20191219_GVE042

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Letzte Änderung 05.06.2021, 11:20
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 2019-12-19
Erscheinungsdatum 2019-12-19
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Gemeinde St. Gallenkirch Tel.:+43 (0)5557/6205 Fax: +43 (0)5557/2170 Email: Remeindeamt@st.gallenkirch.at Bezirk Bludenz 67915t. Gallenkirch St. Gallenkirch, 19.12.2019 Niederschrift über die am Donnerstag, den 19.12.2019, um 19:30 Uhr stattgefundene 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes. Anwesend: Von der Fraktion Parteifreie Bürger und SPÖ Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender), Vize-Bgm. Alexander Kasper (gleichzeitig Schriftführer), GR Irma Rudigier, Norbert Marent, Edwin Kasper, Lorenz Erhard, Franz Dönz, Johannes Sturm, Manfred Fiel, Walter Lorenzin, GR Martin Kleboth ab 19:55 Uhr; Entschuldigt: Alois Bitschnau, Ing. Hansjörg Schwarz, Mag? Sonja Wachter, Peter Lentsch, Johannes Felder; Von der Fraktion Volkspartei und Unabhängige GR Hubert Biermier, GR Mag. Daniel Fritz, Gabi Juen, Mag. Steffen Röschl, Nadine Saler, Marietta Fiel, Herwig Schallner, Werner Maier; Entschuldigt: Anton Feichtner; Tagesordnung: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 21.11.2019 Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2020 Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages 2020 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft 05. Verordnung gern. § 64 Gemeindeangestelltengesetz (GAG) 06. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Markus Kasper, Gortipohl Beschluss über das Mindestmaß der baulichen Nutzung b) Pension Edelweiss, Gargellen Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgter Anhörung c) Anita Netzer, Gargellen Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach erfolgter Anhörung d) Trafostation Bereich Schwarzköpfle, Schigebiet Nova Beschluss des Auflageverfahrens für das UEP und Beschluss des Entwurfs vor Auflage Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung 01. 02. 03. 04. Seite 1 e) Martin Tschofen, Galgenul (nachträglich auf der TO) Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung 07. Beschlussfassung über die Anschaffung eines Löschfahrzeug-Container (LF-C) für die OrtsfeuerwehrSt. Gallenkirch nach erfolgter Ausschreibung 08. Berichte des Bürgermeisters 09. Allfälliges zu Pkt. 01 Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gemäß § 41 Abs. 3 GG wird vom Vorsitzenden um Aufnahme in die Tagesordnung beantragt: Pkt. 06 e) - Martin Tschofen, Galgenul - Beschluss des Umwidmungsentwurfs für das Anhörungsverfahren Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung Die Aufnahme dieses zusätzlichen Tagesordnungspunktes wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 02 Nach Umfrage des Vorsitzenden werden keine Einwendungen erhoben, wodurch die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 21.11.2019 als genehmigt betrachtet wird. zu Pkt. 03 Festsetzung der Gebühren und Tarife: Der Vorsitzende erläutert den ausgearbeiteten Vorschlag seitens des Unterausschusses für Gebühren, Finanzen und Tarife und des Gemeindevorstandes. Dabei verweist dieser in erster Linie auf die Senkung der Müll-Grundgebühren im Ausmaß von jeweils 10 %. Die Thematik Zweitwohnsitzabgabe wird vom Bürgermeister angesprochen. Hier soll zukünftig das mögliche Höchstmaß an der Zweitwohnsitzabgabe in zwei Schritten ausgeschöpft werden. Vize-Bgm. Alexander Kasper verweist in diesem Zusammenhang auf gewisse Härtefälle bei der Zweitwohnsitzabgabe. Die Gästetaxe, sowie die Wasser- und Kanalgebühren sollen nicht erhöht werden. Seite 2 Schließlich beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den vorliegenden Vorschlag bezüglich der Gebühren und Tarife für das Haushaltsjahr 2020. zu Pkt. 04 Budgetentwurf für 2020 - Erläuterungen von Mag. Edgar Palm Mag. Edgar Palm verweist auf die neue Form des vorliegenden Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2020. Zwei Haushaltsteile: 1. Teil ist der Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) Nicht finanzierungswirksamer Sachaufwand Generell gilt es zu erwähnen, dass diese Gliederung mit dem bisherigen Haushaltsquerschnitt zu vergleichen ist. 2. Teil ist der Finanzierungshaushalt Diesbezüglich legt Mag. Palm einen Vergleich betreffend die Voranschläge für 2019 und 2020 und für den Rechnungsabschluss aus dem Jahre 2018 vor. Einnahmenseitig: Erläuterungen zu den eigenen Abgaben und Einnahmen, zu den Ertragsanteilen und weiteren Transferleistungen (Transfereinnahmen). Ausgabenseitig: Personalaufwand, Verwaltungs- und Leasing/Pacht, Transferausgaben etc. Betriebsaufwand, Instandhaltungsbereich, Sollten sämtliche Projekte tatsächlich umgesetzt werden, so müssten Fremdmittel in Höhe von ca. EURO 2, 2 Mio. aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob evt. Rücklagen in Höhe von € 500.000, 00 zur Finanzierung herangezogen werden sollen. Bgm. Josef Lechthaler erläutert anhand einer Übersicht die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2020. Neben der neuen Gliederung der Haushalte seien in diesem Voranschlag zudem keine Vergleichszahlen zu den Vorjahren vorhanden. Folgendes ist für 2020 veranschlagt: Trinkwasserkraftwerk Rüti Kanalableitung Gargellen Erschließungsprojekt „Bauhof-Gründe" Fortführung Kanalkataster Seite 3 500.000, 00 EUR 300.000, 00 EUR 350.000, 00 EUR 200.000, 00 EUR Alte Volksschule Gargellen Ankauf Blaas-Objekt, Gortipohl Anteil Sanierung L 192 f. Gehsteig, Straßensanierungen Quellfassung für Hochbehälter Vergalden Investitionszuschuss für Kirchplatz-Sanierung Sanierung FW-Haus Gortipohl Vorzeitige Anschaffung für das LF-C im Jahr 2021 Wanderleitprodukt „Alpenmosaik" REP - Räumlicher Entwicklungsplan Technische Anlagen Aquarena Salzsilo Ausarbeitung Katastrophenschutzpläne Straßenbeleuchtung Mazeis Instandhaltung Friedhöfe 200.000 EUR 200.000 EUR 160.000 EUR 150.000 EUR 120.000 EUR 100.000 EUR 85.000 EUR 50.000 EUR 50.000 EUR 48.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 20.000 EUR Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt hinsichtlich des bestehenden Gebäudezustandes beim Blaas-Haus in Gortipohl. Lt. dem Vorsitzenden wurde der zweite Teil des Löschwasserbeitrages auf Garfrescha im Voranschlag vergessen. Hinweis auf die Löschwasserversorgung Garfrescha. Dieser Budgetposten muss noch eingearbeitet werden. Der Beitrag in Höhe 104.500, - EUR wird jedoch zu 100 % vom Land wieder refundiert, da ja eine Förderzusage des Landes in Höhe von 50% vorliegt. Als weitere Abweichungen vom vorliegenden Voranschlag wird von Edgar Palm ebenfalls erläutert, dass im Zuge der Vermögensaufarbeitung die Höhe der Abschreibungen zwischenzeitlich festgesetzt werden konnte. Diese betragen jährlich 782.000, - EUR. Nach Abzug der Zuschüsse aus den Investitionen wären somit netto jährliche Abschreibungen in Höhe von 388.900, - EUR. Die Personalkostenrückstellungen müssen ebenfalls im Voranschlag ergänzt werden. Die Abfertigungsrückstellungen beinhalten per Jahresende 194.200, - EUR und entsprechende Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 126.900, - EUR. Mag. Edgar Palm verweist auf eine deutliche Steigerung beim Schuldenstand, sollten alle Projekte durchgeführt werden. Johannes Sturm teilt mit, dass die Aufnahme von Fremdmittel derzeit mit günstigen Zinsen möglich ist und aus seiner Sicht auch sinnvoll seien. Aus seiner Sicht sind viele Projekte vorgesehen, die einen weiteren Aufschub fast nicht zulassen. Vom Vorsitzenden wird das Blaulichtzentrum in Gargellen angesprochen. Hier wird es ebenfalls notwendig werden, eine zeitnahe Entscheidung zu treffen. Ähnlich die Situation auch beim Schlachthausprojekt. Seite 4 GR Mag. Daniel Fritz stellt in Frage, ob es wirklich Sinn macht, die derzeitigen Rücklagen in Höhe von ca. € 500.000, 00 zur Finanzierung heranzuziehen um dementsprechend weniger Fremdfinanzierung tätigen zu müssen. Franz Dönz spricht das laufende Projekt Kanalkataster an und stellt die Frage, ob die weitere Fortführung vielleicht verschoben werden könnte. Dies lehnt der Vorsitzende jedoch ab. Die Gemeindevertretung hat den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan und den Voranschlag 2020 gemäß § 75 Abs. 5 GG wie folgt einstimmig beschlossen: Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge/Einzahlungen (Summe operative und 9.084.000, 00 9.226.200, 00 investive Gebahrung Aufwendungen/Auszahlungen (Summe 9.619.000, 00 11.108.800, 00 operative und investive Gebarung Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo -535.000, 00 -1.882.600, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen Nettoergebnis Haushaltsrücklage/Geldfluss aus voranschlagswirksamen Gebarung nach -535.000, 00 der 2.592.700, 00 710.100, 00 0, 00 Es wird bestätigt, 1. dass der dem Gemeindevorstand in der Sitzung vom 26.11.2019 zur Stellungnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf jedem Gemeindevertreter gemäß § 73 Abs .4 GG zugestellt wurde; 2. dass dieser Voranschlag durch die Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2019 mit den angegebenen Ansätzen beschlossen wurde; 3. dass die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG für 2020 mit 5.649.000 Euro festgestellt wurde; 4. das der Gemeindevertretungsbeschluss über den Voranschlag und die Erhebung der zum Voranschlag angeführten Gemeindeabgaben und -tarife in der in § 47 Abs. 7 GG bezeichneten Weise öffentlich kundgemacht wurde. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassiererin Barbara Wachter und bei Herrn Mag. Edgar Palm für die sehr aufwändige Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2020. Seite 5 zu Pkt. 05 Anpassung bei der Leistungsprämie nach dem GAG 2005 Auf Vorschlag der Finanzverwaltung Montafon soll, wie in den anderen Montafoner Gemeinden, die Verordnung gern. § 64 GAG beschlossen werden. Damit werden zukünftig allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „pauschal" eine Leistungsprämie in Höhe von 5 % des Monatsbezugs (abzgl. Kinderzulage und Leistungsprämie) ausbezahlt. Bislang war die Höhe von der Leistungsbeurteilung abhängig. Die Beurteilung gestaltet sich für die Vorgesetzten als teilweise schwierig. Zudem käme es zu einer Vereinfachung in der Lohnverrechnung. Mag. Edgar Palm erläutert der Gemeindevertretung die Leistungsprämie und die jetzige Absicht, dies abzuändern. GR Mag. Daniel Fritz erkundigt sich nach den Auswirkungen in dieser Angelegenheit. Er findet es nicht gut, da eine solche Regelung aus seiner Sicht nicht wirklich motivierend sei. Dieser Meinung schließen sich auch Johannes Sturm und Herwig Schallner an. Schließlich lehnt die Gemeindevertretung die beabsichtigte Änderung einstimmig ab. zu Pkt. 06 Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Markus Kasper, Gortipohl In der Gemeindevertretungssitzung vom 17.10.2019 wurde der Entwurf einer Verordnung über die Erlassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung zur Auflage beschlossen. Der dazugehörende Erläuterungsbericht wurde der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. In der Zeit vom 18.10.2019 18.11.2019 fand das Auflageverfahren statt. Die Gemeindevertretung fasst nun einstimmig folgenden Beschluss: Für die Teilfläche der Grundstücke GST-Nr. .217, .218, 757/1 und 757/2, KG St. Gallenkirch, die innerhalb der in der Anlage in roter Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von 30 festgelegt. b) Pension Edelweiß, Gargellen In der Gemeindevertretungssitzung vom 21.11.2019 wurde das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Umwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht einstimmig beschlossen. In der Folge wurde das Anhörungsverfahren durchgeführt. Seitens der WLV liegt eine positive Stellungnahme vor. Seite 6 Beschlussfassung: eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4580/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Tiefgarage (189, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4580/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Beherbergungsbetrieb (487, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4580/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (312, 6 m2) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. c) Hotel Bradabella, Gargellen In der Gemeindevertretungssitzung vom 21.11.2019 wurde das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Umwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht einstimmig beschlossen. Auch hier wurde das Anhörungsverfahren durchgeführt. Es liegen keine Stellungnahmen vor. Beschlussfassung: eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Parkplatz (15, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Parkplatz (15, 7 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (148, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (5, 6 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/7, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Beherbergung (18, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/7, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (27, 0 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/7, GB St. Gallenkirch, Seite 7 von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (48, 7 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Freifläche Sondergebiet Beherbergung (0, 4 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Beherbergung (53, 1 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Sondergebiet Beherbergung (16, 5 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (80, 1 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Sondergebiet Parkplatz in Freifläche Sondergebiet Beherbergung (26, 8 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Sondergebiet Parkplatz in Verkehrsfläche Straße (6, 1 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/9, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (81, 2 m2) eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 4556/9, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Verkehrsfläche Straße (190, 9 m2) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. d) Trafostation Bereich Schwarzköpfle, Schigebiet Nova Die Gemeinde hat mit Eingabe vom 04.11.2019 um die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem RPG für die Umwidmung einer Teilfläche der GST-Nr. 2645/1, GB St. Gallenkirch im Ausmaß von 56 m2 von FL in FS-Trafostation angesucht. Im Zuge des Verfahrens zur UEP wurden Stellungnahmen aus den Fachbereichen Raumplanung, Wasserwirtschaft, Geologie, sowie Natur- und Landschaftsschutz eingeholt. Weiters wird der Gemeindevertretung der Flächenwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht zur Kenntnis gebracht. Seite 8 Gleichzeitig wird der Gemeindevertretung der Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die GST-Nr. 2645/1 zur Auflagebeschlussfassung zur Kenntnis gebracht. Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig das einmonatige Auflageverfahren für das UEP und über den Flächenwidmungsentwurf samt Erläuterungsbericht. Gleichzeitig wird auch einstimmig die einmonatige Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung beschlossen. e) Martin Tschofen, Galgenul (nachträglich auf der TO) Herr Martin Tschofen ist Eigentümer der GST-Nr. 2996/2, GB St. Gallenkirch. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1488 m2 und befindet sich im Ortsteil Galgenul in unmittelbarer Nähe zur Valiserabahn. Der Antragsteller möchte unter die bestehenden Gebäude eine Unterkellerung errichten. In dem neuen Geschoss soll eine Tiefgarage, Lager, Hackgutlager und WC-Anlage untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude, welche sich ein Stockwerk höher befinden, sollen umgebaut und erweitert werden. Hier soll ein Gastronomiebereich mit Terrasse entstehen. Eine interne Treppe erschließt das Erdgeschoss mit dem Kellergeschoss. Für die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig das dafür notwendige Anhörungsverfahren. Weiters wird auch das einmonatige Auflageverfahren über die Erlassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung (Baunutzungszahl von 30) für ein Teilstück der GST-Nr. 2996/2, samt vorliegendem Erläuterungsbericht einstimmig beschlossen. zu Pkt. 07 Ausschreibung des LF-C für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch Bei der Ausschreibung des LF-C hat lediglich die Firma Magirus-Lohr ein Angebot abgegeben. Diese haben bereits die Drehleiter und das RLE in St. Gallenkirch geliefert. Nach kleinen Änderungen und der zusätzlichen Bestellung einer Tragkraftspritze (TS) und einem Stromaggregat kommt das Fahrzeug auf einen Preis von etwa 520.000, 00 EUR inkL Ust.. Nach Abzug von 45 % Förderung und einem Kostenbeitrag durch die lllwerke in Höhe von 4.500, 00 EUR verbleiben der Gemeinde ca. 280.000, 00 EUR. Das Fahrzeug wird voraussichtlich im Februar 2021 geliefert. Ein erster Teil der Anschaffungen ist bereits im Budget 2020 vorgesehen (ca. 85.000, 00 EUR). Der Hauptanteil abzüglich der Förderung gilt es im Budget 2021 zu berücksichtigen. Kommandant Mario Mangard nimmt noch kurz Stellung zur geplanten Anschaffung des neuen Fahrzeuges. GR Mag. Daniel Fritz bedankt sich bei der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch für die Mühe bei der Erstellung der Prioritätenliste. Seite 9 Schließlich erfolgt die einstimmige Beschlussfassung für die Anschaffung des LF-C von der Fa. Magirus-Lohr zum Preis von € 520.000, 00. zu Pkt. 08 Berichte des Bürgermeisters Am Freitag, den 22. November fand die Bemusterung des geplanten LF-C im Feuerwehrhaus St. Gallenkirch statt. Am selben Tag hielt die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG ihre Gesellschafterversammlung ab. Am 23. November fand im bis auf den letzten Platz gefüllten Gemeindesaal das Cäciliakonzert der Bürgermusik statt. Traditionell am Cäciliensonntag hielt der Kirchenchor die Cäcilienmesse in der Pfarrkirche St. Gallenkirch. Am 26. November abends fand als Vorbereitung des Budgetentwurfs 2020 die Finanzklausur des Gemeindevorstandes gemeinsam mit dem Gebührenausschuss statt. Die 52. Generalversammlung der Gemeindeinformatik ging am 27. November über die Bühne. Am 28. November wurde im Rahmen einer Standessitzung die Vergabe des Anrufsammeltaxi „go & ko" beschlossen. Ab 21. Dezember wird das Angebot auf die Hochmontafoner Gemeinden ausgeweitet. Abends beschloss die 12. Mitgliederversammlung der ARA Montafon das Budget für 2020. Außerdem wurde bei einem Vernetzungstreffen der Lawinenkommissionen und der Sicherheitsorganisationen Neuigkeiten und Maßnahmen für die Wintersaison besprochen. Der Wintersportverein hielt am 29. November seine Jahreshauptversammlung im Landhaus Biermeier ab. Der Verein kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Der Vorstand samt Obmann Harry Rudigier wurden wiedergewählt. Am 30. November fand mit dem Buraadventmarkt beim Pavillon der erste Weihnachtsmarkt statt. Die Weihnachtsfeier unserer Ortsgruppe des Seniorenbundes fand am 01. Dezember im Kloster Maria Hilf statt. Am 04. Dezember fand ein Gespräch mit den Wasserbezugsberechtigen der Verbrennta Quellen statt. Ein gemeinsamer Vorschlag für die Gemeinde soll bis Ende Jänner vorliegen. Ein positiver Abschluss liegt in greifbarer Nähe. Somit könnte der Hochbehälter Vergalden bald mit Wasser versorgt werden. Seite 10 Die Krippenausstellung im Gemeindesaal St. Gallenkirch fand vom 07. bis 08. Dezember statt. Am selben Abend hielt der Wanderstammtisch seine Jahreshauptversammlung in der Tanzbar Höhle ab. Die Weihnachtsfeier der Ortsgruppe des Pensionistenverbandes fand am 08. Dezember im Hotel Silvretta in Gortipohl statt. Bei der 52. Standessitzung und der 32. Forstfondssitzung am 10. Dezember wurde unter anderem das Budget für 2020 beschlossen. Der Ski- und Snowboardcross Weltcup im Montafon vom 12. bis 14. Dezember war wieder eine sehr erfolgreiche Veranstaltung. Allen Unterstützern und Freiwilligen ein großes Dankeschön! Am 13. Dezember sprachen die ERFA-Bürgermeister der Vorarlberger Tourismusgemeinden bei LR Marco Tittler vor. Es ging vorrangig um Änderungen im Raumplanungsgesetz, damit Investorenmodelle nicht mehr möglich sind. Diesen Montag, den 16. Dezember fand eine Besprechung beim Landesfeuerwehrverband mit dem Abschnittfeuerwehrkommandanten Christof Ganahl und Mitgliedern von der Feuerwehr Gargellen statt. Es wurden verschiedene Maßnahmen für die Reorganisation der Wehr fixiert. Am 17. Dezember fand die kommissioneile Verhandlung des Gandazugtobel-Projekts der Wildbach statt. Die Maßnahmen sind im Bereich Kreuzgasse geplant und sollen ab dem Frühjahr 2020 durchgeführt werden. Gestern fand die letzte Grundverkehrssitzung im Jahr 2019 statt. Heute Nachmittag fanden die jährlichen Budgetsitzung für den Schulerhalterverband Poly Montafon, Heilpädagogisches Schulzentrum Vandans sowie dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband in der Mittelschule Schruns-Grüt statt. Die WIGE-Verlosung des Adventgewinnspiels findet jedes zweite Jahr in St. Gallenkirch statt. Eben heute fand diese im Bereich der Talstationen Valiserabahn und Grasjochbahn statt. Am Donnerstag, den 09.01.2020 findet eine Informationsveranstaltung mit der SIMO statt. zu Pkt. 09 - Allfälliges GR Mag. Daniel Fritz bittet den Vorsitzenden darum, sich wiederum für ein salzfreies Ortszentrum von Gargellen einzusetzen. Norbert Marent erkundigt sich über die weiteren Schritte hinsichtlich dem Projekt Bahnverlängerung. Lt. Auskunft der ÖBB müssten im Falle einer Umsetzung bestehende Abwasserleitungen berücksichtigt werden. Dieses Projekt werde generell von ihm in Frage gestellt. Seite 11 Aus Sicht des Vorsitzenden sollte das Projekt weiterverfolgt werden und nicht von vornherein abgeschrieben werden. Nadine Saler ersucht darum, ob im Bereich M-Preis nicht evt. eine weitere Straßenlampe zur Sicherheit der Passanten installiert werden kann. Weiters erkundigt sie sich über den voraussichtlichen Infotermin für die Landwirte zum Schlachthausthema. Lorenz Erhard bemängelt das Fehlen von Mülleimern bei den Bushaltestellen. Lt. Auskunft des Vorsitzenden sind solche schon bestellt und werden bei jedem Haltestellen-Häuschen montiert. Bürgermeister Josef Lechthaler verweist auf den Infoabend am Donnerstag, den 09. Jänner mit der Silvretta Montafon, bei der es um die Entwicklung des Talstationsbereichs geht. Eine konkrete Einladung folge noch. Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei der Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Mit den beiden erstmalig stattgefundenen Klausuren konnten gemeinsam verschiedene Themen besprochen werden. Er wünscht schöne und erholsame Feiertage. Seite 12