon bzw. der anteiligen Baukosten für die Unterbringung Nach der Zustimmung zum Kauf der Feuerwehrdrehleiter, so einleitend der Vorsitzende, habe sich die Standesvertretung in der Sitzung am 03. Juli 2012 unter anderem dafür ausgesprochen, die aus der Unterbringung dieser Feuerwehrdrehleiter resultierenden Baukosten aus Solidaritätsgründen gemeinsam zu tragen. Die Baukosten für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde St. Gallenkirch seien mit 2, 2 Millionen Euro veranschlagt worden. Als Anteil für die Unterbringung der Drehleiter habe man sich auf 12, 5 %, was einem Betrag von 275.000, 00 Euro entspreche, geeinigt. Auf die Gemeinde Vandans entfalle unter Berücksichtigung des vereinbarten Finanzierungsschlüssels bzw. nach Abzug aller Förderungen ein Betrag in Höhe von 17.738, 00 Euro. Auch wenn die Anschaffung dieser Feuerwehrdrehleiter noch immer zu heftigen Debatten führe, erachte er diese aus Talschaftssicht für wichtig und richtig und stehe zu dieser seinerzeitigen Entscheidung. Er bitte deshalb auch um Zustimmung zur Mitfinanzierung des Feuerwehrgebäudes zur Unterbringung dieser Drehleiter. Der Vollständigkeit halber wolle er bei dieser Gelegenheit auch auf mehrere Gespräche mit dem Bezirksfeuerwehrkommando verweisen. Zwischenzeitlich gebe es nämlich klare Instruktionen, wann bzw. bei welchem Einsatz in der Gemeinde Vandans die in Bludenz stationierte Drehleiter und wann jene in St. Gallenkirch stationierte angefordert werde. Auf ausdrückliches Ersuchen informiert der Bürgermeister in der Folge, dass sich die Investitionskosten für die Feuerwehrdrehleiter auf 862.000, 00 Euro belaufe. Von den Gemeinden der Talschaft, ausgenommen Stallehr und Lorüns, sei dazu ein Betrag in Höhe von 380.064, 00 Euro aufzubringen. Die Verumlagung auf die einzelnen Gemeinden erfolge nach einem gewichteten Finanzierungsschlüssel (50 % nach Einwohnern, 50 % nach erzielten Gästenächtigungen). Werner Vergut befürwortet in seiner Wortmeldung die Anschaffung dieser Feuerwehrdrehleiter. Beim Sturmtief „Andrea“, das Anfang Jänner in der Gemeinde Vandans zu mehreren Schadensfällen geführt habe, habe sich einmal mehr erwiesen, wie wichtig eine solche Feuerwehrdrehleiter – auch außerhalb von Brandfällen – sein könne. Sowohl als Gemeindevertreter als auch als aktiver Feuerwehrmann könne er diese Anschaffung nur begrüßen. Für ihn sei deshalb auch selbstverständlich, sowohl zur Mitfinanzierung der Drehleiter als auch zur anteiligen Mitfinanzierung des Feuerwehrgebäudes seine Zustimmung zu geben. Dem darauf folgenden Antrag des Bürgermeisters, nämlich aus Gründen der Solidarität sowohl der anteiligen Mitfinanzierung der Drehleiter wie auch der anteiligen Mitfinanzierung des Feuerwehrgebäudes in St. Gallenkirch, wo die Drehleiter untergebracht werde, zuzustimmen, wird sodann einstimmig entsprochen. 7. Angebot an die Pfarre Vandans betreffend den Erwerb der Grundstücke Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. .3, Nr. 75/1 und Nr. 75/2 Bei einem gemeinsamen Mittagessen, so der Vorsitzende einleitend, habe ihn Pfarrer 16 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Mag. Hans Tinkhauser auf den schlechten Bauzustand des Pfarrhauses angesprochen und in diesem Zusammenhang auch die Überlegung geäußert, dieses allenfalls samt Grund und Boden veräußern zu wollen. Eine entsprechende Stellungnahme bzw. einen Beschluss des Pfarrkirchenrates dazu gebe es allerdings noch nicht. Angesichts der Bedeutung dieses Grundstückes für die Gemeinde, so der Bürgermeister, habe er Pfarrer Tinkhauser gegenüber sofort deponiert, dass die Gemeinde jedenfalls Interesse am Erwerb des genannten Objektes bzw. der Liegenschaft habe, sollte es tatsächlich zu einem Verkauf kommen. Bei der „Finanzklausur“ am 07. September 2012 sei dann von allen Anwesenden geschlossen die Auffassung vertreten worden, dass sich die Gemeinde auf jeden Fall als Interessent einstellen müsse, sollte es tatsächlich zu einem Verkauf des Pfarrhofes bzw. der Liegenschaft kommen. Er habe sich deshalb auch erlaubt, schon am 11. September 2012 schriftlich ein entsprechendes Interesse der Gemeinde am Erwerb des Pfarrhauses samt den Grundstücken Nr. 2., Nr. 3, Nr. 4, Nr. .3, Nr. 75/1 und Nr. 75/2 bei der Pfarre Vandans zu deponieren. Heute gehe es also nur mehr darum, dieses Kaufinteresse der Gemeinde mit einem entsprechenden Beschluss zu bestätigen bzw. zu untermauern. Angesichts der finanziellen Situation, spricht sich der Vorsitzende in der Folge dafür aus, der Pfarre Vandans in erster Linie ein Tauschangebot zu unterbreiten. Als allfällige Tauschobjekte stellt er eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 73/4, die Grundstücke Nr. 146/3 und Nr. .1031 (samt dem Wohnhaus „Rätikonstraße 42“) sowie das Grundstück Nr. 199/2 zur Diskussion. Werner Vergut gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er sich dem Ansinnen des Vorsitzenden nur anschließen könne. Es sei richtig und wichtig, sich um einen Erwerb dieser äußerst zentral gelegenen Grundstücke zu bemühen. Das Grundstück Nr. 199/2 in der Parzelle „Diel“ würde er allerdings nicht zum Tausch anbieten, weil es dafür mit der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft bereits einen Kaufinteressenten gebe. Dieses würde er nun dann zum Tausch anbieten, wenn die VOGEWOSI ihr Interesse am Erwerb bzw. an der Errichtung einer Kleinwohnanlage zurückziehe. Bgm. Burkhard Wachter bestätigt in seiner Antwort das grundsätzliche Kaufinteresse der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft am Grundstück Nr. 199/2. Weil der mögliche Erwerb dieser „Pfarrliegenschaften“ durch die Gemeinde eine völlig neue Situation darstelle, getraue er sich, das genannte Grundstück ebenfalls als Tauschobjekt anzubieten. Im Übrigen sei er davon überzeugt, dass der Erwerb dieser „Pfarrliegenschaften“ mehr im öffentlichen Interesse gelegen sei als die Errichtung einer Kleinwohnanlage durch die VOGEWOSI. Das Eine schließe das Andere ohnehin nicht aus, zumal die VOGEWOSI in der Gemeinde Vandans bereits Eigentümerin mehrerer unbebauter Grundstücke sei. Dass man der VOGEWOSI aber eine entsprechende Information zukommen lassen müsse, verstehe sich von selbst. Abschließend gibt der Vorsitzende dann noch zu verstehen, dass er sich eine baldige Entscheidung der Pfarre in dieser Angelegenheit vorstelle. Mag. Christian Egele zeigt sich in seiner Wortmeldung eher skeptisch, was den Zeitpunkt einer Entscheidung der Pfarre Vandans bzw. der Diözese in dieser Angelegenheit anlangt. Erstens gebe es noch keinen handlungsfähigen Pfarrkirchenrat, zweitens glaube er an wichtigere Vorhaben, die es umzusetzen gelte. Wenn sich eine Entscheidung all zu lang hinaus zögere bestehe tatsächlich Gefahr, dass die VOGEWOSI ihr Interesse an der Errichtung dieser Kleinwohnanlage zurückziehe. Luzia Klinger schließt sich in ihrer Wortmeldung den Argumenten von Werner Vergut an. Ihrer Meinung nach sei unseriös, das Grundstück einerseits der VOGEWOSI zum Kauf und andererseits der Pfarre Vandans als Tauschobjekt anzubieten. Persönlich könne sie sich vorstellen, der Pfarre Vandans eine Teilfläche aus dem ehemaligen Anwesen 17 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 „Zögernitz“ zum Tausch anzubieten. Josef Maier plädiert dafür, der Pfarre Vandans die vom Bürgermeister genannten Grundstücke bzw. Teilflächen der Pfarre im Tauschwege anzubieten. In den Verhandlungen werde sich dann zeigen, wo bzw. bei welchen Grundstücken letztlich das Interesse der Pfarre liege. Mit den Grundstücken Nr. 146/3 und Nr. .1031 (samt dem Wohnhaus „Rätikonstraße 42“) und der Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 73/4 verfüge die Gemeinde jedenfalls um äußerst attraktive Tauschobjekte. Schließlich dürfe nicht außer Betracht gelassen werden, dass die Grundstücke Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. .3 dann erst wertvoll werden, wenn das Pfarrhaus abgebrochen sei. Dieser Abbruch sei nämlich mit recht beachtlichen Kosten verbunden. Im Übrigen handle es sich beim Grundstück Nr. 75/1 um eine Parkfläche, beim Grundstück Nr. 75/2 um eine Grünfläche, die beide nicht bebaut werden können. Thomas Maier spricht sich für rasche „Sondierungsgespräche“ mit den Verantwortlichen der Pfarre Vandans aus. In diesen „Sondierungsgesprächen“ soll insbesondere ausgelotet werden, ob die Pfarre vom Grundsatz her eher zu Bargeld oder zu Ersatzgrund tendiere. MMag. Eva-Maria Hochhauser kann weder den von Werner Vergut noch den von Luzia Klinger geäußerten Bedenken etwas abgewinnen. Die VOGEWOSI habe Kaufinteresse am Grundstück Nr. 199/2 geäußert. Eine Zusage oder einen Beschluss der Gemeindevertretung gebe es dazu noch nicht. Da die VOGEWOSI auch keinen Druck auf die Gemeinde ausübe sehe sie absolut keinen Grund, dieses genannte Grundstück nicht der Pfarre Vandans als Tauschobjekt anzubieten. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die VOGEWOSI das genannte Grundstück nur dann kaufen wolle, wenn es von der Baubehörde eine rechtskräftige Baubewilligung für ihr Projekt gebe. Per heutigem Tage könne ohnehin nicht gesagt werden, ob dies der Fall sein werde oder nicht. Thomas Amann plädiert dafür, mit allen Mitteln um einen Erwerb dieser „Pfarrgrundstücke“ zu kämpfen. Für die Entwicklung eines „Dorfzentrums“ seien diese für die Gemeinde ob ihrer zentralen Lage von größter Bedeutung. Florian Küng spricht sich ebenfalls dafür aus, der Pfarre Vandans auch das Grundstück Nr. 199/2 als Tauschobjekt anzubieten. Persönlich sehe er es für vorteilhaft an, wenn es für ein und das selbe Grundstück mehrere Interessenten gebe. Leo Brugger glaubt persönlich nicht daran, dass das Pfarrhaus und die genannten Grundstücke tatsächlich zur Veräußerung kommen. Trotzdem sei aber wichtig, ein allfälliges Interesse der Gemeinde am Erwerb des Objektes bzw. der genannten Liegenschaften bei den Verantwortlichen der Pfarre zu deponieren. Nachdem vom Bürgermeister noch einige Fragen grundsätzlicher Natur beantwortet werden, sprechen sich alle anwesenden Gemeindevertreter dafür aus, der Pfarre Vandans bzw. der Diözese Feldkirch ein Kauf- bzw. Tauschangebot betreffend die Grundstücke Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. .3, Nr. 75/1 und Nr. 75/2 zu unterbreiten. Mit 2 Gegenstimmen (Werner Vergut und Luzia Klinger) sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, der Pfarre Vandans als Tauschobjekte die Grundstücke Nr. 146/1, Nr. .1031, Nr. 199/2 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 73/4 anzubieten. Die Gegenstimmen von Werner Vergut und Luzia Klinger betreffen ausschließlich das Grundstück Nr. 199/2, weil es für dieses bereits ein Kaufinteresse von der VOGEWOSI gebe. 8. Berichte und Allfälliges 18 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 Der Bürgermeister berichtet, dass  in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2012 auf die Rellstalstraße eine Mure abgegangen sei und die Rellstalstraße für 2 Tage für den gesamten Verkehr gesperrt werden musste. Im Auftrag der Vorarlberger Illwerke AG sei die Abrutschstelle zwischenzeitlich saniert worden. Die Rellstalstraße sei im Augenblick wieder mit Fahrzeugen bis zu 28 Tonnen Gesamtgewicht befahrbar.  am Sonntag, dem 02. September 2012, beim Hauptgottesdienst der bisherige Pfarrer Alfons Lercher in den Ruhestand verabschiedet und der neue Pfarrer, nämlich Mag. Hans Tinkhauser, in der Pfarre begrüßt worden sei. Für das Abschiedspräsent der Gemeinde habe sich Pfarrer Alfons Lercher mehrmals bedankt. Diesen Dank wolle er hiermit an die Gemeindevertretung weiterleiten.  sich am Freitag, dem 07. September 2012, insgesamt 14 GemeindevertreterInnen bzw. Ersatzleute zu einer „Finanzklausur“ auf der Heinrich-Hueter-Hütte getroffen haben. Auch wenn die Beteiligung seiner Meinung nach sehr spärlich gewesen sei, sei das Ergebnis dieser Klausur um so erfreulicher. In einer sehr kollegialen Atmosphäre seien einige Stunden äußerst konstruktiv gearbeitet worden. Allen Teilnehmern wolle er dafür nochmals danken. Weil letztlich die Zeit gefehlt habe, alle Punkte und alle offenen Fragen abzuarbeiten, habe man sich darauf geeinigt, Anfang November nochmals eine solche Klausur abzuhalten. Schon heute ersuche er, die Mitte Oktober kommende Einladung anzunehmen. Ulrike Bitschnau gibt in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass das Interesse einiger Gemeindevertreter ganz generell zu wünschen übrig lasse. Gerade bei den so genannten „Informationssitzungen“ der Gemeindevertretung sei dieses mangelnde Interesse besonders eklatant.  Dir. Bertram Luger von der Montafonerbahn AG zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 18. Oktober 2012, kommen und den Damen und Herren der Gemeindevertretung Rede und Antwort stehen werde. Die Frage des Bürgermeisters, ob in eine der nächsten Sitzungen auch einmal der Standesrepräsentant bzw. der Betriebsleiter des Standes Montafon – Forstfonds zur Berichterstattung eingeladen werden soll, wird verneint.  der Gemeindevorstand der Vorarlberger Erdgas GmbH die Genehmigung erteilt habe, auch in der „Gluandistraße“ eine Versorgungsleitung zu verlegen. Diese Genehmigung sei allerdings nur unter der Bedingung, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der gesamte Straßenbereich mit einem Deckbelag überzogen wird, erteilt worden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ulrike Bitschnau: Persönlich habe ich den Eindruck, dass die Homepage der Gemeinde schon etwas in die Jahre gekommen ist. Meiner Meinung nach sollte etwas Geld in die Hand genommen werden, und die jetzige Version professionell überarbeitet werden. Antwort des Bürgermeisters: Vor nicht all zu langer Zeit hat sich der Gemeindevorstand mit der Neugestaltung der Homepage auseinander gesetzt. Aus finanziellen Gründen wurde allerdings darauf verzichtet, einen solchen Auftrag einem professionellen Unternehmen zu erteilen. Vielmehr ist das Ersuchen an mich geäußert worden, an der Fachhochschule in Dornbirn nach einem „kostengünstigen“ Auftragnehmer Aus19 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012 schau zu halten. Ulrike Bitschnau: Am Freitag, dem 28. September 2012, gibt es in der Rätikonhalle nochmals einen Heimatabend mit der Trachtengruppe Vandans. Nebst allen Damen und Herren der Gemeindevertretung ist auch die gesamte Bevölkerung zur Teilnahme eingeladen. Die Rätikonhalle wird aus diesem Anlass vom Sport Club Montafon Vandans bewirtet. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann mich der Einladung von Ulrike Bitschnau nur anschließen. Das Reportoir der Trachtengruppe ist wirklich einzigartig. Der Besuch eines solchen Heimatabends kann Jedem und Jeder nur ans Herz gelegt werden. Vbgm. Michael Zimmermann: Der Alpabtrieb am vergangenen Samstag war ein wirklich tolles Erlebnis. Besonders lobenswert ist in diesem Zusammenhang, dass dieser am „Gmes-Marktes“ vorbei führte, was die vielen Marktbesucher wirklich ins Staunen versetzte. Den dafür Verantwortlichen sollte ausdrücklich Lob und Anerkennung gezollt werden. Antwort des Bürgermeisters: Ich weiß im Augenblick nicht, wer für diesen Alpabtrieb verantwortlich zeichnete. Ich werde mich aber schlau machen und diesem oder diesen ein Kompliment machen bzw. den Dank der Gemeinde aussprechen. Vbgm. Michael Zimmermann: Auf Initiative des Heimatschutzvereines bzw. dem JAM präsentieren Jugendliche am Mittwoch, dem 26. September 2012, um 20.00 Uhr im Montafoner Heimatmuseum Entwürfe von „Heimat“. Als Mitglied des Beirates werde ich an dieser Präsentation selbstverständlich teilnehmen. Mich würde es freuen, wenn auch einige Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine bzw. des Ausschusses für Bau, Straßen, Wasser- und Abwasser an dieser Veranstaltung teilnehmen würden. Antwort des Bürgermeisters: Jugendliche aus dem Montafon haben sich mit Fragen wie „Wo bin ich daheim?“, „Wie wünsche ich mir meine zukünftige Heimat?“, „Brauche ich eine Heimat überhaupt?“ etc. auseinander gesetzt. Dort, wo die Jugendlichen ihre bemerkenswerten Statements zu „Heimat“ entwickelt haben, präsentieren sie nun ihre medialen Projektbilder. Ich kann mich dem Appell von Michael Zimmermann nur anschließen und würde mich freuen, wenn viele Junge, Junggebliebene und Förderer der Jugend der Einladung Folge leisten würden. Luzia Klinger: Gibt es schon konkrete Zeit- und Baupläne, was die Errichtung neuer Pflegeheim in Bartholomäberg und St. Gallenkirch betrifft? Antwort des Bürgermeisters: In der Gemeinde St. Gallenkirch gibt es bereits eine konkrete Planung, die noch im heurigen Jahr baurechtlich verhandelt werden soll. Dem Vernehmen nach soll in der Gemeinde St. Gallenkirch im nächsten Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Aus der Gemeinde Bartholomäberg weiß ich nur so viel, dass der Neubau mehr oder weniger auf Grundstücken der Pfarre realisiert werden soll, wobei es von der Diözese eine grundsätzliche Zustimmung bereits geben soll. Angeblich gibt es auch bereits ein konkretes Bauprojekt, das im nächsten Jahr zur Genehmigung eingereicht werden soll. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.10 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 20 / 20 25. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. September 2012