19780323_SV_017

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1978-03-23
Erscheinungsdatum 1978-03-23
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 29.3.1978 im Sitzungssaal des Standes Montafon, anläßlich der 17. Sitzung des Standesausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 17.3.1978 nehmen an dieser Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Bürgermeister Amann Georg aus Silbertal, Bürgermeister Bitschnau Eduard aus Tschagguns, Bürgermeister Ladner Otto aus Lorüns, Bürgermeister Schwärzler Josef aus Stallehr, Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans, Bürgermeister Raimund Wachter aus St. Gallenkirch, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns. Vizebürgermeister Kurt Stemer aus St. Anton in Vertretung des erkrankten LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 20.1.1978. 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1977. 3. Instandsetzung des Gerichtsgebäudes (Außenfassade und Amtsräume. 4. Milchhof Bludenz - Verkaufslokal in Schruns. 5. Urlaubsabwicklung für Kindergärtnerinnen und Kindergartenhelferinnen. Berichte: Genehmigung des Voranschlages 1978 durch die Landesregierung. b) Bericht über die erfolgte Prüfung d. die Gebietskrankenkassa. c) Bericht über die Arbeiten beim Museumsumbau. - 2 - Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 20.1.1978 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Vorsitzende legt die Jahresrechnung des STANDES MONTAFDN für das Jahr 1977 vor, die anschließend vom Sachbearbeiter Alfred Walch verlesen wird. Die Jahresrechnung weist aus: Einnahmen: Ausgaben: _________________________________ Vermögensgebarung Erfolgsrechnung S 3.730.315.60 S 3.709.320.23 S 973.759.73 S 994.755.10 ______________________________________ S 4.704.075, 33 S 4.704.075, 33 ====================================== Da der Stand Montafon keine eigene Kassa führt und zur erstmaligen Bewältigung der Geschäftsabwicklung vom Forstfond ein Darlehen aufgenommen hat, wird der Gebarungsüberschuß dem Reinvermögen zugeschrieben. Der Bericht des Gebarungsüberprüfungsausschusses wird durch Bürgermeister Harald Wekerle verlesen. Anschließend stellt der Überprüfungsausschuß den Antrag auf Entlastung der Buchhaltung und der Verwaltung. Nach eingehender Debatte wird die Jahresrechnung des STANDES MONTAFON einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 3): Bezüglich der Instandsetzung des Gerichtsgebäudes wird die Ansicht vertreten, daß vorläufig nur die notwendigsten Arbeiten durchgeführt werden sollen. Dringend ist die Färbelung der Aussenfassade, die Erneuerung der Fenster im Erdgeschoß, das Ausmalen der Diensträume, die Instandsetzung des Flures und der Zentralheizung. Der Vorsitzende wird beauftragt bei Firmen diesbezügliche Kostenvoranschläge einzuholen. - 3 - Vor der Vergabe dieser Arbeiten ist jedoch eine Aussprache mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Kohlegger notwendig, um festzustellen, ob die Justizverwaltung gewillt ist von den Bestrebungen das Bezirksgericht für Montafon aufzulösen, auf längere Zeit abzusehen. Außerdem ist bei diesem Gespräch das bestehende Mietverhältnis, das nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht, abzuklären. Im Weiteren ist auch auf eine dauernde Besetzung des Gerichtsvorsteherpostens zu drängen. Die derzeitige Lösung mit zugeteilten Richtern entspricht nicht einem geordneten Gerichtsbetrieb (einstimmige Beschlußfassung). Im Verlaufe der Debatte regt Bgm. Harald Wekerle an, zur Instandsetzung des Gerichtsgebäudes auch Forstfondmittel mit zu verwenden. Schließlich liege der Weiterbestand des Bezirksgerichtes Montafon im Interesse der ganzen Talschaft. Deshalb wäre es gar nicht so abwegig, wenn der Forstfond als größter Grundbesitzer mit einem einmaligen Betrag die Instandsetzung des Gerichtsgebäudes unterstützen würde. Diese Anregung stößt bei der Mehrheit der Anwesenden auf Bedenken. Hauptsächlich deshalb, weil derzeit beim Forstfond mehrere Walderschließungsprojekte in Arbeit sind und einige Projekte noch in Angriff genommen werden sollten. Die Anregung wird daher vorläufig nicht weiter verfolgt. Zu Pkt. 4): Das mündliche Ansuchen des Milchhofes Oberland, den derzeitigen Mietvertrag für das Verkaufslokal im Museumsgebäude, der im Jahre 1980 abläuft, in der derzeitigen Form zu verlängern (Milchhof als Mieter und Frl. Tomaselli als Untermieterin), wobei eine erhöhte Miete in Aussicht gestellt wird, wird abgelehnt. Das Lokal ist mit Ablauf des Mietvertrages öffentlich auszuschreiben, um festzustellen wer sich an diesem Lokal interessiert. Erst dann soll entschieden werden an wen das Lokal vermietet werden soll (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 5): Bürgermeister Harald Wekerle regt an, daß die Urlaubsabwicklung für Kindergärtnerinnen und Kindergartenhelferinnen im Montafon -4- einheitlich geregelt werden sollte. Nachdem die Kindergärten im Jahr 13 Wochen geschlossen sind, wird der gesetzlich zustehende Urlaub wesentlich überschritten. Im Verlaufe der Debatte wird festgestellt, daß in Bartholomäberg die Kindergartenhelferin während des Sommers im Verkehrsamt Gantschier tätig ist, die Gemeinde Gaschurn beabsichtigt einen Sommerkindergarten einzurichten und die Marktgemeinde Schruns beabsichtigt die Kindergartenhelferinnen im Krankenhaus oder im Altersheim einzusetzen. Es wird den übrigen Gemeinden empfohlen auf gleiche Art vorzugehen. Der gesetzlich vorgesehene Urlaub soll dadurch nicht eingeschränkt werden. Wie in Erfahrung gebracht wurde, werden auch an anderen Orten Vorarlbergs die Kindergärtnerinnen in Feriendörfer und Kindergartenhelferinnen in Altersheimen usw. während der Sommerferien eingesetzt. Eine gleiche Vorgangsweise ist sicher auch im Montafon denkbar. Nachfolgend werden die derzeitigen Kindergartensätze der einzelnen Gemeinden festgehalten: Schruns ............. S 50.-- 2. Kind keine Ermaß. S --.-- Tschagguns .......... S 50.- für das 2. Kind S 25.-- Vandans.............. S 50.- für das 2. Kind S 30.- Lorüns .............. S kein Kindergarten S --.-- Stallehr ............ S 50.- 2. Kind keine Ermaß. S --.-St. Anton ............ 100.- für das 2. Kind S 60.-- Bartholomäberg ...... S 50.- für das 2. Kind S 25.-- Silbertal ............ 100.- 2. Kind keine Ermäß. S --.St. Gallenkirch ...... 100.- für das 2. Kind werden nur die Fahrkosten übernommen S --.Gaschurn ............ S 50.- 2. Kind keine Ermäß. S --.Im weiteren wird festgehalten, daß die für die Kindergärten zuständigen Stellen empfehlen, daß Gästekinder und einheimische Kinder, wenn möglich nicht in gemeinsamen Kindergartenräumen untergebracht werden sollen. Besonders dann nicht, wenn das gleiche Spielzeug für - 5 - beide Teile zur Verfügung steht. Pkt. 6): Nachdem der Rohbau für den Anbau beim Montafoner Heimatmuseum fertiggestellt ist, wird dem Obmann des Museumsvereines Konrad Honold in Schruns, für die getätigte Oberaufsicht, die planliche Beratung und für die Anfertigung diverser Detail Zeichnungen ein Betrag in Höhe von S 20.000.- als Pauschalhonorar zur Auszahlung gebracht (einstimmige Beschlußfassung). Der Vorsitzende berichtet, daß: a) der Voranschlag des STANDES MONTAFON am 2. März 1978 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung ohne besondere Anmerkung genehmigt wurde; b) die Vorarlberger Gebietskrankenkassa beim STAND MONTAFON eine Betriebsprüfung vorgenommen hat. Auf Grund dieser Prüfung erfolgte eine Nachbelastung in Höhe von S 18.216.-- plus S 910.- Beitragszuschlag für eine Arbeitskraft, die der Justizverwaltung zur Einschulung von Angestellten zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem eine Nachzahlung an die Allgemeine Unfall Versicherungsanstalt in Höhe von S 473.34 für die Raumpflegerin; c) der Rohbau für den Anbau zum Montafoner Heimatmuseum fertiggestellt ist. Bisher wurden Arbeiten in Höhe von S 2.661.864.Netto vergeben, die aber noch nicht alle ausgeführt sind. Es ist zu erwarten, daß der vorgesehene Betrag in Höhe von 2, 8 Mill. Schilling Netto als ausreichend angesehen werden kann. Die unter a) bis einschl. c) angeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Pkt. 6), der auf der Tagesordnung nicht aufscheint, wird die Dringlichkeit im Sinne der Vorarlberger Gemeindegesetzes zuerkannt. Der Vorsitzende schließt um 12.20 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für die rege Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: