19590120_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1959-01-20
Erscheinungsdatum 1959-01-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 20. Jänner 1959, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 13.1.1959, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Die Gemeinde Silbertal war durch Gemeindevertreter Alois Bargehr vertreten. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 16.12.1958. 2. Änderung des § 3 der Standesstatuten. 3. Vorlage der Voranschläge des "Stand Montafon" und des "Forstfondes" für das Jahr 1959. 4. Servitutsrechtübertragung vom Stall auf Bp. 895 auf den Anbau beim Stall auf Gp. 386 für Franz Stofleth in Schruns. 5. Servitutsrechtübertragung von Bp. 200 auf das neuerstellte Wohnhaus auf Gp. 806/1 in K.G. B, berg, für Stemer Martin in Bartholomäberg. 6. Ansuchen des Herbert Fritz in Tschagguns 166, um Ablöse des von Juen Joh. Jos. in Tschagguns erworbenen Holzbezugsrechtes. 7. Bergmahdangebort der Schapler Berta in St. Gallenkirch. 8. Bergmahdangebot des Tschofen Albert in Schruns. -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 16.12.1958 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Um einem vielseitigen Wunsche der Bezugsberechtigten entgegen zu kommen beschließt die Standesvertretung, im Statut für den Standesausschuß, den § 3 zu ergänzen. Nachstehend die Neufassung: § 3 "Der Standesausschuß setzt sich aus den jeweiligen Bürgermeistern der 10 Gemeinden des Tales Montafon zusammen, die aus ihrer Mitte den Standesrepräsentanten wählen. Die Verwaltung des dem Stande Montafon angegliederten Forstfondes steht jedoch nur den Bürgermeistern der 8 Gemeinden: Bartholomäberg, Gaschurn, Silbertal, Schruns, St. Gallenkirch, St. Anton, Tschagguns und Vandans zu, sofern diese im Besitze des Standesbürgerrechtes sind. Sollte ein Bürgermeister der vorgenannten 8 Gemeinden nicht im Besitz des Standesbürgerrechtes sein, so hat die betreffende Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen Standesbürger zu wählen, der an Stelle des Bürgermeisters Mitglied des Standesausschußes wird und die betreffende Gemeinde in allen Angelegenheiten des Standes Montafon, sohin auch in der Verwaltung des angeschlossenen Forstfondes zu vertreten hat." Durch die Neufassung des Paragraphen 3 entfällt der Paragraph 4 des Standesstatutes. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung des Statutes für den Standesausschuß ist einzuholen. -3- Pkt. 3) Die Voranschläge des "STAND MONTAFON" und des "FORSTFONDES" für das Rechnungsjahr 1959 werden vom Sachbearbeiter Walch postenweise verlesen. Eine längere Debatte ergibt die Ausgabepost: Landwirtschaftliche Unfallversicherungsbeiträge, die sich auf Grund der neuen Einheitsbewertung von bisher rd. 58.000 S auf jetzt rd. 200.000 S belaufen. Nach eingehender Beratung aller übrigen Voranschlagsposten werden die Voranschläge für das Rechnungsjahr 1959 einstimmig genehmigt. Pkt. 4) Dem Ansuchen des Franz Josef Stofleth in Schruns HNr. 177, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 895 (innere Stall) auf den beim Hausstall auf Bp. 386 erstellten Erweiterungsbau wird stattgegeben. Durch die bereits erfolgte Vergrößerung des Stalles auf Bp. 386 hat die Partei die Möglichkeit den Viehbestand, die Futtersilos und die landwirtschaftlichen Maschinen unter einem Dach unterzubringen. Dadurch kann der Stall auf Bp. 895 zur Unterbringung von Vieh und Futtermittel entbehrt werden. Durch diese Übertragung wird der Stall auf Bp. 895 für immer ausgeforstet; hat also in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. Pkt. 5) Dem Ansuchen des Martin Stemer in Bartholomäberg HNr. 462, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 38, Bp. 200, das baufällig ist, auf das auf Gp. 806/1 neuerbaute Wohnhaus Nr. 462 wird stattgegeben. Die Partei hat das neue Wohnhaus an einer zur Bewirtschaftung des Anwesens günstigeren Stelle aufgebaut. Sie versichert, daß das alte Wohnhaus abgebrochen wird. Durch diese Übertragung wird das ehemals eingeforstete Wohnhaus Nr. 38, auf Bp. 200, für immer ausgeforstet und hat somit kein Holzbezugsrecht mehr. -4- Pkt. 6) Fritz Herbert in Techagguns HNr. 166, hat auf Grund der Verzichterklärung vom 1.9.1957 von Johann Josef Juen in Tschagguns 209, das Holzbezugsrecht vom Wohnhaus Nr. 84, das beim Bau des Lünerseekraftwerkes durch die Vorarlberger Illwerke A.G. abgetragen wurde, erworben. Fritz ist breit für immer auf dieses Holzbezugsrecht zu verzichten, wenn ihm als einmalige Ablöse Nutzholz zugewiesen wird. Der Standesausschuß stellt fest, daß bei Servitutsrechtübertragungen durchschnittlich 25 fm Nutzholz am Stock zum Stockgeldpreis abgegeben werden. Diese Menge wird auch der Partei Fritz zuerkannt. Ausserdem erhält Fritz als einmalige Ablöse 15 fm Nutzholz am Stock zugewiesen. Eine Urkunde über dieses Ablöseübereinkommen ist zu erstellen. Nach Unterfertigung derselben gilt das Wohnhaus Nr. 84 auf Latschau für immer als ausgeforstet; hat also kein Holzbezugsrecht mehr. Pkt. 7) Das von Schapler Berta in St. Gallenkirch angebotene Bergmahd "Lagazu" Gp. in K.G. St. Gallenkirch, welches ein Ausmaß von 1 ha 02 ar 73 m2 hat wird gegen Abgabe von 10 fm Fichtenholz am Stock aus mittlerer Lage, käuflich erworben. Pkt. 8) Das Bergmahd des Tschofen Albert in Schruns, welches sich im sog. "Tächli" in St. Gallenkirch befindet, muß erst durch das zuständige Forstschutzorgan besichtigt werden. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt die anschließenden Kaufverhandlungen mit Tschofen Albert durchzuführen. Pkt. 9) Dem Ansuchen des Josef Fleisch, Waldaufseher in Schruns, um die monatlich Auszahlung von S 1000.an seinen Sohn Werner für die Dauer des Waldaufseherkurses, der derzeit von ihm besucht wird, wird statt- -5- gegeben, weil sich Fleisch verpflichtet diesen Betrag bis 31.12.1959 wieder der Standeskassa zurückzuzahlen. Pkt. 10) Hubert Huber, Fabrikant in Götzis, werden aus der Standeswaldung Gargellen/Schnapfenwald 25 fm Nutzholz am Stock käuflich überlassen. Huber benötigt dieses Holz zur Instandsetzung einige nichteingeforsteter Objekte auf dem "Rütwald" in Gargellen. Der Kaufpreis wird mit S 300.-- pro fm festgesetzt. Pkt. 11) Brugger Johann in St. Gallenkirch 198, wird es gestattet, das für das Wohnhaus Nr. 198 bezogene Servitutsholz im Ausmaße von ca. 60 fm, soweit es notwendig ist, für eine dringende Reparatur bei seinem Wohnhaus Nr. 173 auf Gampabing verwenden zu dürfen. Pkt. 12) Die Galtalpe Zamang in St. Gallenkirch, zahlt für die beim Holzriesen zugefügte Waldbeschädigung einen Schadenersatz von S 1000.-. Bürgermeister Hermann Mangard, der selbst Mitglied des Alpausschußes ist, erklärt sich bereit diesen Betrag umgehend durch die Alpkassa anweisen zu lassen. Pkt. 13) Dem Landtagsabgeordneten Bürgermeister Franz Marent in Schruns, kann das letztjährige Brennholzlos im Frühjahr 1959 zugewiesen werden. Pkt. 14) Der Standesausschuß beabsichtigt vom Maisäß Valisera bis zur Alpe Valisera einen Wirtschaftsweg bauen zu lassen. Der bisherige Alpweg ist teils durch Murbrüche, teils durch Abrutschungen für Viehtriebe kaum, und für Holztransporte überhaupt nicht mehr benützbar. Als kostensparend wird der Einsatz einer Planierraupe angesehen. Die Finanzierung -6- soll teils durch eine Holzschlägerung in der Standeswaldung Valisera und zum Teil durch eine Landessubvention erfolgen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt, in dieser Hinsicht Rücksprache bei den zuständigen Stellen zu pflegen. 15.) Im Zuge der Haushaltplanbesprechung wird festgestellt, daß: a) die Stelle des Standessekretärs seit 18.6.1947 mit Gebhard Saler, geb. am 18.8.1923, wohnhaft in Schruns, besetzt ist (Saler ist seit 2.11.1943 beim Stand Montafon im Verwaltungsdienst tätig), b) die Stelle des Standeskassier seit 4.8.1948, mit Alfred Walch, geb. am 14.8.1919, besetzt ist. Die Entlohnung des Standessekretärs und des Standeskassiers erfolgt nach dem Gehaltschema für Gemeindeangestellte. Die bisherige Einstufung in die Verwendungsgruppe c 2 wird beibehalten. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der VGO zuerkannt. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: