19610207_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:45
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1961-02-07
Erscheinungsdatum 1961-02-07
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 7. Februar 1961, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 1. Februar 1961, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon, und zwar: Standesrepräsentant-Stellvertr. Peter Wachter, Gaschurn, Landtagsabgeordneter Ignaz Dattlogg, St. Anton i.M., Major a.D. Franz Marent aus Schruns, Anton Brugger aus Tschagguns, Alfons Bitschnau aus Vandans, Hermann Brugger aus Silbertal, Hermann Mangard, aus St. Gallenkirch und Josef Batlogg aus Lorüns, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter erschienen sind. Der Bürgermeister aus Stallehr Eugen Burtscher hat sich entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der nachstehenden Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 1.12.1960. 2. Voranschlag des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES für das Rechnungsjahr 1961. 3. Ansuchen der Marktgemeinde Schruns, um einen Förderungsbeitrag zum Bau der neuen Hauptschule in Schruns. 4. Tschabrunn Karl in Vandans, Ansuchen um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. 5. Mulder Viktor in Bochum (Deutschl.), Ansuchen um eine Servitutsablöse für einen alten Stall. -2- 6. Zimmermann Richard in Vandans, möchte die Holzerhütte "Lendi" kaufen. 7. Tschofen Christian in Tschagguns/Mauren, möchte Abbruchholz verkaufen. 8. Ansuchen des Kameradschaftsbundes Montafon um eine Spende. 9. Ansuchen des Bergrettungsdienstes St. Gallenkirch, um eine Spende. 10. Holzansuchen: a) b) c) d) e) f) g) h) Seilbahngenossenschaft Silbertal/Kristberg, 25 fm aus Abgangbeständen. Locher Karl in Partenen, 8 fm f. Wohnhausausbau. Frast Erich in Bartholomäberg, 50 fm für seinen Betrieb. Battlogg Richard in St. Anton, 30 fm für geplanten Hausbau. Ganahl Otto in St. Gllk., 16 fm für Wohnhausbau. Herbert Fritz in Tschagguns, 12 fm f. Wohnungsausbau. Wachter Rudolf in Bartholomäberg, 20 fm für Wohnhausbau. Felder Ernst in Gaschurn, 8 fm für Hausausbau. Berichte: a) verschiedene Holzverkäufe b) Standesjagd "St. Hubertus" c) Verkaufslokal im Haus Nr. 27. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 1.12.1960 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. Pkt. 2. Der Vorsitzende berichtet, daß die Voranschläge für den STAND MONTAFON und den FORSTFOND MONTAFON für das Rechnungsjahr 1961 erstellt sind und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf werden die beiden Präliminare vom Sachbearbeiter Walch postenweise verlesen und vom Standesrepräsentant zu den einzelnen Posten erschöpfend Auskunft erteilt. Bei der Gruppe: "Besoldung" erklärt der Standesrepräsentant, dass er eine Reduzierung der bisherigen monatl. Dienstaufwandentschädigung wünsche, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr immer in der Lage sei jeden Aussendienst zu versehen. Bei der anschließenden Wortmeldung durch den Standesrepräsentant-Stellvertreter -3- Bürgermeister Peter Wachter von Gaschurn, stellt dieser den Antrag, daß die Dienstaufwandentschädigung für den Standesrepräsentant analog den Angestelltenbezügen nachgezogen wird. Dieser Antrag wird vom Vorsitzenden wegen persönlicher Abweisung nicht zur Abstimmung gebracht. Bürgermeister Alfons Bitschnau von Vandans, stellt bei der gegenständlichen Beratung den Antrag, daß die monatliche Dienstaufwandentschädigung für den Standesrepräsentant - nicht wie bisher - zu gleichen Teilen zwischen Stand und Forstfond Montafon aufgeteilt werden soll, sondern in der Relation 2:3 d.s. STAND MONTAFON S 800.-- und FORSTFOND MONTAFON S 1200.-- und begründet dies damit, daß die Agenden des Forstfondes die des Standes Montafon überwiegen. Dieser Antrag wird einhellig angenommen. Bei der Beratung: "Standesumlage" meldet sich der Bürgermeister der Gemeinde Lorüns Josef Battlogg zu Wort und ersucht um die Senkung der Standesumlage für seine Gemeinde. Zu diesem Antrag berichtet der Vorsitzende, daß auf Grund des Standesausschußbeschlusses vom 17.12.1959 die Erstellungs- und Erhaltungskosten für den Wirtschaftsweg in der Alpe Valisera zu einem Drittel dem Stand Montafon und zu zwei Drittel dem Forstfond Montafon angelastet werden. Dies bedeutet für die Gemeinde Lorüns eine Verminderung der Standesumlage für das Rechnungsjahr 1960 in Höhe von S 6.156.43. Dieser Bericht wird von allen Standesvertretern nochmals zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Voranschläge 1961 für den STAND MONTAFON mit Einnahmen S 131.000.-- und Ausgaben S 131.000.-- sowie des FORSTFONDES MONTAFON mit Einnahmen: 1.621.000.-und Ausgaben: S 1.621.000.-- werden stimmeneinheitlich genehmigt. -4- Pkt. 3. Die Marktgemeinde Schruns stellt an den Forstfond das Ansuchen, um einen Förderungsbeitrag in Form von Holz für den Hauptschulneubau in Schruns. Der Standesausschuß stimmt zu, daß der Hauptschulbau, der im Interesse des ganzen Tales notwendig ist, durch den Forstfond unterstützt wird. Die Marktgemeinde Schruns wird ersucht die Holzliste (Holzrodel) vorzulegen, damit der erforderliche Holzbedarf festgestellt werden kann. Das Ansuchen wird bis dahin vertagt. Pkt. 4. Karl Tschabrunn in Vandans, hat um die nochmalige Verlängerung eines Holzbezugsrechtes für eine Barge im Rellstal angesucht. Dieses Ansuchen wird abgelehnt, weil das Holzbezugsrecht schon einmal auf fünf Jahre verlängert wurde. Sollte Tschabrunn auf das Holzbezugsrecht für diese Barge verzichten, so werden ihm als einmalige Ablöse 5 fm Nutzholz am Stock überlassen. Damit gilt das Holzbezugsrecht, das am Tage der Abtragstellung noch nicht erloschen war, als abgelöst und die neu zu erstellen geplante Barge hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. Pkt. 5. Dipl. Ing. Viktor Mulder aus Bochum, hat durch seinen Bevollmächtigten Friedrich Prautsch, Baumeister in Schruns, um die Auszahlung einer Entschädigung, bzw. Ablöse für einen Stall, der nicht mehr für die Landwirtschaft benötigt wird, angesucht. Der Standesausschuß lehnt dieses Ansuchen ab, weil für Objekte die nicht mehr für die Landwirtschaft erforderlich sind und deshalb abgebrochen werden, lt. Montafoner Holzbezugsstatut keine Servitutsablöse zur Auszahlung vorgesehen ist. Jedoch wird Herrn Dipl. Ing. Mulder gestattet, das Abbruchholz frei zu veräussern. -5- Pkt. 6. Zimmermann Richard, Hilfsarbeiter in Vandans, stellt das Ansuchen um die käufliche Überlassung der Holzerhütte "Lendi" (Wohnbaracke) in Vandans. Als Kaufpreis bietet er S 4000.-, den er in monatlichen Raten von je S 500.bezahlen möchte. Der Standesausschuß gibt diesem Ansuchen statt. Diese Wohnbaracke wird für den Forstfond nicht mehr benötigt. Ausserdem steht dieselbe auf Grund der Agrargemeinschaft Vandans und wurde dort in Form einer Dienstbarkeit geduldet. Zimmermann hat sich deshalb wegen dem Forstbestand der Dienstbarkeit mit der Agrargemeinschaft Vandans in Verbindung zu setzen. In der Kaufabrede ist festzuhalten, daß das Eigentum an der Holzerhütte "Lendi" erst mit dem Tage der Vollständigen Bezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises auf Richard Zimmermann übergeht. Pkt. 7. Tschofen Christian in Tschagguns/Mauren wird es gestattet, das Abbruchholz von einen Stall in St. Gallenkirch (unter dem Schrofen) frei zu veräussern. Diese Bewilligung wird gleichzeitig dem Frast Emil in Bartholomäberg, der ca. 10 rm Abbruchholz verkaufen möchte, erteilt. Pkt. 8. Der Kameradschaftsbund Montafon stellt ein Ansuchen um die Bewilligung einer Spende. Der Standesausschuß lehnt dieses Ansuchen mit der Begründung ab, daß vorgesehen ist den Hauptschulbau in Schruns, der im Interesse des ganzen Tales liegt, zu unterstützen. Aus diesem Grund werden sämtliche Spendenansuchen abgelehnt. Pkt. 9. Das Ansuchen des Bergrettungsdienstes St. Gallenkirch, um die unentgeltliche Überlassung einer Fichte, wurde im Sinne des Pkts. 8.) abgelehnt. Pkt. 10. Die Holzansuchen a) - h) werden bis nach der Forsttagsatzung 1961 vertagt. Pkt. 11. Dipl. Ing. Ernst Hagek in Schruns, wird auf der Almein St. Anton 1 Föhre mit ca. 1 fm aus Abgangbeständen käuflich überlassen. -6- Pkt. 12. Für Christian Wachter in Gortipohl wurden bei der Forsttagsatzung 1960, 50 fm Nutzholz als Servitutabezug bewilligt. Wachter hat dieses Holz nicht bezogen. Inzwischen ist er gestorben und sein Sohn Albert hat das Erbe angetreten. Wachter Albert ersucht die Standesvertretung um die Erlaubnis dieses Holz jetzt noch beziehen zu dürfen, weil der vorgesehene Stallneubau unumgänglich sei. Gleichzeitig bittet er um die Zuweisung zum letztjährigen Stockgeld (S 80 pro fm). Der Standesausschuß gibt diesem Ansuchen einhellig statt. Pkt. 13. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtigt im Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung und des Forstfondes einen Wirtschaftsweg von der Mautstelle bis nach Innerganifer zu bauen. Durch diesen Wegbau würden die ganzen Standeswaldungen im Gebiete vom Ganifer und Oberen Wald erschlossen. Es wäre auch möglich, daß ein Zuschuß vom Landesforstfond zu erhalten wäre. Dieser Wirtschaftsweg hat den Vorteil, daß die Waldungen im Ausser- und Innerganifer in Zukunft durch die Servitutsberechtigten genutzt werden könnten, was bis heute wegen der schwierigen Lage (Bringung) nicht möglich war. Aus diesem Grunde wird der Stand Montafon, Forstfond das Projekt einreichen und sich mit einen noch festzusetzenden Prozentsatz an der Finanzierung beteiligen. Mit späteren Erhaltungskosten darf der Forstfond jedoch nicht belastet werden. Die Gemeinde Gaschurn soll die Interessenten zu einer Aussprache einberufen, damit der Aufteilungsschlüssel für die Baukostensumme endgültig festgelegt werden kann. Der Forstfond wird dabei durch den Standesrepräsentant Josef Keßler vertreten sein. Pkt. 14. Feuerstein Ernst in Tschagguns als Pächter der Alpe Valisera ersucht um die Stundung des Pachtschillings und dessen Nebenkosten. -7- Der Standesausschuß gibt diesem Ansuchen statt und stundet diese Beträge bis 31.3.1961. Pkt. 15. Die Alpverwaltung Latons in Bartholomäberg wurde mit Schreiben vom 30.7.1960 aufgefordert den seit Jahren rückständigen Jagdpacht zu bezahlen. Nun stellt sie das Ansuchen um Nachlaß des Jagdpachtes bis auf die letzten drei Jahre. Diesem Ansuchen gib der Standesausschuß, unter Berücksichtigung der starken finanziellen Belastung der Alpkassa im Interesse der Alpwirtschaft, statt. Dadurch hat die Alverwaltung lediglich den Jagdpacht 1957, 1958 und 1959 zur Anweisung zu bringen. Da inzwischen auch der Jagdpacht für 1960 bereits fällig ist, hat die Standeskassa denselben mit gleichem Schreiben zur Einzahlung anzufordern. Pkt. 16. Die Standesjagd "St. Hubertus" in Silbertal wird freihändig verpachtet. Standesrepräsentant J. Keßler, Bürgermeister Wachter und Bürgermeister Bitschnau werden ermächtigt mit Fabrikant Paul Schiller in Zürich, in Verbindung zu treten, weil dieser als Pächter der Eigenjagd Gafluna sehr an der Standesjagd "St. Hubertus" interessiert ist. Ausserdem besteht die Möglichkeit, daß derselbe im Einvernehmen mit Dr. Schweitzer in Zürich, die im gehörende und derzeit von Fabrikant Schiller benützte Jagdhütte Gafluna weiterhin benützen darf, was den Forstfond hinsichtlich der Erstellung einer eigenen Jagdhütte entlasten würde. Gleichzeitig beschließt der Standesausschuß, den Jäger Max Berthold in Silbertal als hauptberuflichen Jäger für die Standesjagd "St. Hubertus" anzustellen. Die Entlohnung erfolgt durch die Standeskassa im Sinne des derzeit gültigen Kollektivvertrages. Die Wahl ist deshalb auf den Jäger Max Berthold gefallen, weil derselbe von den Jägern der Genossenschaftsjagd Silbertal derjenige ist, welcher am meisten Kinder hat und deshalb in -8- erster Linie darauf Anspruch hat, daß seine Lebensexistenz durch die Verkleinerung der Genossenschaftsjagd nicht gefährdet wird. Pkt. 17. Durch den starken Verkehr mittels Personenkraftwagen auf dem Wirtschaftsweg Eggatobel bis Dürrwald, wird derselbe so stark in Mitleidenschaft gezogen, daß die Erhaltungskosten jährlich steigen. Über Anregung der Mitbesitzer des Wirtschaftsweges und zwar: Alpe Fresch, Fanäskla, Käfern, Rona, Gisla und Gafluna, sowie Dürrwald ist vorgesehen den Wirtschaftsweg Eggatobel bis Dürrwald für Personenkraftwagen und Kleinbusse, mit Ausnahme der Personenkraftwagen, die zur Betreuung der Alpen, der Jagd und des Forstes unbedingt notwendig sind, zu sperren. Der Standesausschuß nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Forstverwaltung die Sperrung des Wirtschaftswege Eggatobel bis Dürrwald bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Pkt. 18. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß durch Rundfunk und Presse verlautbart wurde, daß unter den zur Auflassung vorgesehenen Bezirksgerichte auch das Bezirksgericht für Montafon in Schruns erwähnt worden sei. Er weist darauf hin, welche Schwierigkeiten der Talbevölkerung Montafons entstehen würden, wenn in jedem Rechtfall die betreffenden Parteien bis nach Bludenz fahren müßten. Abgesehen von den Unkosten, die jedem einzelnen dadurch entstehen würden, könnte der Staat, bzw. die Justizverwaltung weder an Personal noch an sonstigen Unkosten einsparen. Den wie von der hiesigen Justizverwaltung schon mehrmals erwähnte wurde, kann wegen Personalmangel jede Rechtssache nur mit Verzögerung bewältigt werden. Also ein Zeichen, daß das Bezirksgericht voll ausgelastet ist. Ausserdem haben die Montafoner Standesgemeinden nicht nur das Bezirksgericht sondern auch das Gefangenhaus samt -9- Wohnung für den Gefängniswärter kostenlos zur Verfügung gestellt, sodaß die Justizverwaltung keine Kosten für Miete oder Erhaltungskosten entstanden sind. Der Standesausschuß beauftragt den Landtagsabgeordneten Ignaz Battlog mit der Landesregierung Fühlung aufzunehmen, ob tatsächlich die Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon zu erwarten ist. Sollte dies der Fall sein, so sind sofort die notwendigen Schritte zu unternehmen, nötigenfalls beim Ministerium selbst, um eine Auflösung des Bezirksgerichtes zu verhindern. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß: a) Dem Abbrändler Otto Juen in St. Gallenkirch, 20 fm Nutzholz am Stock käuflich überlassen wurden. Desgleichen wurden Bertsch Gebhard in Schruns, aus der Skiabfahrt Kapell das restliche Holz im Ausmaße von ca. 35 fm für einen Wohnhausbau käuflich überlassen. Dr. Josef Stüttler in Tschagguns, wurden 9, 50 fm Abgangholz (alte Brennholzlose) für einen Hausbau überlassen. b) entfällt; siehe Beschluß Pkt. 16.) c) der Milchhof in Bludenz, für das Verkaufslokal in Schruns HNr. 27, ab. 1.1.1961 eine monatliche Miete von S 1000.-- bezahlt und dieselbe ab 1.1.1962 auf 1500.- S erhöht und die Schulden der Milchverwertungsgenossenschaft Silbertal zur Gänze übernimmt. Der Standesausschuß nimmt die Berichte zustimmend zur Kenntnis. Allen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 15 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: