19580320_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1958-03-20
Erscheinungsdatum 1958-03-20
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns ______________ Zl. 007/1 - 58 Schruns, am 12.3.1958 Einladung! Im Sinne § 7 der Montafoner Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschusses für Donnerstag, den 20. März 1958, 8.30 Uhr in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschußsitzung ein. Der Standesrepräsentant: Jos. Keßler Tagesordnung: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 12.2.1958. 2. Vorlage des Rechnungsbeschlusses des Standes Montafon und des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1957. 3. Illwerkevertrag Hochalpenstraße II. Teil. 4. Servitutsrechtübertragungsansuchen des Lorünser Hermann in Vandans 406. 5. Ansuchen um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes durch Erich Sander Gast- und Landwirt in Gortipohl. 6. Tschabrunn Frieda in Vandans, Ansuchen um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 7. Ansuchen des Keßler Hubert in Tschagguns, um die Bewilligung zur Veräußerung von Servitutsholz. 8. Interessentschaft "Stächlis Maisäß" in St. Gallenkirch ersucht um die Erlassung der Vermessungskosten. 9. Verschiedene Holzansuchen: a) Salzgeber Erwin in Gaschurn 164, 30 fm für Wohnbau. b) Steu Otto in Schruns, Ansuchen um 20 fm für Wohnbau. c) Stüttler Wernfried und Ewin in Tschagguns, Ansuchen um 50 fm Holz für ein Zweifamilienhaus. d) Ganahl Rudolf in St. Anton, Ansuchen um 7 fm Abgangholz für Bauzwecke. e) Zölestine Loretz in Silbertal, Ansuchen um 30 fm Bauholz. f) Geschwister Vallaster in Silbertal, Ansuchen um 30 fm Bauholz. g) Wtw. Dietrich Frieda in Partenen um 10 fm Bauholz. -00- 10. Galehr Hermann in Silbertal, unbefugte Holzentnahme aus der Standeswaldung. 11. Servitutsholzschlägerung und Bringung im Standeswaldgebiet Vandans. Berichte: a) Eine Zuschrift der Herrn Otto Borger, Fabrikant in Schruns. b) Ein Schreiben des Verbandes der Vorarlberger Forstschutzorgane c) Waldwegelehrgang für Waldaufseher, Unkostenbeitrag. -1- Niederschrift am 20. März 1958 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 12.3.1958 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Verteter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift vom 12.2.1958 wird genehmigt und gefertigt. 2. Der Standesrepräsentant berichtet, daß die Jahresrechnungen 1957 fertiggestellt sind und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Nach postenweiser Verlesung und Erläuterung werden die Jahresrechnungen des STANDES MONTAFON und des FORSTFONDES MONTAFON vom Standesausschuß genehmigt. 3. Im Zuge der Grundablöse für die Silvretta-Hochalpenstraße II. Teil werden aus Standesbesitz und zwar aus Gp. 3307/5 und Gp. 3307/4 zusammen 10123 m2 Grund und Boden an die Vorarlberger Illwerke A.G. zum Kaufpreise von 25.900 S käuflich abgetreten. Der über diesen Grundkauf verfasste Vertrag Nr. 2964 wird in vorliegender Fassung vollinhaltlich genehmigt. 4. Dem Ansuchen des Hermann Lorünser in Vandans 406 um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall auf Bp 642 auf einen neuen Standort auf Gp. 11/6 wird stattgegeben. Das neue Objekt wird durch diese Übertragung mit einem Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Beide Parzellen befinden sich in der K.G. Vanans. Das ausgeforstete Objekt ist abzutragen. -2- 5. Dem Ansuchen des Erich Sander, Gast- und Landwirt in St. Gallenkirch/ Gortipohl um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 82, HNr. 25 auf einen neuen Bauplatz in Gp. 95/1, beides K.G. St. Gallenkirch/Gortipohl, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das neu zuerstellen geplante Objekt mit einem Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet, während das Holzbezugsrecht für Bp. 82, HNr. 25 für erloschen erklärt wird. 6. Dem Ansuchen der Tschabrun Frieda in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 25, HNr. 16 auf einen Bauplatz auf Gp. 12/6, beides K.G. Vandans, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das auf Gp. 12/6 zu erstellen geplante Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 30 fm eingeforstet. Das alte Objekt (Bp. 25) ist abzutragen. 7. Der Partei Hubert Keßler in Tschagguns 251 (Zelfen) wird es gestattet, das für den Kuhstall (Kuhstube) bezogene Servitutsholz zu verkaufen und aus dem Erlös Ziegel zu beschaffen. Diese Bewilligung wird ausnahmsweise erteilt, weil die Objekte des Weilers Zelfen andere Holzbezugsrechte haben und deshalb nicht wie die anderen eingeforsteten Objekte eine Servitutsablöse in Geld erhalten. 8. Von den Grenzvermarkungskosten des "Stächlis Maisäß" in St. Gallenkirch übernimmt der Stand Montafon "Forstfond" die Hälfte, das sind S 4.064.-. 9. Verschiedene Holzansuchen: a) Salzgeber Erwin in Gaschurn 164 werden in der Standeswaldung Vermunt (Partenen) 20 fm Windwürfe käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 150.- pro fm Nutzholz und Brennholz festgesetzt. b), c), d), e), f) werden bis nach der Forsttagsatzung vertagt. g) der Wtw. Frieda Dietrich in Partenen werden aus der Standeswaldung Vermunt (Partenen) 10 fm Windwurfholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 150.- pro fm Nutz- und Brennholz festgesetzt. 10. Galehr Hermann in Silbertal, der unbefugt ca. 3 fm schlechtes Abgangholz aus der Standeswaldung entnommen hat, hat pro Festmeter S 80.- an die Standeskassa zu bezahlen. -3- 11. Über Antrag der Gemeinde Vandans wird das Abgangholz sowie die überständigen Stämme der Standeswaldung Rellstal und zwar der rechten Talseite (dem Bachlauf nach gesehen) aufgerüstet und auf die Lende in Vandans gestellt, wo es zum vorwiegenden Teile als Servitutsholz ausgegeben wird. Die Schlägerungs- und Bringungsarbeiten werden im Offertwege vergeben. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird die Tagesordnung gemäß § 34 der VGO um folgende Punkte erweitert: 12. Dem Standestierarzt Dr. Ernst Albrich in Schruns wird in Anerkennung seiner Leistung als Standestierarzt das Wartegeld ab 1.1.1958 auf jährlich S 5000.- erhöht. 13. Stüttler Hermann in Schruns wird auch dieses Jahr als Straßenwärter auf der Strecke Eggatobel bis Dürrwald (Silbertal) beschäftigt. Die Entlohnung wird mit S 2.300.pro Monat festgelegt. Die Lohnsteuer, den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und die sonstigen üblichen Abgaben gehen wie üblich zu Lasten des Arbeitsnehmers. 14. Zuderell Geschwister in Schruns vertreten durch Zuderell Albert, Holzhändler in Schruns 660, haben das seinerzeit für HNr. 93 bezogene Servitutsholz im Ausmaße von 70 fm bis 1. Mai 1958 dem Stand Montafon "Forstfond" frei Abfuhrstraße zur Verfügung zu stellen. 15. Der Grundkaufvertrag, abgeschlossen zwischen der römisch-katholischen Pfarrpfründe Silbertal und dem Konsumverein Silbertal wird hinsichtlich der Änderung des Flächenausmaßes der Gp. 23, die aus der Standeswaldung des Holzbezugsrecht zur Zaunerhaltung hat, genehmigt, weil durch diese geringfügige Änderung des Flächenausmaßes der zu erhaltende Zaun weder verändert noch vergrößert wird. -4- 16. Das Ansuchen der Gemeinde Vandans um einen Baukostenzuschuß zur Erstellung eines Güterweges auf Ganeu in Vandans wird bis auf Weiteres vertagt. 17. Den Waldaufsehern wird bei Besuch des Fortbildungskurses "Waldwegebau" ein Unkostenbeitrag von S 150.- gewährt. Berichte: a) Der Herr Standesrepräsentant verliest ein Schreiben des Herrn Otto Borger, Fabrikant in Schruns, mit welchem Herr Borger sich für das bekundete Interesse für das zweite Montafoner Mundartbüchlein herzlichst bedankt. b) Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Verbandes der Vorarlberger Forstschutzorgane, wonach beabsichtigt ist, eine Lehrreise in den Kanton Wallis durchzuführen. Die Lehrreise dauert ca. 3 Tage. Die Unkosten betragen ca. 600 S pro Person. Interessenten können sich beim Verband der Vorarlberger Forstschutzorgane, Bezirksgruppe Bludenz (Obmann Engelbert Frei) melden. c) Siehe Beschluß Pkt 17. Beginn der Sitzung: 8.45 Uhr. Ende der Sitzung: mit 1.15 stündiger Unterbrechung während der Mittagszeit um 17 Uhr. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: