19600128_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 14:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1960-01-28
Erscheinungsdatum 1960-01-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 28. Jänner 1960, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 21. Jänner 1960, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons, in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, erschienen sind. Entschuldigt haben sich die Bürgermeister der Gemeinden Lorüns und Stallehr. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung der nachstehenden Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 17.12.1959. 2. Vorlage der Voranschläge des Standes Montafon und des Forstfondes für das Jahr 1960. 3. Golmerhangentwässerung – Illwerkevertrag. 4. Novellierung der Waldaufseherlöhne. 5. Ansuchen des Franz Zudrell in Silbertal, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Haus Nr. 24, Bp. 46 auf das auf Gp. 925/1 zu erstellen geplante Wohnhaus (Beides K.G. Silbertal). 6. Ansuchen der Alpe Vilifau, um die Bewilligung das Schindel-Holz verkaufen zu dürfen, um aus dessen Erlös Lärchenschindeln anschaffen zu können. 7. Karner Willi in Schruns, möchte Servitutsholz käuflich erwerben. 8. Biermeier Friedrich in St. Gallenkirch, möchte 10 rm Stallabbruchholz verkaufen. 9. Fleisch Luise in Schruns, möchte ca. 6 fm Stallabbruchholz verkaufen. -2- Berichte: a) Schreiben der Marktgemeinde Schruns, bzgl. Verwaltungsangelegenheiten. b) Schreiben der Agrarbezirksbehörde in Bregenz, bzgl. Abtretung der Gp. 2329 an die Servitutsberechtigten des Weilers "innere Zelfen". Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 17.12.1959 wird einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der Vorsitzende berichtet, daß die Voranschläge für den Stand Montafon und den Forstfond Montafon für das Rechnungsjahr 1960 erstellt sind und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf werden die beiden Präliminare vom Sachbearbeiter Walch postenweise verlesen und vom Standesrepräsentant zu den einzelnen Posten erschöpfend Auskunft erteilt. Eine längere Debatte ergibt sich bei der Ausgabenpost: "Standesumlage". Der Stand Montafon hat seit jeher durch die Erhaltung des Gerichtsgebäudes, des Gefangenenhauses und der Gendarmeriediensträume große Ausgabe und nur geringe Einnahmen. Dieser Abgang muß durch die 10 Gemeinden Montafons getragen werden. Der verschwindend kleine Anteil der Gemeinden Lorüns und Stallehr erfordert von den 8 Forstfondgemeinden, bzw. vom Forstfonderlös eine ziemlich hohe Abdeckung der Standesunkosten, so daß dadurch bei der Forstfondrechnung bildlich ein Abgang aufscheint und bei der Standesrechnung ein Gewinn. Von heurigen Standesrechnungsabgang von S 221.410.- übernimmt entgegenkommenderweise der Forstfond Montafon einen Abdeckungsbetrag S 121.410.--. Der Rest des Abganges der Standesrechnung wird auf alle 10 Gemeinden des Tales verumlagt, bzw. vorgeschrieben. -3- zu Pkt. 3) vorgelegte Golmerhang einstimmig Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz Vertrag, bezüglich Bewegungsmessungen am in Tschagguns, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 4) Der monatlich gewährte Zuschuß von S 1000.- an die Waldaufseher wird auf S 700.- gesenkt, nachdem durch Verfügung vom 13.1.1960 (Vorarlberger Landesregierung) die Bezüge der Waldaufseher wesentlich erhöht wurden. zu Pkt. 5) Dem Ansuchen des Franz Zudrell in Silbertal 10, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 24, Bp. 46, auf das von seinem Sohne Anton Zudrell auf Gp. 925/1 (Mühle/Nußbaum zu erstellen geplante Wohnhaus, wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung des Vorbesitzers Otto Saler in Silbertal 27, stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das neu zu erstellen geplante Wohnhaus mit einen Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. zu Pkt. 6) Der Alpe Vilifau in Vandans, wird in Erledigung des Ansuchens statt Schindelholz Sägholz zugewiesen, welches die Alpverwaltung verkaufen darf um aus dem Erlös Lärchenschindeln anzuschaffen. Der Holzverkauf ist durch den zuständigen Waldaufseher zu überwachen. zu Pkt. 7) Karner Willi in Schruns/Gamprätz, wird das für den Stall auf Bp. 510 bezogene Servitutsholz, käuflich überlassen, weil Karner das Anwesen verkauft hat und der Käufer derzeit nicht in der Lage ist den Stall neu zu erstellen. Karner Beabsichtigt mit diesem Holz ein Einfamilienhaus zu erstellen. Die Preisfestsetzung wird dem Herrn Standesrepräsentanten überlassen. -4- zu Pkt. 8) Der Partei Friedrich Biermeier in St. Gallenkirch wird es gestattet ca. 10 rm Stallabbruchholz frei zu veräussern. zu Pkt. 9) Der Partei Luise Fleisch in Schruns wird es gestattet ca. 6 fm Stallabbruchholz frei zu veräussern. Pkt. 10) Dem Frächter Robert Schenach in St. Gallenkirch, wird die Gp. 4250/3 im Ausmaße von 11 ar 71 m2 zum Preise von S 10.- pro m2 käuflich überlassen. Schenach hat vor Jahren in Form einer Dienstbarkeit auf dieser Gp. ein Einfamilienhaus und eine Garage erstellt. Die Grundparzelle ist unproduktiv und nur zum Teil für Bauzwecke benutzbar. Pkt. 11) Die von der Illwerke A.G. angebotene Entschädigungssumme von S 221.000.-, für Schäden, die in der Standeswaldung Vandans durch den Bau der Rellstalstraße entstanden sind, wird als zu gering angesehen und abgelehnt. Fachleute haben den Gesamtschaden auf rd. 400.000.- S geschätzt; wovon die Fläche des Straßenkörpers, der an die Illwerke A.G. übergeht, noch in Abzug zu bringen wäre. Oberforstrat Dipl. Ing. Hagek ist zu ersuchen ein diesbezügliches Gutachten zu erstellen, sobald bekannt ist was für ein Ausmaß der gesamte Straßenkörper hat. Berichte: a) Das Schreiben der Marktgemeinde Schruns, vom 17.12.1960 wird zur Kenntnis genommen mit der Feststellung: zu a) daß bis zur Auflassung des Gemeindeblattes aus kriegswirtschaftlichen Gründen es üblich war, daß die Sitzungsniederschriften in gekürzter Form im Gemeindeblatte verlautbart wurden. Nach dem 2. Weltkriege wurde es für vorteilhafter angesehen, jedem Standesvertreter eine Niederschrift zukommen zu lassen, damit er in der Gemeindevertretung, soweit es notwendig ist, eingehender über die Tätigkeit des Standes Montafon und des Forstfondes berichten kann. Dieser Vorgang hat sich bewährt. -5- b) Wie die Aufsichtsbehörde dem Vorsitzenden mitgeteilt hat, ist eine Revision der Verwaltungsgebarung des Standes Montafon und des Forstfondes in kommender Zeit zu erwarten. c) Es ist Sache der Gemeinden, dem zuständigen Waldaufseher die Möglichkeit zu verschaffen, regelmässig auf dem Gemeindeamte Amtsstunden abhalten zu können. Schon bei der Forsttagsatzung 1958 hat der Herr Oberforstrat Dipl. Ing. Ernst Hagek die Bürgermeister ersucht, sie sollen den Waldaufsehern diese Möglichkeit einräumen. Die vorgeschlagene Erweiterung des Standesausschußes ist lt. Statut für den Standesausschuß nicht durchführbar. B. Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Vorarlberger Illwerke A.G. zur Verlesung, in welchem der Standesvertretung mitgeteilt wird, daß die Grundablösungsverhandlungen für das Kopserbecken eingeleitet werden. Das Schreiben wird mit dem Bemerken zur Kenntnis genommen, daß bei den Verhandlungen daraufhin zu wirken ist, daß für die abzutretende Standeswaldfläche ausreichend Ersatzwaldung durch die Illwerke A.G. zu beschaffen ist. Ausserdem ist darauf zu achten, daß die vorgesehene Staumauer in ausreichender Stärke erstellt wird, um eine Dammbruchkatastrophe wie sie in Frankreich sich ereignet hat, von vornehinein zu verhüten. C) Der Vorsitzende berichtet, daß das restliche Nutzholz aus der Schlägerung Silbertal/Wasserstuben (überjähriges Holz) zum Preise von S 427.- verkauft worden ist. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: