19600527_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:48
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1960-05-27
Erscheinungsdatum 1960-05-27
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 27. Mai 1960, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler Mit Einladungsschreiben vom 18.5.1960, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, vollzählig erschienen sind. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der nachstehenden Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 16.3.1960. 2. Beratung wegen Ehrenbürgerschaft. 3. Bildung einer standeseigenen Jagd in Silbertal. 4. Festlegung von Holzschlägerungen in Sinne des Haushaltplanes. 5. Ansuchen des Herrn Doz. Dr. R. Lindner in Göteborg (Schwed.) um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes in Gargellen. 6. Ansuchen der Maria Leitz in Stuttgart, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes in Gargellen (HNr. 47). 7. Ansuchen des Alois und der Josefine Panhofer in Gaschurn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus auf den geplanten Neubau. 8. Ansuchen des Paul Tagwerker in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 72 (Bp. 127) auf ein im Bau befindliches Wohnhaus. 9. Pösel Geschwister in Bartholomäberg, bitten um eine Holzablöse für einen aufgelassenen Stall. 10. Ansuchen des August Salzgeber in Tschagguns, um eine Ablöse für einen aufgelassenen Stall. -2- 11. Ansuchen des Plazidus Gunz in Bludenz, um die käufliche Überlassung eines Bauplatzes in Tschagguns/Matschwitz. 12. Ansuchen des Dajeng Ludwig in Schruns, um die Erlaubnis die Riedquellen, die die Maisäße auf Theus mit Wasser versorgen, gemeinschaftlich fassen zu dürfen. 13. Kirchenbauausschuß Gantschier, Ansuchen um eine Spende. 14. Ansuchen des Kinderdorfes Vorarlberg um eine Spende. 15. Ansuchen des Kameradschaftsbundes Montafon, um die Bewilligung das Standeswappen als Abzeichen tragen zu dürfen. 16. Ansuchen des Prof. Dr. Richard Beitl in Schruns, betraffend das Buch "Im Sagenwald" als Jungbürgerspende. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift vom 16.3.1960 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Dieser Punkt wird bis auf weiteres vertagt. zu Pkt. 3) Das Standeswaldgebiet inneres Silbertal, und zwar vom Burtschabach einwärts bis zur Alpe Fresch und auf der anderen Talseite auswärts bis zum Gislabach ist als Eigenjagd anzumelden; also aus der Genossenschaftsjagd ausscheiden zu lassen. Auch in den übrigen Standesgemeinden ist, soweit die Voraussetzungen vorhanden sind, der Standeswald in Eigenjagden umzuwandeln. Zur Jagdaufsicht in diesen neugebildeten Eigenjagden sollen in erster Linie Jagdaufseher herangezogen werden, die durch die Verkleinerung der Genossenschaftjagden frei werden. zu Pkt. 4) Um die derzeit noch bestehende Seilbahn aus der Wasserstuben in Silbertal auszunützen, wird beabsichtigt in der Waldung ob den "Gritscherrieder" eine Holzschlägerung im Ausmaße von ca. 400 fm durchzuführen. Die auf der gegenüberliegenden Fallseite bereits ausgezeigte Holzmenge von rd. 250 fm, kann dann gemeinsam mit der aus der Gritscherwaldung vorgesehenen Holzmenge geschlägert und abtransportiert werden. Die notwendigen Verhandlung mit der Fa. Gantner in Sulz, bezüglich des Holztransportes sind aufzunehmen. -3- zu Pkt. 5. Doz. Dr. Roland Lindner aus Göteborg in Schweden, hat an den Standesausschuß das Ansuchen gestellt, man möge ihm das Holzbezugsrecht für das im Jahre 1943 in Gargellen abgebrannte Maisäßhaus Nr. 297 verlängern. Dieses Ansuchen lehnt der Standesausschuß mit folgender Begründung ab. a) Seit dem Brandfalle sind nicht nur 5 Jahre sondern bereits 17 Jahre verflossen. Ein Wiederauflebenlassen des erloschenen Bezugsrechtes würde ein Präjudizfall schaffen. b) Das neu zu erstellen geplante Objekt dient nicht mehr voll der Landwirtschaft, sondern wird vorwiegend als Wochenendhaus gebaut. Laut Montafoner Holzbezugsstatut wird für solche Bauten kein Bezugholz abgegeben. zu Pkt. 6. Frau Maria Leitz aus Stuttgart hat an den Standesausschuß das Ansuchen um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das im Winter 1954/55 zusammengebrochene Maisäßhaus Nr. 47 in Gargellen angesucht. Der Standesausschuß lehnt eine Verlängerung dieses Holzbezugsrechtes mit der Begründung ab, daß das betreffende Objekt wegen schlechter Instandhaltung zusammengebrochen ist und in Zukunft nicht mehr voll der Landwirtschaft dient, sondern vorwiegend als Wochenendhaus (Ferienhaus) gebaut werden soll. Lt. Montafoner Holzbezugsstatuten ist eine Abgabe von Bezugsholz für solche Objekte nicht vorgesehen. zu Pkt. 7. Die Eheleute Alois und Josefine Panhofer in Geschurn HNr. 58, beabsichtigen ihr baufälliges Wohnhaus Nr. 58 abzubrechen und auf der Gp. 796/2 ein neues Wohnhaus zu bauen. Sie ersuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes. Diesem Ansuchen gibt der Standesausschuß statt. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Verlegung des Standortes eines Objektes für denselben Besitzer. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen; die hiefür vorgesehene Servitutsablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Die Parterre ist in Mauerwerk zu erstellen. -4- zu Pkt. 8. Tagwerker Paul in Vandans HNr. 9, ersucht den Standesausschuß um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrochenen Wohnhaus Nr. 72, Bp. 127, auf das auf Gp. 25/2 bereits im Rohbau erstellte und mit Standesausschußbeschluß vom 16.3.1960 bereits mit 30 fm (Übertragung von Bp. 26) eingeforstete Wohnhaus. Diesem Ansuchen gibt der Standesausschuß statt. Durch diese Übertragung wird das auf Gp. 25/2 bereits im Rohbau erstellte Wohnhaus mit weiteren 30 fm, also insgesamt 60 fm Gesamtbezug (Katastrophenfall oder Neubau wegen Baufälligkeit) eingeforstet. Das Holzbezugsrecht für Schindelholz wird nicht mit übertragen. Die hiefür vorgesehenen Servitutsablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Durch diese Übertragung wird die Bp. 127 ausgeforstet und hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. zu Pkt. 9. Die Geschwister Pösel in Bartholomäberg, haben den Standesausschuß um eine einmalige Ablöse für einen aufgelassenen Stall ersucht. Dieses Ansuchen hat der Standesausschuß mit der Begründung abgelehnt, daß bisher für aufgelassene Ställe keine Ablöse ausbezahlt wurde und dadurch ein Präjudizfall geschaffen würde. zu Pkt. 10. Salzgeber August in Tschagguns 269 hat dem Standesausschuß den Vorschlag unterbreitet, daß er bereit wäre auf das Holzbezugsrecht eines Nebenstalles zu verzichten, wenn ihm der Stand Montafon, Forstfond dafür einen ca. 200 bis 300 m langen Wirtschaftsweg aufreißen würde. Diesen Vorschlag hat der Standesausschuß als nicht annehmbar abgelehnt. zu Pkt. 11. Das Ansuchen des Plazidus Gunz in Bludenz, um die käufliche Überlassung eines Bauplatzes in Tschagguns/Matschwitz, wird abgelehnt. zu Pkt. 12. Im Auftrage der Eigentümer der Riedermaisäße stellt Ludwig Dajeng das Ansuchen um die Bewilligung, die Theußquellen zur Versorgung der Maisäße fassen zu -5- dürfen. Der Standesausschuß hat gegen die Fassung dieser Wasserquellen nichts einzuwenden, wenn ein ausreichender Wasseranteil für den Stand Montafon, Forstfond erhalten bleibt. Die Standesvertreter: Bgm. Franz Marent und Anton Brugger warden beauftragt eine Besichtigung an Ort und Stelle durchzuführen und im Einvernehmen mit dem Herrn Standesrepräsentanten eine endgültige Abmachung zwischen den Interessenten der Rieder Maisäße und dem Forstfonde zu treffen. zu Pkt. 13. Der Kirchenbauausschuß Gantschier stellt an den Standesausschuß das Ansuchen um die Überlassung von 150 fm Holz für den Kirchenbau in Gantschier. Der Standesausschuß bewilligt 100 fm am Stock oder 50 fm frei Relltalstraße als einmalige Spende. Pkt. 14. Das Ansuchen des Kinderdorfes Vorarlberg um eine Spende wird abgelehnt. Das Kinderdorf wird durch die einzelnen Gemeinden laufend unterstützt, sodaß eine zusätzliche Belastung des Standes Montafon nicht als notwendig angesehen wird. Pkt. 15. Dem Kameradschaftsbund Montafon wird es gestattet, das Standeswappen als Aufnähabzeichen am Uniformrock tragen zu dürfen. Diese Bewilligung gilt bis auf Widerruf. Wie aus der Zuschrift zu entnehmen ist, handelt es sich beim Kameradschaftsbund um eine unpolitische Vereinigung der Kriegskameraden des 1. u. 2. Weltkrieges, sowie der jungen gedienten Kameraden des jetzigen österr. Bundesheeres und tritt an Stelle des früheren Veteranenvereines. Pkt. 16. Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Prof. Dr. Richard Beitl in Schruns, der die Bürgermeister ersucht, man möge das Buch "Im Sagenwald" als Jungbürgerspende an die Jugend des Tales Montafon abgeben. Die Standesvertreter, die gleichzeitig auch Bürgermeister sind, erklären sich bereit einen diesbezgl. Vorschlag ihren Gemeindevertretungen zu unterbreiten. Der Ankaufspreis des Buches beträgt S 75.-. -6- Pkt. 17. Der diesjährige Betriebsausflug wird in der ersten Julihälfte in das Große Walsertal und ins Laternsertal durchgeführt. Pkt. 18. Dipl. Ing. Franz Brugger in Schruns, stellt das Ansuchen um die Überlassung eines Bauplatzes auf Kropfen/Rieder. Der Standesausschuß beschließt, daß Bürgermeister Franz Marent und Bürgermeister Anton Brugger sich augenscheinlich überzeugen sollen, ob eine Abgabe von Grund und Boden im Tauschwege durchgeführt werden könnte. Das Ergebnis ist bei der nächsten Sitzung bekannt zu geben. Pkt. 19. Dem mündlichen Ansuchen des Dr. Max Walser in Gisingen, um die Zuweisung von 15 fm Nutzholz im Servitutswege wird stattgegeben. Wie bekannt Besitzt Dr. Walder in Silbertal/Kristberg ein Maisäß. Bei einer Dachstuhlreparatur, zu welcher er das Holz käuflich erworben hatte, wurde durch die Zimmerleute festgestellt, daß das ganze Objekt abgetragen werden muß. Das zum Wiederaufbau erforderliche Holz hat Dr. Walder dann zum Kaufpreise erworben. Es ist daher gerechtfertigt, daß ihm das zum Innenausbau noch fehlende Holz zum Servitutspreis abgegeben wird. Pkt. 20. Waldaufseher Rudolf Wittwer in Gaschurn, wird zum Jahresende aus dem aktiven Forstdient ausscheiden. Sein Sohn, der im Monat Juni 1960 seine Militärdienstzeit beendet, ist an der Übernahme das Waldaufseherpostens Gaschurn sehr interessiert. Es Hat die Standesvertretung nichts einzuwenden, wenn Wittwer Rudolf seinen Sohn im Verlaufe des Sommer für Grenzerneuerungsarbeiten usw. heranzieht. Pkt. 21. Der Standesausschuß nimmt einen Bericht des Vorsitzenden über die Holzbringung aus der Standeswaldung "Latons" Zur Kenntnis. Eine aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Korrektur des Bringungsübereinkommens wird auf der kommenden Sitzung behandelt. -7- Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 13 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: