19600316_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1960-03-16
Erscheinungsdatum 1960-03-16
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 16. März 1960, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 7. März 1960, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Bürgermeister der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der nachstehenden Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 28.1.1960. 2. Vorlage der Rechnungsabschlusse für den STAND MONTAFON und des FORSTFONDES für das Jahr 1959. 3. Übertragung eines Holzbezugsrechtes für Tagwerker Paul in Vandans. 4. Maier Franz in Vandans, möchte im Rellstal zu seinem erworbenen Bauplatz weitere 200 m2 Grund und Boden kaufen. 5. Ansuchen des Verbandes der Vorarlberger Forstschutzorgane um eine Spende. 6. Feichtinger Josef in Silbertal, möchte ca. 15 fm Bauholz am Stock kaufen. 7. Erhard Xaver in Silbertal, möchte sein Brennholzlos gegen Abbruchholz, das sich in der Nähe seines Anwesens befindet, eintauschen. 8. Bergmahdangebot des Kasper Anton in St. Gallenkirch. 9. Ansuchen des Dr. Hermann Sander in Schruns, um die Vorausbewilligung des Brennholzbezuges für die kommenden Jahre. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 28. Jänner 1960 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnungen 1959 fertiggestellt sind und während der Auflagefrist keine Einwendungen eingebracht wurden. Standesvertreter Bürgermeister Hermann Mangard von St. Gallenkirch berichtet als Mitglied des Gebarungsüberprüfungsausschußes, daß die Kassa, die Bücher und die Rechnungen des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES MONTAFON überprüft wurden und dabei kein Anlaß zu Beanstandungen gegeben war, ferner, daß die Buchhaltung sauber und ordentlich geführt sei. Nach postenweiser Verlesung und Erläuterung werden die Jahresrechnungen des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES MONTAFON vom Standesausschuß stimmend einheitlich genehmigt. zu Pkt. 3) Paul Tagwerker in Vandans Nr. 9, hat mit Ansuchen vom 30.1.1960 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom abgebrochenen Wohnhaus Nr. 15, Bp. 26 auf ein auf Gp. 25/2 zu erstellen geplantes Wohnobjekt angesucht. Diesem Ansuchen gibt der Standesausschuß einstimmig statt. Durch diese Übertragung wird die Bp. 26 für immer ausgeforstet und das neu zu erbauen geplante Objekt mit einem Gesamtholzmenge von 30 fm eingeforstet. Das Bezugsrecht für Schindelholz wird nicht mit übertragen; jedoch kann die hiefür vorgesehene Servitutsablöse zur Auszahlung beantragt werden. zu Pkt. 4) Franz Maier in Vandans 87, stellt das Ansuchen um die Überlassung von 200 m2 Grund und Boden aus der standeseigenen Gp. 2173 in K.G. Vandans, um etwas Bewegungsraum um sein Gasthaus "Rellstal" zu haben. Die Standesvertreter geben diesem -3- Ansuchen einstimmig statt. Dadurch wird es Maier ermöglicht, das für seinen Betrieb notwendige Brennholz, Leergut usw. auf seinem eigenen Grund zu lagern. Der Kaufpreis wird für die vorgenannten 200 m2 und für die mit Beschluß vom 10.7.1953 verkauften 300 m2, also zusammen 500 m2, mit S 10.pro m2 festgesetzt. Die durch die Vermessung und grundbücherliche Übertragung auflaufenden Kosten und Gebühren gehen zur Gänze zu Lasten des Käufers. zu Pkt. 5) Dem Ansuchen des Verbandes der Vorarlberger Forstschutzorgane um eine Spende wird stattgegeben. Die Standesvertretung einigt sich auf einen Betrag von S 500.-. Der Verband ist zu ersuchen, daß Mitteilungsblatt "Der Waldaufseher" in Zukunft allen Montafoner Gemeindeämter zukommen zu lassen. Wie festgestellt wurde, beinhaltet dieses Mitteilungsblatt sehr viele nützliche Hinweise in forstwirtschaftlicher und forstpolizeilicher Hinsicht. zu Pkt. 6) Dem Schreiner Josef Feichtinger in Silbertal, werden 15 fm Bauholz am Stock zum Fertigstellung seines Wohnhauses käuflich überlassen. Der Kaufpreis soll nach Bekanntgabe des Schlägerungsortes durch den Waldaufseher, vom Standesrepräsentanten festgesetzt werden. zu Pkt. 7) Erhard Xaver in Silbertal wird es gestattet, sein Brennholzlos dem Josef Schwarzhans abzutreten und dafür Abbruchholz von einer Barge die Schwarzhans gehört in Tausch zu nehmen. Wie festgestellt wurde, müßte Erhard sein Brennholzlos mit großer Mühe vom Tal auf seinen Hof hinauf bringen, während die abbruchreife Barge in nächster Nähe seiner Gebäulichkeiten steht. -4- zu Pkt. 8) Anton Kasper in St. Gallenkirch, hat dem Stand Montafon, Forstfond, das Bergmahd Gp. 2719 zum Kaufe angeboten. Als Kaufsumme verlangt er, weil das Bergmahd teilweise bestockt ist, 22 fm Holz am Stock in ungefähr gleicher Lage. Das Bergmahd ist von der standeseigenen Gp. 2720 zur Gänze umschlossen. Die Standesvertretung ist aus diesem Grunde mit der Erwerbung dieses Bergmahdes einverstanden und Stimmt dem Tausche gegen 22 fm Holz in ungefähr gleicher Lage zu. zu Pkt. 9) Dr. Hermann Sander in Schruns, ersucht den Standesausschuß um die käufliche Überlassung von rd. 30 fm Bauholz zum Bau einer Ordination. Dr. Sander erklärt sich bereit auf 5 Jahre auf den Brennholzbezug zu verzichten, wenn der Kaufpreis für das Bauholz etwas ermässigt berechnet würde. Die Standesvertretung gibt dem Holzansuchen statt, vorausgesetzt, daß das Holz aus Abgangbeständen der Silbertaler Standeswaldung entnommen werden kann. Der Kaufpreis soll durch den Standesrepräsentanten im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher, nach bekanntwerden des Schlägerungsortes, festgesetzt werden. zu Pkt. 10) Die Beförsterungskosten sollen in Zukunft nach dem Steuermeßbetrag für forstwirtschaftliche Grundstücke verumlagt werden. Durch diese Art der Verumlagung wird dem Wunsche der Montafoner Gemeinden entsprochen. für die Aufteilung der Beförsterungskosten einen gerechteren Schlüssel zur Anwendung zu bringen. Die Bürgermeister erklären sich bereit, den forstwirtschaftlichen Steuermeßbetrag ihrer Gemeinden umgehend der Forstverwaltung des Standes Montafon bekannt zu geben. Dabei ist der Steuermeßbetrag für die Standeswaldung getrennt anzuführen. -5- Pkt. 11) Der Personenkraftwagen (VW) wird verkauft und ein Pkw gleicher Marke, jedoch in letzter Ausführung gekauft. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt diese Veränderung durchzuführen. Pkt. 12) Der Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz, Zl. II - 491/60, betreffend Regulierung des Gemeindegutes Vandans, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abschrift des obzitierten Bescheides wurde jedem Standesausschußmitgliede, mit der Einladung zur heutigen Sitzung, zugestellt. Abschließend dankt der Vorsitzende allen Standesausschußmitgliedern für die rege Teilnahme an den 46 Sitzungen, die seit der letzten Wahl des Standesausschusses (7. Mai 1955) stattgefunden haben, für die gute Mitarbeit und Aufgeschlossenheit in allen Belangen des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES MONTAFON und wünscht allen seinen Kollegen viel Erfolg bei den kommenden Gemeindewahlen. Damit schließt der Vorsitzende die letzte Sitzung des Standesausschusses in diese Legislaturperiode. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: