19570425_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1957-04-25
Erscheinungsdatum 1957-04-25
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 16.4.1957 Einladung! Im Sinne § 7 der Montafoner Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Donnerstag den 25. April 1957, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Der Standesrepräsentant: Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.3.1957. 2. Rechnungsabschlüsse des "Standes Montafon" und des "Forstfondes". 3. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. bezügl. Leitungstrasse der 220 KV- Leitung Latschau-Bürs. 4. Gemeindeamt Silbertal, Ansuchen um Grundtausch auf Kristberg. 5. Ansuchen des Netzer Franz in St. Gallenkirch, um die Servitutsrechtübertragung von HNr. 59, Bp. 188 auf den Bauplatz auf Gp. 1343 beides Kt.Gd. St. Gllk. 6. Hammer Franz in Partenen, Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von einem Gebäudeteil der HNr. 161, Bp. 429 auf Bp. 528. 7. Marent Erich in St. Gallenkirch, möchte sein Holzbezugsrecht, das derzeit auf seinem Bauplatz ist, auf sein erst gekauftes Wohnhaus übertragen lassen. 8. Ehrenreich Stüttler in Tschagguns, möchte sein Holzbezugsrecht für das Wohnhaus, gegen Holz ablösen lassen. 9. Pfeifer Alwin in Gaschurn bietet dem Stand Montafon, Forstfond eine Waldung zum Kaufe an. 10. Salzgeber August in Schruns, bietet dem Stand Montafon eine Waldparzelle zum Kaufe an. 11. Netzer Peter in Silbertal, möchte 5 fm Bauholz in günstiger Lage als Ersatz für Holz das beim Riesen zerschlagen wurde. -00- 12. Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, Einräumung der Dienstbarkeit des Wasserbezuges aus der Quelle auf Gp. 3132/1 (Kropfen). 13. Ansuchen des Bitschnau Jakob in Vandans, um die Zuteilung von Ersatzholz für Holz das vor Wintereinbruch nicht mehr gebracht werden kann. 14. Neufestsetzung des Stockgeldes für das Jahr 1957. 15. Ansuchen des Klehens Josef in St. Gallenkirch, um die Rückerwerbung des Bergmahdes "Spitzli" in St. Gllk. -1- Niederschrift aufgenommen am 25.4.1957 in der Standeskanzlei in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 16. April 1957, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns, Stallehr, St. Anton i.M. erschienen sind. Die Gemeinde Silbertal ist durch Gemeindevertreter Alois Werle und die Marktgemeinde Schruns durch Gemeinderat Josef Kieber vertreten. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegender Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Sitzungsniederschrift vom 14.3.1957 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. 2. Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnungen 1956 fertiggestellt sind und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Nach postenweiser Verlesung und Erläuterung werden die Jahresrechnungen STAND MONTAFON UNT FORSTFOND vor Standesausschuß genehmigt. 3. wird vertagt, da der zuständige Bürgermeister (St. Anton i.M.) krankheitshalber abwesend ist. 4. Dem Ansuchen der Gemeinde Silbertal um die tauschweise Überlassung von 40 ar Grund aus der Gp. 723/1 in Silbertal Kristberg wird grundsätzlich stattgegeben. Die von der Gemeinde Silbertal zur Verfügung gestellte Fläche wird erst besichtigt. Die Besichtigung wird durchgeführt von den Herrn Bürgermeistern Brugger Anton aus Tschagguns und Bitschnau Alfons aus Vandans unter Beiziehung des zuständigen Waldaufsehers. Sollte die von der -2- Gemeinde Silbertal vorgeschlagene Tauschfläche nicht entsprechen, so ist eine andere Tauschfläche auf die sich die Kommission einigt, festzulegen. Ist eine Einigung nicht möglich, so hat die Standesvertretung neuerdings über das Ansuchen zu entscheiden. 5. Dem Ansuchen des Netzer Franz in St. Gallenkirch 247, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhause Nr. 59 in Gortipohl (Bp. 188) auf seinen Bauplatz auf Gp. 1343 in St. Gallenkirch, wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das neu zu erstellen geplante Wohnhaus auf Gp. 1343 mit einen Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Das Haus Nr. 59, Bp. 188 gilt ab sofort als ausgeforstet, d.h. hat kein Holzbezugsrecht mehr und ist abzutragen. 6. Dem Ansuchen des Hammer Franz in Partenen, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 161, Bp. 429 auf die Gp. 528 beide in Kat.Gd. Gaschurn wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung in der Form stattgegeben, daß die Bp. 429 (Wohnhaus Nr. 161 als ausgeforstet gilt und Hammer Franz für die Bp. 528 10 fm Bauholz zum Servitutsholzpreis zugewiesen bekommt. Jedoch wird das mm auf Bp. 528 zu erstellen geplante Wohnhaus nicht eingeforstet und hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr, gleich wie Wohnhaus Nr. 161, auf Bp. 429 in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr hat. Zu diesem Beschluße führte die Sachlage, daß Wohnhaus Nr. 161 u. 160 ein Doppelhaus ist, wobei das Wohnhaus Nr. 161 nur ein Teil des westlichen Flügels bildet. -3- 7. Der Partei Marent Erich in St. Gallenkirch/Batmund wurde auf Grund der vorgelegten Verzichterklärung des Martin Salzgeber in St. Gallenkirch 240, mit Beschluß vom 29.11.1956, das Holzbezugsrecht von Bp. 559, HNr. 54 auf seinen Bauplatz auf Gp. 2127/2 übertragen. Das durch diese Übertragung neu zu erstellen geplante Wohnhaus wurde mit einen Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Marent hat bereits das Holz bezogen und das Stockgeld bezahlt. Nun hatte Marent Erich die Möglichkeit, das Wohnhaus Nr. 66 (nicht eingeforstet) käuflich zu erwerben. Dadurch entfällt der auf Gp. 2127/2 geplante Neubau. Auf Grund dieser Situation fasst die Standesvertretung folgenden Beschluß: Das von Bauparzelle 559, HNr. 54 auf Gp. 2127/2 übertragene Holzbezugsrecht wird abgelöst. Als Ablöse wird es Erich Marent gestattet, von den Bezogenen 35 fm Servituts-Nutzholz, soviel notwendig ist, zur Reparatur des Wohnhauses Nr. 66 zu verwenden. Der Rest wird durch die Forstverwaltung des Standes Montafon verkauft und der Erlös, abzüglich der aufgelaufenen Spesen, an Marent ausgefolgt. Die Bp. 559, HNr. 54 gilt als ausgeforstet und das auf Gp. 2127/2(beides Kat.Gd. St. Gallenkirch) übertragene Holzbezugsrecht als erloschen. 8. Dem Ansuchen des Ehrenreich Stüttler in Tschagguns 462, um Ablöse seines durch Servitutsrechtübertragung eingeforstetes, auf Gp. 218/2 zu erstellen geplantes Wohnhaus in Form von einer Holzzuweisung, wird wie folgt stattgegeben: Ehrenreich Stüttler in Tschagguns HNr. 462, erhält als einmalige Ablöse für das, auf Grund der Verzichterklärung der Vorbesitzer Ludwig und Luzia Fleisch, von HNr. 105, Bp. 178 in Tschagguns Latschau, auf den Bauplatz des Ehrenreich Stüttler (Bp. 218/2) in Tschagguns mit Beschluß vom 14.3.1957 übertragene Holzbezugsrecht, ausser den mit vorerwähnten Beschluß zuerkannten 25 fm Nutzholz, weitere 15 fm Nutzholz zum normalen Stockgeldpreis. -4- Durch die Zuerkennung dieser Ablöse, gilt das von Bp. 178, Wohnhaus Nr. 105 auf den Bauplatz auf Gp. 218/2 übertragene Holzbezugsrecht für immer als erloschen. 9. Von Alwin Pfeifer in Gaschurn 129, wird die Liegenschaft "Berg", bestehend aus: Bp. 420/3, Gp. 2047, 2048, 2049, 2050 und 20 51/1 mit einen Gesamtausmaß von 74 ar 22 m2 zum Preise von S 25.000.- käuflich erworben. Pfeifer Alwin erhält die Kaufsumme erst dann ausbezahlt, wenn die Liegenschaft Pfandlastenfrei zur Verfügung gestellt wird. 10. Salzgeber August in Tschagguns/Mauren bietet der Forstverwaltung des Standes Montafon, das Bergmahd "Rosa" zum Kaufe an. Da diese Liegenschaft nicht mit der Standeswaldfläche zusammenhängend ist, wird von einem Ankauf vorläufig abgesehen. 11. Netzer Peter in Silbertal möchte 5 fm Bauholz in günstiger Lage, als Ersatz für Holz(Servitutsholz) das beim Riesen zerschlagen wurde. Dieses Ansuchen wird abgelehnt, da für Riesverluste grundsätzlich kein Ersatz zuerkannt wird. 12. Der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. wird die Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Errichtung einer Brunnenstube auf Gp. 3132/1 eingeräumt. Der jährliche Anerkennungszins wird mit S 50.- festgelegt. und ist jährlich am 30. Juni bei der Standeskassa zur Einzahlung zu bringen. 13. Das Ansuchen des Jakob Bitschnau in Vandans, um Ersatz-Holz für Holz das Bitschnau vom Stand Montafon gekauft hat und wegen davor liegendem Standesholz, das durch die Vorarlberger Illwerke A.G., wegen schlechten Schneeverhältnissen nicht mehr gebracht werden konnten, am Abtransport gehindert war, wird abgelehnt. -5- 14. Das Stockgeld für Servitutsholz wird für das Jahr 1957 wie folgt festgesetzt: Nutzholz: Brennholz: Servitutsholz das auf Grund der Forsttagsatzung S zugewiesen wird ........... 80.-14.-- S Servitutsholz das aussertourlich oder in Form einer Vorschlägerung zugewiesen wird ................................ 160.-- 28.-- Servitutsholz zur erstmaligen Erstellung eines durch Servitsusrechtübertragung eingeforsteten Gebäudes, im Wege der Forsttagsatzung ........ 100.-- --.- Servitutsholz zur erstmaligen Erstellung eines durch Servitutsrechtrechtübertragung eingeforsteten Gebäudes, das aussertourlich oder in Form einer Vorschlägerungs-Bewilligung bezogen wird ......................... 160.-- --.-- Die vorangeführten Preise verstehen sich pro Festmeter. 15. Die Partei Josef Klehens in St. Gallenkirch stellte das Ansuchen um den Rückkauf des Bergmahdes "Spitzli" Gp. 2713 in St. Gallenkirch. Die Standesvertretung lehnt dieses Ansuchen mit der Begründung ab, daß es untunlich wäre, die durch den seinerzeitigen Zukauf nun arrondiert erscheinende Standeswaldfläche im Bereiche der Vegetationsgrenze neuerdings zu zerstückeln. Ausserdem bietet der in der vorerwähnten Gp. aufgehende Wald einen Lawinenschutz für die unterliegenden Standeswaldungen. Jedoch erscheint Dieser nur dann gegeben, wenn die Gp. 2713 weiter hin im Bestande des Standes Montafon, Forstfond verbleibt. Erweiterung der Tagesordnung: Gemäß § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung wird einvernehmlich die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert. - 8 - 16. Einige Standesvertreter beschweren sich, daß die Kurkarten der Montafoner Gemeinden mit Ausnahme von Schruns, bezüglich Fahrpreisermässigung bei der Montafoner Hochjochbahn G.m.b.H. nicht anerkannt werden. Die Standesvertreter weisen darauf hin, daß die Kurkarten auf Empfehlung des Verkehrsverbandes Montafon ausgestellt wurden und mit den Ermässigungssätzen die bei den namentlich angeführten Fremdenverkehrseinrichtungen Montafons gewährt werden, versehen sind. Die über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten telefonisch herbestellten Herrn des Aufsichtsrates der Montafoner Hochjochbahn und zwar: In Abwesenheit des Dir. Rudolf Juen, Richard Naier Zimmermeister in Schruns und Betriebsleiter Dipl. Ing. W. Luh, weisen darauf hin, daß der Verkehrsverband Montafon bezüglich einer Fahrpreisermässigung gegen Vorweis der Kurkarte, mit der Montafoner Hochjochbahn G.m.b.H. keine Rücksprache gepflogen hat. Die Herren erklären sich bereit dafür einzusetzen, daß in Zukunft einer Fahrpreisermässigung gewährt wird und ersuchen die Standesvertretung sich mit dem Verkehrsverband Montafon in Verbindung zu setzen, damit derselbe die nötigen Verhandlungen mit der Montafoner Hochjochbahn aufnehme. Gleichzeitig weisen die Vertreter der Montafoner Hochjochbahn darauf hin, dass sich die Fremdenverkehrsgemeinden, bei Gewährung einer Fahrpreisermässigung gegen Vorweis der Kurkarte, zu Instandhaltung der Skiabfahrten usw. einen Beitrag an die Montafoner Hochjochbahn zu leisten, nicht verschließen dürfen. Die Standesvertretung nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt sich sobald wie möglich mit dem Verkehrsverband Montafon in obiger Angelegenheit in Verbindung zu setzen. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 13 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: