19570314_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:00
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1957-03-14
Erscheinungsdatum 1957-03-14
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-0Stand Montafon Schruns Zl. 007/1 – 57 Schruns, am 7.3.1957 Einladung! Im Sinne § 7 des Standesstatutes berufe ich die Mitglieder des Standesausschusses für Donnerstag, den 14.3.1957, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Der Standesrepräsentant: Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 29.2.1957. 2. Vertrag Silvretta-Hochalpenstrasse. 3. Ansuchen des Vallaster Simon in B.berg, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 611 (Stall) auf einen auf Gp. 2449 zu erstellen geplanten Stall. 4. Ansuchen des Josef Stofleth in Schruns um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 196 (Kapiaschili) auf den Bauplatz seiner Tochter zwischen seinem Wohnhaus und dem Wohnhaus des Filzmeier Virgil in Schruns. 5. Ansuchen des Ehrenreich Stüttler in Tschagguns, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 178, HNr. 105 in Tschagguns auf seinen Bauplatz auf Gp. 218/2. 6. Ansuchen des Wittwer Oskar in Gaschurn um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von einem baufälligen Stall (Bp. 450) auf einen neuen Standort. 7. Ansuchen der Musikkapellen Montafons um die Bewilligung von 20 fm Nutzholz für eine Bühne sowie um die Bewilligung, diese Bühne im „Menagelokal“ lagern zu dürfen. 8. Ein Ansuchen des Gerichtsvorstehers Herrn OLGR Dr. Schneider bezüglich Umgestaltung des Grundbuchraumes. 9. Berichterstattung des Herrn Bürgermeisters Brugger in der „Forna“-Angelegenheit. 10. Ansuchen des Gut Anton in St. Gallenkirch um die Bewilligung, sein Servitutsbrennholzlos mit nach Dornbirn nehmen zu dürfen. -1- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns am Donnerstag, den 14. März 1957 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 7. März 1957 wurde auf heute vormittags 8 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigenden Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Die Marktgemeinde Schruns wird durch Gemeinderat Josef Kieber und die Gemeinde Silbertal durch Gemeindevertreter Alois Bargehr vertreten. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung 1. Die Sitzungsniederschrift vom 29.1.1957 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. 2. Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Kaufvertrag über den Kauf von 7485 m2 Grund und Boden aus den standeseigenen Grundparzellen 3226/3, 3242/1, 3242/2 und 3242/5 für die Silvretta-Hochalpenstraße wird in vorliegender Fassung genehmigt. 3. Dem Ansuchen des Vallaster Simon in Bartholomäberg HNr. 87 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrochenen Stall auf Bp. 611 auf dessen neuen Standort auf Gp. 2449 wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird der auf Gp. 2449 neuerstellte Stall mit einem Gesamtholzbedarf von 20 fm eingeforstet. Ein Bezug über dieses Ausmaß ist nicht statthaft. Die Bp. 611 gilt aus ausgeforstet. -2- Dem Ansuchen des Josef Stofleth in Schruns/Gamprätz um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Bp. 432, Wohnhaus Nr. 196 (Kapiaschili) auf den Bauplatz seiner Tochter Maria auf Gp. 1547/3 wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das auf Gp. 1547/3 neu zu erstellen geplante Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 25 fm eingeforstet. Ein Bezug über dieses Ausmaß ist nicht gestattet. Das Holz kann bei der kommenden Forsttagssatzung beantragt werden. Durch diese Übertragung wird die Bp. 432, HNr. 196 ausgeforstet und hat kein Holzbezugsrecht mehr. Das Objekt muß abgetragen werden. 5. Das Ansuchen des Stüttler Ehrenreich in Tschagguns 462 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 178, Wohnhaus Nr. 105 in Tschagguns (Vorbesitzer Ludwig und Luzia Fleisch in Tschagguns) auf seinen Bauplatz auf Gp. 218/2 wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das auf Gp. 218/2 zu erstellen geplante Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 25 fm eingeforstet. Ein Bezug über dieses Ausmaß ist nicht gestattet. Das Holz kann bei der kommenden Forsttagsatzung beantragt werden. Durch diese Übertragung wird das Wohnhaus Nr. 105, Bp. 178 in Tschagguns/Latschau für immer ausgeforstet und hat kein Holzbezugsrecht mehr (Illwerke brechen das Haus ab). 6. Dem Ansuchen des Wittwer Oskar in Gaschurn 174, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von seinem baufälligen Stall auf Bp. 450 in Gaschurn auf dessen neuen Standort auf Gp. 2090 (beides Eigentum des Antragstellers) wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung des Stalles zur besseren Bewirtschaftung des Anwesens. Durch diese Übertragung gilt der baufälliges Stall auf Bp. 450 als ausgeforstet und ist abzutragen. 7. Dem Ansuchend der Montafoner Musikkapellen um die Bewilligung und Zuweisung von 20 fm Nutzholz zur Erstellung einer Bühne wird stattgegeben. Desgleichen wird es gestattet, diese Bühne im sogenannten "Menagelokal" zu lagern. Die letztere -3- Zusage gilt bis auf Widerruf. 8. Dem Ansuchen des Gerichtsvorstehers Herrn OLGR Dr. Schneider, um die Entfernung einer Mittelwand bei den Grundbuchsräumlichkeiten zur besseren Übersicht derselben wird stattgegeben. Die Arbeiten werden im Verlaufe des Frühjahrs durchgeführt. 9. Die Standesvertretung beschließt die sogenannte "Forna"-Waldung in Tschagguns an die Holzbezugsberechtigten des Weilers "Zelfen" abzutreten. Der Grund dazu ist die übermässige Belastung durch Servituten, die über 100% des Zuwachses ausmachen. Die Holzbezugsberechtigten des Weilers "Zelfen" bzw. die in der Servitutsregulierungsurkunde vom 10.1.1882 aufgezählten, servitutsberechtigten Anwesen haben für immer auf den Servitutsbezug von Nutz- und Brennholz zu verzichten. Die Bewohner des Weilers Zelfen haben erst dann wieder das Brennholzbezugsrecht aus der Standeswaldung, wenn sie nicht mehr in einem der in der Regulierungsurkunde vom 10.1.1882 erwähnten Anwesen ihren Haushalt betreiben. Das Anwesen des Manahl Josef in Tschagguns 247 und des Salzgeber Michael in Tschagguns sind zur Gänze in die Verzichtsurkunde einzubeziehen. 10. Gut Anton in St. Gallenkirch wird es gestattet sein Servitutsbrennholz 1956 an seinen neuen Wohnsitz in Dornbirn mitzunehmen. 11. Die Baufirma H. Barkatta in St. Gallenkirch hat im Jahre 1955 wegen frühzeitigem Abzug der Arbeiter das Bauziel beim Waldweg Silbertal/Dürrwald nicht erreicht. Sie war daher lt. Bauvertrag verpflichtet, diese Arbeiten im Jahre 1956 zu den gleichen Bedingungen wie sie für das Jahr 1955 bestanden haben, durchzuführen. Mit Schreiben vom 23.2.57 -4- ersucht die Baufirma um die Zahlung einer inzwischen aufgetretenen Lohnerhöhung von 9% auch für die Arbeiten, die laut Bauvertrag im Jahre 1955 fertiggestellt hätten sein sollen. Die beantragte Summe beträgt S 3783.-. Die Standesvertretung bewilligt eine Nachzahlung von S 3000.-- unter der Voraussetzung, daß das diesjährige Bauziel der sogenannten "Dürrwälderboden" erreicht wird. Die Auszahlung erfolgt im Herbst nach Erreichung des Bauzieles. 12. Auf Grund der Ausschreibung vom 29.1.1957 wurde die Alpe und der Maisäß "Valisera" an den Landwirt Ernst Feuerstein in Innerbartholomäberg auf die Dauer von 5 Jahren verpachtet. Die Standesvertretung genehmigt den vorgelegten Pachtvertrag einstimmig. 13. Dem Antrage des Bürgermeisters Ignaz Battlogg in St. Anton i.M., mit der derzeit im Montafoner Gipswerk stationierten Planierraupe Bodenverwundungen auf der Allmein durchzuführen, wird stattgegeben. 14. Dem Johann Mairhofer in Tschagguns werden 10 fm Bauholz zum Ausbau seines Wohnhauses als Servitutsholz bewilligt. 15. Lechtaler Albert in St. Gallenkirch ersucht um die Bewilligung, seine 3 Schindelstämme, die nach seiner Ansicht nicht spalten, verkaufen zu dürfen und aus dem Erlös Ziegel anzukaufen. Die Standesvertretung beschließt, daß der zuständige Waldaufseher mit dem Bürgermeister das Holz besichtigen soll. Wird festgestellt, daß das Holz für Schindelzwecke nicht geeignet ist, so soll es als diesjähriges Servitutsholz Herrn Lechtaler zugewiesen werden (Lechtaler hat Sägholz bei der diesjährigen Forstproduktenanmeldung eingegeben). -5- Berichte: a) Der Herr Standesrepräsentant berichtet, daß Nikolaus Berthold in Silbertal bei der Aufrüstung von Abgangholz in der Standeswaldung Silbertal/Wildried 22.20 fm unausgezeigte Holz mitgefällt hat. Das Holz wurde beschlagnahmt und zur Versteigerung ausgeschrieben. Es hat lediglich der Sohn des Obgenannten ein Anbot gemacht. Ein Zuschlag erfolgte nicht. Am 28.2. wurde das Holz an die Firma J. Gantner und Söhne in Sulz zum Preise von S 500.pro Festmeter verkauft. Das Holz lagert in der Stieralpe "Oberbuchen". Die Standesvertretung nimmt diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis. b) Bürgermeister Wachter Peter berichtet, daß Sahler Bernhard in Gaschurn ein Bergmahd verkauft. Über die Beschaffenheit dieses Bergmahdes sind Informationen einzuholen. c) Der Herr Standesrepräsentant bringt zur Kenntnis, daß im Jahre 1946 Jochum August in Bartholomäberg 108 Holz für ein neues Wohnhaus bezogen hat, da das alte Haus (eingeforstet) sehr baufällig war. Jochum hat das neue Haus erstellt und hat nach dem Umzug in das neue Haus das alte nicht abgebrochen sondern an Herrn Simon Zeller in Feldkirch verkauft. Zeller behauptet nun, das alte Haus sei noch holzbezugsberechtigt und hat nun Holz zur Instandsetzung beantragt, was jedoch seitens der Gemeindeholzkommission abgelehnt wurde. Auch die Standesvertretung erachtet es als selbstverständlich, daß nicht das alte, sondern das neue Haus weiterhin servitutsberichtigt ist. Denn bei bereits allen Wohnhausneubauten wohnt die Familie bis das neue Wohnhaus erstellt ist im alten, baufälligen Wohnhaus und zieht noch Fertigstellung des Neubaues in dasselbe um. Das alte Haus wird dann ohne besondere Formalitäten als ausgeforstet betrachtet und dem Besitzer empfohlen, dasselbe abzutragen. In diesem Falle hat es der Besitzer verkauft. -6- Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Satzung: 13. Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß