19601020_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:39
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1960-10-20
Erscheinungsdatum 1960-10-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 20. Oktober 1960, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 13.Okt. 1960, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der nachstehenden Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 6.Sept. 1960. 2. Maria Leitz aus Stuttgart, Schreiben wegen Holzbezugsrecht für Maisäßhaus Nr. 47 in Gargellen. 3. Verlängerung eines Darlehens in Höhe von S 100.000.-4. Verkehrsverein Gargellen möchte eine Skiabfahrt auf Standesgrund erweitern. 5. Verkehrsverein Gargellen - Holz für Skibrücken. 6. Berufsvorschule "Jugend am Werk" möchte eine Spende. 7. Veteranenverein St. Gallenkirch bittet um eine Spende. 8. Ansuchen des Mangeng Franz in Bartholomäberg, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 9. Ansuchen des Emil Nayer in Schruns, um die Bewilligung eines Sagstammes. 10. Holzansuchen des Farkas Walter in Schruns. 11. Holzansuchen des Armin Bitschnau in Bartholomäberg. Bericht über verschiedene Holzverkäufe. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 6. Sept. wird einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2. Nachdem Frau Leitz aus Stuttgart in der Standeskanzlei die schriftliche Erklärung abgegeben hat, daß das Maisäßhaus Nr. 47 in Gargellen, nur zur weiteren Bewirtschaftung der vorhandenen Landwirtschaft, also als Unterkunft für den jeweiligen Pächter oder Bewirtschafter gebaut wird, verlängert der Standesausschuß das Holzbezugsrecht auf weitere 5 Jahre, das ist bis 20. Oktober 1965. zu Pkt. 3. Der Standesausschuß beschließt das restliche Darlehen des Standes Montafon in Höhe von S 100.000.- innerhalb von 4 Jahren an die Spar- und Darlehenskassa für Montafon zurückzuzahlen, weil derzeit, wegen der großen Kosten, die durch die Erschließung der Alpe Valisera und der Instandsetzung deren Gebäulichkeiten aufgelaufen sind, die finanziellen Mittel erschöpft sind. Die Spar- und Darlehenskassa für Montafon in Schruns ist zu ersuchen eine neue Urkunde auszustellen, die eine Laufzeit von 4 Jahren aufweist. zu Pkt. 4) Die Skiabfahrt "Schwefeltobel" darf nicht mehr über das Feriengut "Gargellnerhof" geführt werden. Es ist daher eine Umfahrung notwendig. Der Verkehrsverein Gargellen ersucht deshalb die Standesvertretung um die Erlaubnis, im Standeswaldgebiet Gargellen, und zwar im Bereiche des E-Werkes für Hotel "Madrisa", ca. 30 Fichten fällen zu dürfen. Der Standesausschuß beauftragt die Bürgermeister Peter Wachter, Brugger Ant. und Hermann Mangard sich an Ort und Stelle von der Notwendigkeit dieser Schlägerung zu überzeugen und die Bewilligung hiezu zu erteilen, wenn dies vertretbar ist. zu Pkt. 5. Sollten im Zuge der unter Pkt. 4) angeführten Holzschlägerung geeignete Wipfel und Latten anfallen, so können dieselben dem Verkehrsverein Gargellen zur Erstellung von sog. "Skibrücken" käuflich überlassen werden. zu Pkt. 6. Der Berufsvorschule "Jugend am Werk" in Bludenz, werden 10 fm Nutzholz frei Abfuhrstraße als Spende überlassen. zu Pkt. 7. Dem Veteranenverein in St. Gallenkirch, wird als einmalige Spende eine Fichte am Stock unentgeltlich überlassen, damit der Verein weitere Uniformen beschaffen kann. zu Pkt. 8. In Bartholomäberg/Loch haben zwei landwirtschaftliche Anwesen ein gemeinsames Wohnhaus, und zwar: Haus Nr. 48 u. 49. Das Objekt ist nicht größer als ein einfaches Bauernhaus, wie sie im Montafon überall anzutreffen sind. -3- Da beide Familien (Franz Mangeng u. Stephan Ganahl) Kinder haben, ist das Wohnhaus zu klein. Franz Mangeng stellt das Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von seinem Wohnhausanteil Nr. 48, auf seinen geplanten Neubau. Der Standesausschuß lehnt dieses Ansuchen ab, weil der zur Ausforstung vorgeschlagene Hausteil nicht abgetragen, also das alte Obejekt verkleinert werden kann. Um jedoch diese Wohnhausfrage im Interesse der Erhaltung beider landwirtschaftlichen Betriebe lösen zu können, beschließt das Standesausschuß, dem Franz Mangeng 35 fm Nutzholz aus der Standeswaldung Bartholomäberg, zum Preise von S 160.- pro fm, für den geplanten Wohnhausbau käuflich zu überlassen. zu Pkt. 9. Nayer Emil in Schruns, wird für die geplante Dachstuhlreparatur beim Maisäßhaus Grps in Tschagguns ein weiterer Sagstamm bewilligt. zu Pkt. 10. Das Holzansuchen des Farkas Walter in Schruns, wird bis auf weitere vertagt, weil derzeit kein geeignetes Abgangholz zur Verfügung steht. zu Pkt. 11. Das Holzansuchen des Armin Bitschnau in Bartholomäberg wird bis auf weitere vertagt, weil derzeit kein geeignetes Abgangholz zu Verfügung steht. Pkt. 12. Die Aktien der Kuranstalt Montafon werden an Fabrikant Hans Ganahl in Feldkirch zum Nominalwert von S 115.= 23.000 S verkauft. Pkt. 13. Mit Schreiben vom 18.10.1960, hat die Gemeinde St. Gallenkirch den Antrag eingebracht, man möge die Art der Servitutsholzausgabe im Schutzbezirk I (Galgenul) einer neuerlichen Revision unterziehen und eventuell der Bevölkerung von Galgenul die Möglichkeit geben, durch geheime, schriftliche Abstimmung selbst entscheiden zu lassen, ob in Zukunft die Servitutsholzausgabe wie bisher durch den Stockgeldkassier oder wie es früher eine zeitlang üblich war, durch das Forstschutzorgan erfolgen soll. Der Standesausschuß stellt fest, daß keine Veranlassung besteht den Beschluß vom 24.6.1955, bezüglich der Servitutsholzausgabe in St. Gallenkirch/Schutzbezirk I aufzuheben oder an der Art und Weise der Holzausgabe etwas zu ändern. Ausserdem ist es alleinige Sache des Forstfondes zu bestimmen, wer die Holzausgabe, bzw. das Stockgeldinkasso durchführt. Ausserdem wäre es unklug das Forstschutzorgan des Aufsichtsbezirkes neuerdings mit der Holzausgabe, bzw. Stockgeldinkasso zu belasten und ihn dadurch wieder den unmöglichsten Anschuldigungen auszusetzen. Auch die Bezirkshauptmannschaft, Abtl. Forstwesen in Bludenz wünscht, wie festgestellt wurde, daß die bisherige Art der -4- Servitutsholzausgabe (Stockgeldkassiere) beibehalten wird. Pkt. 14. Pfeifer Alwin in Gaschurn, werden 15 fm Abgangholz aus der Standeswaldung Partenen/Vermunt zum Preise von S 160.- pro fm, zur Fertigstellung einer Garage käuflich überlassen. Pkt. 15. Die Alpe und der Maisäß Valisera in St. Gallenkirch/Gargellental, werden für weitere 5 Jahre an einen Landwirt verpachtet. Die Vergabe hat im Offertwege zu erfolgen, wie es bis heute üblich war. Die Verlautbarung hat in den "Vorarlberger Nachrichten", dem "Vorarlberger Volksblatte" un im Anzeige für "Bludenz und Montafon" zu erfolgen. Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß in diesem Jahre folgende Partien Nutzholz verkauft wurden: Silbertal: 1 Partie mit 36.38 fm zum Preise von S 570.- pr.fm 1 Partie mit 32.65 fm zum Preise von S 540.- pr.fm 1 Partie mit 32.43 fm zum Preise von S 655.- pr.fm Bei der letzteren Partie handelt es sich um das Servitutsschindelholz für das Gefangenhaus, das nun mit Ziegel eingedeckt wird. St. Gllk. : 1 Partie mit 36, 77 fm zum Preise v. S 555.- pro fm 1 Partie mit 87, 83 fm zum Preise v. S 561, 5 pro fm 1 Partie mit 6, 35 fm zum Preise v. S 531.- pro fm 1 Partie mit 33, 18 fm zum Preise v. S 802.- pro fm 1 Partie mit 10, 54 fm zum Preise v. S 560.- pro fm Bei den letzteren zwei Partien handelt es sich um das Servitutsschindelholz für Haus u. Stall im Maisäß Valisera die mit Ziegel eingedeckt wurden. b) Gleichzeitig wird berichtet, daß restlichen Erdbewegungen, die mittels Planierraupe gemacht wurden, beendet sind, die Straße zu 3/4-tel ihrer Länge eingeschottert ist und die Durchlässe bereit eingebaut sind. Derzeit sind die Arbeiter mit Abböschungsarbeiten und mit der Anlegung bergseitiger Wassergräben beschäftigt. Beide Berichte werden vom Standesausschuß zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: