19041028_ltb00531904_Volkswirtschaftsausschussbericht_Eingabe_Handelskammer_Gewerbekammer_Konsumvereinebesteuerung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1904,ltb1904
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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53. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. II. Session der 9. Periode 1904. S-ilag« 53. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Wandels- und Gewerbe­ kammer für Vorarlberg betreffend die Besteuerung der Aousumvereine. Hoher? Landtag! Mit Eingabe vom 21. Oktober 1902 hatte die Handels- und Gewerbekammer an den hohen Landtag das Ersuchen gestellt, es möge für die Konsumvereine eine Umsatzsteuer eingeführt werden. Die Kompetenz des Landtages sei zweifellos; die Feststellung des Steuersatzes dieser Umsatzsteuer könne billigerweise nur in der Art erfolgen, daß für das Land, beziehungsweise für die Gemeinde, denen durch das Steuerprivilegium der Konsumvereine einerseits und die mit der Minderung der Ertragsfähigkeit der übrigen Handelsunternehmungen sinkende Umlagebasis andererseits ein Entgang an Steuereingängen erwächst, der Konsumverein durch die Unisatzsteuer einen Ersatz für diesen Entgang biete. „Soweit der Kammer eine Schätzung möglich war, dürfte das Mindestmaß dieser Umsatz­ steuer etwa mit i/i°/oo für je 10 % Umlage von der allgemeinen Erwerbsteuer angenommen werden, so daß das betreffende Landesgesetz z. B. die Gemeinden ermächtigen könne, von den Konsumvereinen eine Umsatzsteuer einzuheben, deren Steuersatz aber ’/mo der Zuschlagsprozente zur allgemeinen Er­ werbsteuer in der Gemeinde nicht übersteigen dürfte." Da der Eingabe kein einziger Beleg beigefügt war, mußte der Landtag solche sich verschaffen und so beauftragte er in Behandlung jener Eingabe den Landes-Ausschuß, „die Handels- und Gewerbe­ kammer für Vorarlberg zu veranlassen, die zur weiteren Behandlung ihrer Eingabe betreffend die Besteuerung der Konsumvereine notwendigen Belege beizustellen." Aus dem Sitzungsberichte der Kammer, in welcher der Sekretär Herr Dr. Hermann über diesen Landtagsbeschluß referierte, klingt es wie ein Vorwurf, daß der Landtag sich an die Handelskammer um Beistellnng der Belege gewendet habe. „Es ist gewiß richtig, ja geradezu selbstverständlich, daß vor Einführung einer neuen Steuer der Gesetzgeber sich über die Gründe und die Wirkungen der zu treffenden Maßregel vollständig klar sein sollte, durchaus nicht selbstverständlich, ja sogar ganz außergewöhnlich ist aber das Verlangen, daß derjenige, welcher ein Gesetz für wünschenswert hält und dessen Erlassung anregt, dem Gesetzgeber auch das ganze Material 283 Beilage 53. 53. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. liefern soll, das dieser zur Beurteilung der Frage für nötig hält!" „. . . es berührt sonderbar, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß, statt sich die erforderlichen Daten im direkten Wege und sogleich zu be­ schaffen, ein Jahr nach dem Einlangen der Petition erst einen eigenen Beschluß des Landtages provoziert, um der Kammer die von ihm gewünschten Erhebungen zuzuschieben." (cf. Protokoll vom 15. Oktober 1903.) Es braucht wohl keine ausführliche Begründung, warum der volkswirtschaftliche Ausschuß vergangenes Jahr seinen Antrag in diesem Sinne formulierte. Bor allem mußte er annehmen, daß die Kammer die zur Feststellung des Steuersatzes notwendigen Vorarbeiten gepflogen habe, nicht ohne vorher das hin­ reichende, verläßliche Material sich verschafft zu haben; hätte die Kammer den Landtag lediglich auf­ merksam gemacht auf die im Gesuche erwähnten Erscheinungen und schließlich das Ersuchen gestellt, der Landtag möge durch eine Unisatzsteuer einen Ausgleich der sich streitenden Interessen herbeizuführen suchen, dann allerdings wäre das Studium der Frage und die Beschaffung der Belege Sache des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses gewesen; da aber die Kammer in ihrer Eingabe mit genauen Zahlen aufwartet und in einer Umsatzsteuer von 74°/00 für je 10% Umlage, sowie eine Gemeindesteuer, deren Steuersatz V400 der Zuschlagsprozente zur allgemeinen Erwerbsteuer nicht übersteigen dürfe, das Mittel sieht, welches den erwarteten Erfolg haben soll, so konnte der Landtag beinahe nicht aus den Gedanken kommen, daß die Kammer ohne Vorarbeiten, ohne statistische Vergleiche, ohne die Berechtigung und den Effekt einer solchen Steuer vor Augen zu halten, einfachhin aufs Geratewohl diesen Steuersatz angenommen habe; deshalb wählte der Landtag den einfachsten Weg und wünschte, die Kammer möge die vermutlich größtenteils fertigen Belege und Vorarbeiten auch ihm vorlegen, um sich in der Angelegenheit orientieren und ein eigenes Urteil bilden zu können. Der Landtag hatte sich bei dieser Annahme verrechnet; ein großer Teil der gewünschten Belege wurde überhaupt nicht beigebracht, obwohl der Kammer der Weg sie zu beschaffen ebenso bekannt ist und offen steht, wie dem Landtage; nachdem sie jedoch Gesuchstellerin war, ist es keine übertriebene Zumutung, von ihr auch die Beschaffung jener Zahlen zu erwarten, die sie nicht direkt in ihrem eigenen Ressort vorfindet. Andere gewünschte Auskünfte, besonders bezüglich der anderen Handelsgeschäfte, welche seit Gründung eines Konsumvereines in einzelnen Orten entstanden sind, scheinen ihr belanglos, so daß schließlich und zwar erst nach einem Jahre, als der Landtag schon einige Zeit tagte, diesem durch den Landes-Ausschuß drei Beilagen mit einem Begleitschreiben zugingen, welche einiges Material zur Beleuchtung der Frage bieten. Wir lernen daraus die Erwerbsteuersumme der Handelsgeschäfte aller Ortschaften Vorarlbergs kennen sowie deren Verteilung; bezüglich der Konsumvereine die Zahl der Mit­ glieder, Verteilung derselben unter die verschiedenen Berufe, Erwerbsteuer, Umsatz insgesamt sowie auf das einzelne Mitglied verteilt. Die Handels- und Gewerbekammer drückt nun in ihrer Eingabe unter lebhaftem Bedauern das Bedenken aus, es möchte der Landtag auch diesmal davon absehen, in die meritorische Verhandlung der Frage einzugehen. Wenn auch die gewünschten Belege nicht einen vollständigen Einblick gestatten, so genügen sie trotzdem, um sich ein Urteil zu bilden, und wenn auch die kurze Zeit nicht hinreichen würde, um die Motive für die Einführung einer Steuer klar zu legen, so langte sie doch aus, um sich zu überzeugen, daß es in einem solchen Falle nicht Sache eines Landtages sei, auf dem Wege der LandesGesetzgebung vorzugehen. Bezüglich der Mitglieder ist es wohl angezeigt, dieselben meistens als das Oberhaupt einer Familie aufzufassen; es ergibt sich dann aber aus den Beilagen, daß wohl nur selten der tägliche Verbrauch durch die Konsumvereine gedeckt wird, sondern vorherrschend die eigentlichen Lebensmittel, deren Preise ehedem hoch genug stehen, während ein großer Teil der Ausgaben für jene Bedürfnisse gemacht wird, welche in der Mehrzahl der Konsumvereine unberücksichtigt bleiben. Es handelt sich dabei auch durchwegs um Artikel, welche gewöhnlich dem Handelsmann einen größeren Prozent an Reingewinn abwerfen, als Lebensmittel. Hinsichtlich der Berusszugehörigkeit treffen wir in größeren Orten einen bedeutenden Teil der Mitglieder unter den gewerblichen Arbeiten, die zweifellos die größte Berücksichtigung verdienen; z. B. in Dornbirn, Kennelbach, Höchst, Feldkirch, Frastanz, Bludenz. 284 II Session der 9. Periode 1904. Beilage 53. Ein Vergleich der Erwtrbsteuerleistungen der Konsumvereine mit denen der übrigen Wgrenhändler fällt sicher zu Gunsten det ersteren aus: Es zahlen 5 Konsnm-Vereine 1 bis 20 K staatliche Erwerbsteuer 17 20 tt 50 tt „ tt 6 50 tt 100 tt tt tt , , 5 100 150 tt tt tt tt tt 4 150 200 tt tt tt Während von sieben keine Steuer gezahlt zu werden scheint, greifen andere noch höher z. B. Lustenau mit 220 K, Höchst mit 553, Dornbirn mit 631 und Kennelbach mit 651 K. Die Bezugsvereine für landwirtschaftlichen Bedarf bleiben dabei außer acht. Dagegen verteilen sich die Warenhändler des Landes in folgende Gruppen bezüglich ihrer Leistung an Erwerbsteuer: ^9 Gerichts-Bezirk i! Krwerbsteuer der XX. Kk. (Warenhandek) Kronen — 10 Kronen Kronen Kronen Kronen —20 —30 —50 —70 Kronen Kronen Kronen Kronen — 100 — 150 —200 —410 Bludenz 55 49 36 15 12 6 2 3 — — Schruns 45 23 9 5 3 2 2 — — — Bezau 161 94 23 5 — — 3 — 2 — Bregenz 183 162 61 14 14 16 10 12 8 1 Dornbirn 239 110 61 22 9 4 7 2 — 4 Feldkirch 221 904 77 515 33 323 25 86 18 56 6 34 8 33 4 21 7 17 2 7 Vorarlberg K 27.933 11 Ein großer Teil der Konsumvereine gehört also zu den höher Besteuerten, was auch sehr markant hervortritt, wenn wir einen einzelnen Ort in Vergleich nehmen. Es zahlen in Dorilbirn 162 Händler bis 10 K staatliche Erwerbsteuer 20 35 50 19 100 200 8 2 2 300 410 1 zusammen 4215*47 K Demgegenüber erscheint die Steuersumme des Konsumvereines mit 631K als ansehnlich und geht es wohl nicht an, von einem Steuer Privilegium zu sprechen. Überdies finden sich im Jahresberichte 1902 des „Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtsschafts­ genossenschaften" bezüglich der Steuerleistungen einiger Vorarlberger Konsumvereine noch viel höhere Zahlen; so leistete der Konsumverein Bludenz an Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Jahre 1902 1048 K, Bürs 203 K, Feldkirch 455 K, Hard sogar 2091 K. 285 Beilage 53. 53. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Daß durch diese Daten eine allgemeine Mehrbesteuerung und zwar in ziemlich hohem Maße berechtiget erscheint, bezweifelt auch die Eingabe der Kammer: „Wenn nun auch die vorliegenden Ausweise für einzelne Gemeinden, die Verkehrszentren für einen größeren Bezirk bilden, oder in regem Auf­ schwung begriffen sind, einen direkten Beweis für die Schädigung durch die Konsumvereine nicht p. geben scheinen, so möchte die Gefertigte (Kammer) doch auf zwei Punkte aufmerksam machen, die einen, drastischen Beleg für diesen schädigenden Einfluß im ganzen Lande liefern." „Die Regierungsvorlage zum zeltenden Personalsteuergesetz erklärte im Motivenbericht, daß die allgemeine Erwerbsteuer durchschnittlich 3 % des Reinertrages ausmachen dürfe. Nach dieser Annahme wäre der Reinertrag dec Handelsgewerbe bei einer Steuerleistung von 28.000 K mit etwa 900.000 K anzusetzen und der gesamte Umsatz dieser Gewerbe würde bei einem durchschnittlichen Reingewinste von 10 °/o sich auf rund 9, 000.000 K stellen. Danach haben die Konsumvereine bisher mindestens 20 °/° des Gesamtumsatzes bei einschlägigen Branchen an sich gerissen. Zu ziemlich den gleichen Ziffern gelangt man auch, wenn man gemäß den Ergebnissen der Volkszählungen die Zahl der Wohnparteien in Vor­ arlberg mit rund 25 % der Bevölkerungsziffer, also 32.500 ansetzt und den durchschnittlichen Bedarf einer solchen Partei an Konsumartikeln entsprechend der Kopfquote mit 350 K einschätzt, wonach sich ein Gesamtbedarf von rund ll'/s Millionen Kronen ergeben würde, von dem wieder die Konsumvereine über 20”/o decken. Daß eine derartige Konkurrenz den Handel sehr fühlbar trifft, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung." Es wird niemandem einfallen, auch nur einen Augenblick daran zu denken, es sei in den. Jahresabschlüssen unserer Handelsleute die Tätigkeit der Konsumvereine unbemerkt geblieben, doch können wir die obigen Ausführungen der Handels- und Gewerbekammer in ihrer Argumentation nicht anerkennen, da zwei bedeutende Fehler die Grundlage der Berechnung bilden und folglich zu einem falschen Resultate führen müssen. Die Grundlage zur Berechnung des Reingewinnes der Handelsgewerbe (900.000 K), von dem aus auf einen Umsatz von 9, 000.000 K geschlossen wird, bildet die Steuerleistung von 28.000 K; nun ist einerseits diese Summe kontingentiert, anderseits ist sie das Ergebnis einer Ein­ schätzung und des Selbstbekenntniffes des Händlers, welche zuweilen, wie das auf dem Gebiete des Steuer­ wesens nun einmal zutrifft, weit hinter der Wirklichkeit zurückbleiben. Die zweite Berechnung, welche zum selben Resultate führt, krankt an der Annahme, daß eine Familie mit 350 K jährlich ihren Bedarf an Konsumartikeln decken kann. Eine Zusammenstellung der Lebensmittelpreise mit der hier zu Lande gewohnten Lebensweise und den daraus sich ergebenden Bedürfnissen beweist, daß dieser Kosten­ voranschlag zu niedrig bemessen ist; zugleich finden wir, wie schon oben erwähnt, daß der größere Teil der Konsumvereinsmitglieder nicht unbedeutend mitwirkt an dem Reingewinne der Handelsgewerbe. Manchmal dürften bei dem rapiden Anwachsen der größeren Ortschaften die Konsumvereine an die Stelle der im Gefolge der steigenden Bevölkerungsziffer stets wahrnehmbaren Reugründungen getreten sein, während anderseits wieder die Beobachtung gemacht werden kann, daß trotz der Tätigkeit eines Konsumvereines immer noch neue Handelsgeschäfte eröffnet werden, die zwar neben demselben nicht so rasch sich entfalten können, aber doch nicht nur diesem sondern auch den bereits im Orte befind­ lichen Händlern eine fühlbare Konkurrenz machen. Gerade jene Belege, welche die Kammer als wertlos nicht beibrachte, hätten vielleicht diese Tatsache erwiesen, sowie auch den Gedanken nahegelegt, daß das Handelsgewerbe mit einer oft bedenklichen Schwierigkeit zu kämpfen hat, die in dem großen Zudrange zu diesem Erwerbszweige besteht, der zu so manchen unsoliden Geschäftsgründungen führte, welche dann oft als die wahren Feinde und Schädlinge ihres Standes erscheinen, deren Gebarung und Rücksichts­ losigkeit mit Gewalt Gegenmittel hervorrufen und die dann manchmal mit einem Konkurse schließen und damit noch bei ihrem Untergänge den kreditierenden Großhändler ebenso wie den benachbarten Klein­ händler in Mitleidenschaft ziehen. Es ist kein Zweifel, daß das ehrliche Handelsgewerbe um seine berechtigte Existenz wie andere Berufe einen Kampf zu bestehen hat, der gewiß nicht übersehen werden kann und darf, doch könnte sich286 Beilage 53. II. Session der 9. Periode 1904. der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht entschließen, betn hohen Hause die Einführung einer Umsatzsteuer zu empfehlen, welche nach den Erfahrungen, die Sachsen damit machte, wohl eine Verbitterung auf der einen Seite, nicht aber eine Verbesserung nach der andern Richtung brächte; vielmehr würde derselbe bei dem Umstände, daß die Mehrzahl der Konsumvereine heute schon nicht unbedeutende Steuern bezahlt, daß die Mitglieder meist ganz den arbeitenden Ständen angehören, die von der Hand in den Mund leben, daß heute die Mehrzahl der Konsumvereine sich nur mit dem Verkaufe der notwendigsten Artikel befaßt, daß die Lebensmittel im Lande sehr teuer sind und eher eine steigende Tendenz im Preise aus­ weisen, eine eigene Landessteuer für eine Gewaltmaßregel halten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß will aber auch durchaus für die Konsumvereine keine Privilegien, sondern dieselben sollen ebenso wie andere Geschäfte besteuert werden. Daß auch ihnen Steuern vorgeschrieben sind, zeigen die Beilagen; wenn aber einzelne ohne solche durchkommen, so ist das ein Beweis dafür, daß eben die bestehenden Steuergesetze Mängel ausweisen, deren Sanierung freilich sehr erwünscht ist, anderseits aber außer dem Wirkungskreise des Landtages liegt; denn nicht nur einzelne Konsumvereine, sondern auch Angehörige anderer Stände, wissen Mittel und Wege, um sich ihrer Steuerschuldigkeit zu entziehen. Diese Winkelzüge allen, auch den Konsum­ vereinen unmöglich zu machen, muß das Bestreben jeher Steuerpolitik bleiben, ebenso wie eine gleich­ artige und gerechte Behandlung aller Bürger. Den wiederholten und manchmal nicht unberechtigten Klagen der Händler, welche auf die Ein­ seitigkeit unserer Reichsgesetzgebung hinweisen, kann auch nur durch diese selbst entgegengekommen werden. Da in allen Kronländern Konsumvereine bestehen, ist es an ihr, Sie Interessen aller, sowohl des konsumierenden Publikums als auch der Handelsleute wahrzunehmen, und durch einen weisen und gerechten Ausgleich, ohne Druck nach der eine» und unbegründete Bevorzugung nach der anderen Seite hin, das Gleichgewicht herzustellen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher folgende Anträge: Das hohe Haus wolle beschließen: „1. Auf den Vorschlag der Handels- und Gewerbekammer von Vorarlberg betreffend Einführung einer Landes-Umsatzsteuer für die Konsumvereine kann nicht eingegangen werden. 2. Die Eingabe der Handels- und Gewerbekammer wird der k. k. Regierung zur ein­ gehenden Würdigung mit der Erklärung abgetreten, daß sich eine Abänderung der Reichsgesetze im Sinne einer die Konsumvereine in gleichem Maße wie die Handels­ gewerbe belastenden Steuer empfiehlt." Wregenz, am 28. Oktober 1904. Jodok Zink, Obmann. Dr. Karl Arerel, Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 287 Beilage 53 53. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Name öes Vereines Lebeusmittel-Bezugsverein Schoppernau Au Spar- und Darleheuskasseu- und Bezugsverein für landwirtschaftl. Bedarf Koblach Bezugsverein für landwirtschaftl. Bedarf Eichenberg Konsunl-Verein Vandans Lebeusmittel-Bezugsverein Mellau Bauern-Konsunl-Berein Rankweil Satteius Spar- und DarlchenskassenWeiler Langen und Bezugsverein Lingenan für landwirtschaftl. Bedarf Großdorf Konsum-Verein Lauterach Ortsverein (Abt. f. Konsum) Rietzlern Lebensmittel-Bezugs-Verein Großdorf Konsum-Verein Schnifis Konsum-Genossenschaft Dornbirn Bauern-Konsum-Verein Giesingen Konsum-Verein „Selbsthilfe", Feldkirch „ „ Altenstadt „ „ Bludenz Bürger-Konsum-Verein Frastanz Einkaufsgenossenschaft Brand „ Bürserberg Konsilm-Verein Übersarcii „ „ Klaus „ „ St. Gerald 11 1900 1896 1901 1897 1902 1897 1902 1902 1901 1902 1902 1902 1903 1902 1902 1902 1901 1901 1902 1901 1902 1902 1902 1902 1902 190 1902 1902 1902 1902 290 1897 1897 1897 1897 1898 1898 1898 1898 1898 1898 1898 1898 1899 1899 1899 1899 1900 1900 1900 1900 1901 1901 1901 1902 .5 t 8 ti 1 f 1 11 «! 6I | § es . 1 S ®1 I 1 •B * 20.783 36.367 23 01 0.063 3.009 _ 1.982 20.011 49 77 47.037 19 69 45.831 158 03 156 1.102 — 1.808 2.393 — — 1.844 — — 85.748 75 15 148.132 126 37 53.750 — — 19.010 35 33 155.414 631 33 21.168 44 13 50.951 46 34 21.204 — — 62.148 — 54 23.975 — — 17.062 30 57 13.840 17 13 33.533 43 59 32.203 176 30 5.500 3 34 2.611.201 4366 91 — — — — — 0‘249 0-042 0 345 — — — — --0'088 0085 — 0*133 0*406 0*308 0*091 — 0*002 — 0-121 0-123 0-130 0-547 0-041 0*167 111 187 344 149 44 68 54 174 151 110 138 171 85 158 104 160 308 391 53 497 56 95 43 133 70 53 45 76 133 40 7402 37 115 311 417 1 6 21 15 18 536 712 137 366 313 378 536 493 509 342 328 308 441 264 137 353 _____ 1 % 53 SSSä M —v— Ist! 0 3 -ts 5 Z Z. 6 cg m la ~ S i i 1M 8A g 1D or * g 1 1 & 1 K & 168 10 05 ^ 10 00 1 1 0 CD cji ob k 1 — 1‘ M H H w H ^ bD o O 05 ^ h- 1 10 05 1 00 05 48 00 I 1 8-8-1 CD 8Oi 00 48 48 05 05 805— CD 00 10 -<1 01 05 rfl ob i —e CD CD 10 00 ZD 01 05 l—1 05 48 1 10 I 48 oo 01 05 05 05 00 00 05 01 i—e 05 8^ 10 05 10 CD 05 05 10 10 805—i 05 01 05 48 05 00 05 t—i 00 05 05 48 10 °P O 05 O CD ^ 10 01 05 88—i-1 01 05 05 <Ö) ob 10 05 05 48 CD 00 4^ 10 b5 48 10 8^ 10 01 05 01 10 05 1 —1 405^ 10 01 CD 01 05 01 05 t—i 10 o o 6 05 t—i 00 II 10 00 05 05 10 CD t-* (SA P ^(S@)^&0AWA 81 ip$ I5i 5 16“ slII W5.R5. 1 1J II m lo m o: to 8—i O Oi CD 4^ HOOHM^ 01 CD 05 10 8—1 -^1 t050 ! 05 8^ 01 | 05 8-1 4^05 i1 01 11 8-1 4^ ii 8-1 CD |I t—i Oi 01 1 10 05 05 10 05 05 CD 10! t—1 84-x- tOHl CD CD oo 00 t0 8^ 4^ 01 CD 5 <1 M 05 D 01 10 O 10 GO I I 0i| d & rv n 05 O a HtOH M CD CD I—1 8-1 10 Einwohnerzahl der Gemeinde des Standorleg CD CD 05 ^ tb W in % der Einwohner 10 48 10 8-1 05 O 01 10 Zahl 05 05 00 4^ l10 0 8-1 landw. 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Periode 1904, f ö es o -ti 0 5 II © S 4 ! <Sb S Ä 0 p er t er CD) a 1 es i © & - S €. £ 1 3 er"—' K 1 © 1 1 I . 292 h-* -4 00 Ox bO oo 6 Öx IO 02 t—^ O 02 1—1 oo bo oo bO o CD -o oo 4^ QX £ oo o 00 to 02 bO bO 1 1 to OI Ö2 oo 4^ oo | 4^ l bo bo bO 1 m oo oo 4- bo —> O bO bo ox oo l_ CD 1 i—1 Oi bO - I 42- 00 Z I 1' 1 1 02 o bO 422 1-2 s H—1 OX b002CD<EbOOOOObOÖOOO 00b0G200OCD02CD02O tO000xü0CD00 00 02Ob0 böooMtotoi-Mbö bo CD 02 02 bO O' 05 bO 1—1 bO CD ööÖ4^ööoböbbo2 02 4^ t—i bO 00 ^ 1 oo lO 0 00 bO 02 LO 02 6 op CT> 02 i r> Ö Oi O f = K h-i OO Ox bo # II Z .tOb -i oo bo Ox o - 02 Lc M 1 1 g 1 K, 1 1 1 $ 1 E1 00 00 02 bO OX 00 02 bö h- H 1-2 t—1 -sih^4^Ox4^4^O2OxbO0D <1 D <1 *<1 O ÜX CD bO bO CD LO 02 (Ox CD CD 1 Einwohnerzahl der CD 00 05 h^ bO 0 Ox O Ox W 4^ rfl -> bO ^ l—1 C O H H 0: ^ 400 CDbÖ^D02OM00HO 1—1 h^ (—1 H-A H <1 OX ^ CD bO 02 bO CD Ox Ox I 05 I h— CD bo h-2 g —I Ox 4^ OX 05 | 00 Ox Ox Ox 00 1—2 42 <1 Ox 05 *<I 42- bo 02 OO 00 00 05 00 I -<1 1 00 OX £ 1—1 Ox CD i-* OO 4^. 42* QO^OOM^OOOtOOxCD 02 02 05 H 05 Ö 0 LO 1 05 CD CD hOX CD OX h-L -1 0 05 bO tO 15 OX C> | 1 CD H 02 H O dx Gemeinde des Standortes in °/0 der Einwohner Zahl 05 I—‘■ O 1 ro 02 o oo CD 00 00 ^1 bO —I bO 00 bO bO bO ö 00 h-* -1 1—1 »-2 o 1—1 O 02 42- 0 422 02 h-^ OO oo bO h-2 IO Ox Ox 00 20 o 00 00 oo OT bo 02 02 oo 00 OX bo CD 00 CD 1 1 1 II 1 to 1 bo i 0 OO Ox CD bo 00 tO § Landwirte I l Handel undI 1 bO 42- Gewerbetreibende I 1 An>gehörrge anderer OX 1 4^ gewerbl. Arbeiter 0 00 02 l—l 'ox 0 00 00 bo 02 OX 00 M ÜX H D 00 b002wcx0x00b0^lt0b0 cd bo h-L 02 OX bo bo ö 1—1 bo Qxb000CDO4^^I024^00 ÜTOOOiOOOOHtD^O 00 CD 02 0 I 42 O0 OO <1 1 00 00 00 00 1 ox OX 0 CD 1 h-1 *02 .fe 00 00 02 05 £ OO bcoooobOHOooooooxoo CDO4^b000OOiOO02 OO^OO^^OOCDOOCDCD £ & 02 ^1 I—L 1 1 1 1 1 05 05 Ox 05 05 O 02 M p Ö H 05 eCD h-1 02 OX Berufe 1—1 (—1 00 05 05 02 Ox O <1 © CD CD 00 15 42. O 02 02 4^ 42^ 05 42- OX 1—2 42*- 02 CD 05 05 1-2 02 02 02 ^Z, ^ OX O CD H 0 42 bO 42 ^1 4^ 00 02 O K i fis I IM K er W Jur Umsatz |! pro Kopf j 53. I bO Beilage 1—L OO i 00 O 10 h landwirtsch. Arbeiter