19731204_SV_013

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1973-12-04
Erscheinungsdatum 1973-12-04
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 4. Dezember 1973 im Sitzungssaal des STANDES MONTAFON in Schruns, anläßlich der 13. Sitzung des Standesausschußes in der laufenden Legislaturperiode. Zu der auf heute anberaumten Sitzung sind nachfolgend angeführte Mitglieder des Standesausschußes erschienen: Standesrepräsentant LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton als Vorsitzender, Bürgermeister Eugsn Isele aus Schruns, Bürgermeister Martin Beth aus Tschagguns, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Bürgermeister Otto Ladner aus Lorüns, Bürgermeister Erwin Vallaster aus Bartholamäberg, Bürgermeister Georg Ammann aus Silbertal, Bürgermeister Raimund Wachter aus St. Gallenkirch und Bürgermeister Ernst Pfeifer aus Gaschurn. Bürgermeister Eugen Burtscher aus Stallehr hat sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 23. Okt. 1973. 2. Einführung der Getränkesteuer für Bier - Stellungnahme hiezu. 3. Erhöhung der Feuerversicherung für die standeseigenen Objekte HNr. 9 und 27 in Schruns. 4. Schlachthaus Bludenz. 5. Durch die Stadt Bludenz geplante Müllablagerung in St. Anton/Kogaäuli - Stellungnahme. Berichte: a) Kommunale Datenverarbeitung b) Hautschulneubau Schruns [-2-] Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 23. Okt. 1973 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Die Einführung der Getränkesteuer für Bier Ist nach Ansicht der anwesenden Bürgermeister für die Gemeinden des Tales Montafon unbedingt notwendig, weil die Finanzen aller Gemeinden so angespannt sind, daß die Erfüllung ihrer kommunalen Verpflichtungen in Frage gestellt ist. Für eine gute ärztliche und krankenhausmässige Versorgung der Bevölkerung haben die Gemeinden laufend mehr Mittel aufzubringen. So müssen beispielsweise für das Landesunfallkrankenhaus in Feldkirch pro Patient und Tag über S 500.- von der betreffenden Gemeinde als Abgangsdeckung aufgebracht werden. Auch andere kommunale Aufgaben werden immer größer und brauchen mehr Geld. Die Montafoner Gemeinden haben die Bereitschaft zur Unterstützung und Forderung das Fremdenverkehr schon mehrfach, oft unter großen Belastungen, unter Beweis gestellt und werden dos auch weiterhin tun, wobei die Getränkesteuer für Bier, wenn auch indirekt, von großem Nutzen sein wird. Nach eigehender Debatte wird einstimmig beschlossen den Gemeinden zu empfehlen die Getränkesteuer für Bier im Montafon einzuführen. Zu Pkt. 3) Die Feuerversicherungssumme für die standeseigenen Gebäude HNr. 9 und HNr. 27 ist dem heutigen Wert entsprechend zu erhöhen. [-4-] Zu Pkt. 4) Bis zum 31.12.1973 muß die Stadt Bludenz das bestehende Schlachthaus zum Abbruch freigeben, weil es der geplanten Straßenüberführung noch Bürs weichen muß. Nachdem die Stadt Bludenz en einem Neubau wenig interessiert ist, ergibt sich für die Landwirte des Bezirkes Bludenz eine sehr schwierige Situation. Nach Ansicht der anwesenden Bürgermeister des Tales Montafon, ist die Weiterführung eines kommunalen Schlachthauses in Bludenz, nach wie vor erforderlich. Auch die Stadt Bludenz müßte daran interessiert sein, und zwar aus folgender Überlegung: a) Die Metzgereibetriebe der Stadt können selbst keine Schlachtungen vornehmen, weil durch den bestehenden Schlachthauszwang in den eigenen Betrieben keine Schlachtmöglichkeit geschaffen wurde. Dadurch ist jedoch die Versorgung der Stadt mit Frischfleisch in Zukunft gefährdet; die Bevölkerung muß mit Gefrierfleisch von auswärts versorgt werden. Ausserdem wäre eine Bevorratung für Krisenfälle kaum möglich. b) Bei Seuchenfällen wäre keine Schlachtmöglichkeit vorhanden und dadurch die Verwertung des noch für den menschlichen Genuß verwendbaren Fleisches durch die Freibank nicht möglich. Diese Benachteiligung würde nicht nur die Landwirte von Bludenz, sondern die des gesamten Bezirkes treffen. Verunfalltes oder seuchenhaftes Vieh, soweit es noch verwertbar wäre, müßte verscharrt werden. Die Die Leidtragenden wären die Bauern, die zum Unglücksfall auch noch den finanziellen Verlust zu tragen hätten, sowie die finanziell schlechter gestellten Leute, die ihren Fleischbedarf über die Freibank decken. [-5-] Die Bürgermeister des Tales Montafon sind sich der schwierigen Lage, die sich durch die eventuelle Auflassung des Schlachthauses Bludenz für die Stadt Bludenz und für die bäuerliche Bevölkerung des Tales ergeben voll bewußt. Nach eingehender Debatte wird daher einstimmig beschlossen, den Standesrepräsentanten zu beauftragen, wegen dem Neubau eines Schlachthauses in Bludenz mit der Stadt Bludenz Verbindung aufzunehmen. Die Montafoner Bürgermeister sind bereit durch den Stand Montafon S 100.000.- als einmaligen Verlorenenzuschuß zu leisten. Die Erhaltung und Führung des Schlachthauses wäre jedoch alleinige Sache der Stadt Bludenz als Bezirksstadt. Auch müßte ein Schlachthauszwang für die Montafoner Gemeinden abgelehnt werden. Zu Pkt. 5) Einstimmig wird beschlossen gegen die durch die Stadt Bludenz geplante Müllablagerung im sogenannten "Kogaäuli" in in St. Anton Einspruch zu erheben. Es kann der Anliegergemeinde Lorüns nicht zugemutet werden in der Nähe der Trinkwasserentnahmestellen eine Mülldeponie zu dulden. Ausserdem ist eine Geruchbelästigung in den Gemeinden: St. Anton, Vandans und Lorüns zu erwarten. Aus dieser Überlegung haben die Gemeinden St. Anton und Bartholomäberg ihre Absicht im "Kogaäuli" Müll abzulagern schon vor Jahren aufgegeben. Vorzusehen ist eine überregionale Lösung - eventuell eine Müllverbrennungsanlage an geeigneter Stelle. Berichte: Der Vorsitzende berichtet: q) daß seitens der Vorarlberger Landesregierung eine Studie ausgearbeitet wird, die ermitteln soll in welchem Umfange eine gemeinsame Datenverarbeitung für das Land und die Gemeinden sinnvoll und zweckmassig wäre. [-6-] b) daß die Marktgemeinde Schruns noch keinen endgültigen Beschluß hinsichtlich des vorgesehenen Hauptschulneubaues gefasst hat, aber sich in nächster Zeit nochmals mit dieser Angelegenheit befassen wird. Beginn der Sitzung: 14 Uhr Ende der Sitzung: 17.30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: