19811117_SV_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 13:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1981-11-17
Erscheinungsdatum 1981-11-17
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Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 17.11.1981 im Sitzungssaal des STANDES MONTAFON in Schruns, anläßlich der 7. Sitzung des Standesausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 10.11.1981 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg als Vorsitzender, Standesrepräsentant-Stellvertr. Bgm. Raimund Wachter, St. Gllk. Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Otto Ladner aus Lorüns, Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Bürgermeister Josef Schwärzler aus Stallehr, Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer aus St. Anton, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 16. Okt. 1981 2. Vertragsentwurf über die Vermietung des Gerichtsgebäudes an den Bund mit späterer Eigentumsübertragung. 3. Sanierung des Gerichtsgebäudes in den oberen Stockwerken (dazu werden Bundesmittel beigestellt - Mietevorauszahlung). Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 16. Okt. 1981 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Vorsitzende erläutert einleitend die Vorverhandlungen, die zum heute vorliegenden Vertragsentwurf über die -2- Weitervermietung des Gerichtsgebäudes an die Justiz geführt haben. Er weist darauf hin, daß der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Kohlegger bei der Aussprache mit dem Unterausschuß des Standes Montafon am 2.6.1981 über die Weitervermietung der derzeitigen Amtsräume im Gerichtsgebäude an die Justiz Interesse gezeigt hat, das ganze Objekt durch die Justiz mieten zu lassen, damit ausreichend Platz für die Erweiterung von Dienststellen, eine Gerichtsvorsteherwohnung und Wohnmöglichkeiten für zugeteilte Richter oder Beamte (Ledigenwohnungen) vorhanden ist. Er versprach mit dem Justizministerium Rücksprache zu pflegen, um in dieser Angelegenheit weiter verhandeln zu können. Beim nächsten Gespräch, das mit dem Senatsvorsitzenden des Oberlandesgerichtspräsidium Dr. Zimmermann geführt wurde, an welchem auch Vertreter des Justiz- und Bautenministeriums, der Vizepräsident des Landesgerichtes Feldkirch Dr. Schmidt und der zuständige Gerichtsvorsteher Dr. Loy teilgenommen haben, erklärten sich die Vertreter der Justiz bereit das ganze Gerichtsgebäude zu mieten und zur Gebäudesanierung eine vorläufige Mietevorauszahlunq in Höhe von 3, 5 Mill. Schilling noch im Jahre 1981 zu leisten, wenn der Stand Montafon bereit ist diesen Betrag mit S 500.000.- aufzustocken. Die Vertragsdauer wird mit 99 Jahren gewünscht. Eine Übertragung in das Eigentum des Bundes, wie in Bezau, ist nach vollzogener Sanierung, zu der noch weitere Zuschüsse in Aussicht gestellt wurden, vorgesehen. Ein entsprechendes Vertragswerk, in welchem auch die Nutzung der Grünflächen geregelt wird, müßte noch dieses Jahr abgeschlossen werden, weil die vom Bund vorgesehene Vorauszahlung noch im Jahre 1981 erfolgt, damit diese Geldmittel nicht verfallen. Die Ausarbeitung des Vertragsentwurfes, wie er heute vorliegt, erfolgte am 9.11.1981 in Schruns. Als Vertreter der Justiz waren Landesgerichts-Vizepräsident Dr. Franz Schmidt in Begleitung von Amtsdirektor Spescha und Gerichtsvorsteher Dr. Loy anwesend. Der Stand Montafon war durch den Vorsitzenden Standesrepräsentant Bqm. Erwin Vallaster, Bgm. Raimund Wachter, Bgm. -3- Harald Wekerle und Sekr. G. Saler vertreten. Aufgrund dieser Verhandlungen wünscht die Justiz: _________________________________________________ a) b) c) d) Bp. Bp. Gp. Gp. 9 Gerichtgebäude mit Hofraum 950 Holzschopf (zum Abbruch) 178 Obstbündte (als Parkplätze) 180 nordöstl. Teil Gegenseitig werden Wegerechte eingeräumt. Die alte Waschküche müßte abgetragen werden. Die Justiz würde eine Mietvorauszahlung in Höhe von S 3, 5 Mill. Schilling als erste Beitragsleistung noch im Jahre 1981 leisten, wenn der Stand Montafon eine Eigenleistung in Höhe von S 500.000.- vornimmt. Eine Übertragung in das Eigentum des Bundes ist vorgesehen. Sollte der Bund aus irgendwelchen Gründen das Objekt nicht mehr benötigen, fällt es an den Stand Montafon zurück. Die Mietvorauszahlung (Investitionssumme des Bundes) die sich jährlich um 2% verkleinert, abzüglich der Leistungen des Standes Montafon in Höhe von S 500.000.- müßten vom Stand Montafon rückerstattet werden. Nach eigehender Beratung des Vertragswerkes durch den Standesausschuß, bei der die einzelnen Vertragspunkte verlesen wurden, schlagen die Vertreter des Standes Montafon folgende noch notwendige Änderungen im Vertrag vorzunehmen: a) Die Bp. 950 (Schopf) soll weiterhin im Eigentum des Standes Montafon verbleiben. Die Justiz soll berechtigt sein im Parterre 2 Schopfabteile uneingeschränkt benützen zu dürfen. b) Die Gp. 178 (Obstbündte) soll geteilt, und die untere Hälfte als Parkplatz ausgebaut werden, auf dem der Stand Montafon die eine Hälfte als Parkplatz mitbenutzen darf. Die obere Hälfte (gegen das Gemeindeamt) soll im Eigentum des Standes verbleiben. c) Bei einer eventuellen Rückübertragung vom Bund an den Stand -4- sind von der Investitionssumme, die sich jährlich um 2% verkleinert, nicht nur die S 500.000.- Eigenleistung des Standes Montafon abzusetzen, sondern auch die bereits investierten Baukosten in Höhe von rd. S 700.000.-. d) Außerdem sind noch einige Satzwendungen zu ändern, die im Vertragsentwurf angemerkt wurden. Die Vorstellungen des Standesausschusses sind umgehend dem Landesgericht Feldkirch mitzuteilen. Der Unterausschuß wird ermächtigt im Zuge weiterer Verhandlungen so weit es vertretbar ist, Zugeständnisse zu machen . Dadurch dürfen die Grundforderungen Schopf auf Bp. 950, die Teilfläche aus der Gp. 180, sowie die Investitionskostenformulierung nicht beeinträchtigt werden. Es wird für zweckmässig angesehen, den Vertrag von Dr. Czinglar prüfen zu lassen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 3): Sollte der im Pkt. 2) vorgesehene Mietvertrag mit der Justiz zustande kommen und die Mietvorauszahlung noch dieses Jahr erfolgen, ist zu veranlassen, daß im Verlaufe des Winters durch Baumeister Ing. Haumer, der bereits die Vorarbeiten durchgeführt hat, der endgültige Kostenvoranschlag durch ausschreiben der diversen Arbeiten ermittelt wird. Wie bereit von den Vertretern der Justizverwaltung erwähnt wurde, werden die Sanierungsarbeiten durch das Landeshochbauamt überwacht (einstimmige Beschlußfassung im Zuge der Beratung des Pkts. 2). Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr Ende der Sitzung: 11.30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: