19561129_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:39
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1956-11-29
Erscheinungsdatum 1956-11-29
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 22.11.1956 Einladung! Im Sinne § 7 des Standesstatutes berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Donnerstag, den 29.11.1956, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Der Standesrepräsentant: I. E. gez. Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 18.10.1956 2. Montafon-Kundgebung, Bericht Dr. R.Beitl. 3. Kaufvertrag Nr. 2827, Silvrettahochalpenstrasse. 4. Vorvertrag Nr. 2760, Golm und Matschwitz. 5. Vertrag Nr. 19, Fernmeldekabel St. Gllk. Abzweig. Suggadinfassung 6. Bau einer Autogarage. 7. Montafoner Gipswerk, Ansuchen bezügl. eines Wegbaues. 8. Erhaltung des Alpweges Gislabündta bis Gafluna. 9. Konzatt Josef, Tschagguns, Ansuchen um 10 fm Holz f. den Stallbau. 10. Ansuchen der Emilie Tschofen, St. Gallenkirch 111, um die Bewilligung zum Verkauf von Stallabbruchholz. 11. Brennholzansuchen des Berghaus "Valisera" in St. Gallenkirch. 12. Amann Jakob, Vandans/ Zwischendamm 331, Ansuchen um 4 fm Nutzholz zum Kaufpreis. -1- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Donnerstag den 29.11.1956 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 22.11.1956, wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Standesvertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Die Gemeinde Silbertal wird. durch Gemeindevertreter Werle Alois vertreten. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Sitzungsniederschrift vom 18.10.1956 wird genehmigt und gefertigt. 2. Prof. Dr. Richard Beitl berichtet, daß die anläßlich der Montafon-Kundgebung am 6.11.1956 gefasste Resolution bezüglich der Schreibweise der Talbezeichnung Montafon, sofort per Eilbrief der Vorarlberger Landesregierung übermittelt wurde. Am 12.11.1956 wurde es Prof. Dr. Beitl, auf Grund vorheriger telefonischer Anfrage ermöglicht, beim Herrn Landeshauptmann sowie bei den Herrn Landesstatthalter Dr. Kolb und Landesamtsdirektor Dr. Grabherr und anderen Herrn der Vorarlberger Landesregierung vorzusprechen und ihnen die Ursache des Montafon-Beschlußes vorzutragen. Wie Prof. Dr. Beitl feststellen konnte wurde wohl eingesehen, daß die Befragung der Talschaft Montafon bezüglich der Änderung der Schreibweise der Talbezeichnung übersehen wurde, aber das Prestige der Landesregierung es nicht zulasse eine herausgegebene Verfügung rückgängig zu machen. -2- Die Standesvertretung nimmt diesen Bericht zur Kenntnis und fasst auf Grund dieser Information nachfolgenden Beschluß: 1. Wie festgestellt wurde, will die Vorarlberger Landesregierung die mit 18.5.1956, Zl. 1b-10/4-56 getroffene Verfügung über die Abänderung der Schreibweise der Talbezeichnung Montafon nicht mehr rückgängig machen. Der Stand Montafon, bestehend aus den Gemeinden: Schruns, Tschagguns, Vandans, St. Anton i.M., Bartholomäberg, Silbertal, St. Gallenkirch, Gaschurn, Lorüns und Stallehr; sieht sich daher gezwungen, bezüglich der Beibehaltung der üblichen Schreibweise der Talbezeichnung Montafon (Montafon mit "f") an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Prof. Dr. Richard Beitl in Schruns, wird bevollmächtigt, den Stand Montafon in der gegenständlichen Sache in allen Belangen beim Verwaltungsgerichtshof und an allen sonstigen Stellen zu vertreten. 2. Die einzelnen Montafoner Gemeinden werden sich durch gleichlautenden Beschlässe, der Eingabe an den Verwaltungsgerichtshof anschliessen und Prof. Dr. Beitl zur Vertretung der Gemeinden bevollmächtigen. Die hiezu erforderlichen Beschlüsse werden umgehend dem Stand Montafon übermittelt. 3. Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt, falls es erforderlich ist, einen Rechtsbeistand beizuziehen. Pkt. 3)Kaufvertrag Nr. 2827 der Vorarlberger Illwerke A.G. betreffend Grundkauf aus Standesbesitz an der Silvretta-Hochalpenstrasse wird in vorliegender Fassung abgelehnt, da der darin angegebene Kaufpreis für Holz zu nieder ist. -3- Pkt. 4) Der Vorvertrag Nr. 2760 der Vorarlberger Illwerke A.G. betreffend die Fassung der Aualatsch- und Schneckenbüdtquellen in Tschagguns, wird vertagt, da eine Kommissionierung an Ort und Stelle als notwendig erachtet wird. Pkt. 5) Der Vorvertrag Nr. 19 der Vorarlberger Illwerke A.G. bezüglich Fernmeldekabel in St. Gallenkirch und zwar zur Abzweigung der Suggadinbachfassung wird genehmigt. Pkt. 6) Das Montafoner Gipswerk in St. Anton ersucht um die Erlaubnis einen bestehenden Karrenweg vom Steinplatz bis in den Steinbruch (führt über Standesgrund) so ausbauen zu dürfen, daß er mit Traktoren usw. befahren werden kann. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen statt. Pkt. 7) Die bisherige Standesgarage auf der Lendi mußte abgebrochen werden, weil die Marktgemeinde Schruns, als Grundeigentümerin, den Grund an Alfred Naier in Schruns zur Erstellung einer Werkstätte verkauft hat. Als Zur Unterbringung der standeseigenen Kraftfahrzeuge wird daher auf der Standesgrundparzelle 179 eine Garage mit drei Boxen erstellt. Die dritte Boxe muß der Justizverwaltung als Autogarage für den jeweiligen Gerichtsvorsteher zur Verfügung gestellt werden, da die Justizverwaltung aus den vertraglich gebundenen Gartenflächen den Bauplatz für die Garagen abgetreten hat. Pkt. 8) Der Stand Montafon "Forstfond" übernimmt von den Wegerhaltungskosten von der Gislabündte bis zum Wegende 47%. Die restlichen 53% gehen zu Lasten der Alpinteressenten und der Gemeinde Silbertal. Die diesjährigen Brückeninstandsetzungskosten (Gislabachbrücke) übernimmt entgegenkommenderweise der Stand Montafon "Forstfond" zur Gänze. -4- Pkt. 9) Der Partei Konzett Josef in Tschagguns 277, werden für den geplanten Stallbau weitere 10 fm Servitutsholz zum einfachen Stockgeldpreis zugewiesen. Pkt.10) Dem Ansuchen der Tschofen Emilie in St. Gallenkirch 111, um die Bewilligung zum Verkaufe von Stallabbruchholz wird stattgegeben. Das Holz darf nur innerhalb des Tales Montafon verkauft werden. Pkt. 11) Das Brennholzansuchen des Ölz Peter, Pächter vom Alphaus "Valisera" wird abgelehnt, da an Nichtstandesbürger, infolge Überschreitung des Hiebsatzes, dieses Jahr kein Holz ausgefolgt wird. Jedoch ist es dem zuständigen Waldaufseher gestattet etwa vorhandenes Wipfel-und Astholz der Partei abzugeben. Pkt. 12) Das Ansuchen des Amann Jakob in Vandans/Zwischenbach um die käufliche Überlassung von ca. 4 fm wird abgelehnt. Einvernehmlich wird gemäß § 34 der Vorarlberger Gemeinde-Ordnung die Tagesordnung um folgende Pkt. erweitert: Pkt. 13) Der Partei Ganahl Wilhelm in Silbertal, wird es gestattet 6 rm Stallabbruchholz im Bereiche des Tales Montafon zu verkaufen; jedoch wird das Brennholzlos für 1957 gesperrt. Pkt. 14) Der Pfarrpfründe Bartholomäberg wird es gestattet, das Abbruchholz von einem Nebenstall im Bereiche des Tales Montafon zu verkaufen. Der Brennholzbezug für die Pfarrpfründe wird auf 2 Jahre gesperrt. Pkt. 14) Dem Ansuchen des Marent Erich in St. Gallenkirch, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 54/Bp. 559 in St. Gallenkirch auf den Bauplatz auf Gp. 21 2127/2 in St. Gallenkirch wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung des Vorbesitzers -5- Salzgeber Martin in St. Gallenkirch 240, stattgegeben. Das zur Neuerstellung geplante Wohnhaus wird mit einem Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Pkt.14) Den Waldaufsehern werden die monatlich pauschalierten Kommissiongelder, in der Höhe eines Monatsbezuges als Weihnachtszuwendung ausbezahlt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: nach 2 stündiger Unterbrechung während der Mittagszeit um 16 Uhr 15. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: